Moin Nils,
der Eintrag in deinen Papieren kann aus 3 Gründen erfolgt sein.
1. es besteht keine "nichttechnische" Verständigungsmöglichkeit zwischen Passagieren und Fahrer.
2. die Sitze im Koffer entsprechen nicht den Zulassungsvorschriften.
3. Dein Unimog ist nicht als SonderKfz Wohnmobil zugelassen.
zu 1
der TÜV verlangt eine ausfallsichere Lösung, in der Regel wird der Sprechschlauch, der in den Funkkoffern der BW verbaut war, anerkannt. Ich halte diese Variante gerade bei Kindern für nicht sonderlich geeignet. Meine Lösung habe ich weiter oben in diesem Thread schon vorgestellt - Schiebefenster, damit ich auch sehen kann, was meine Bälger da hinten veranstalten
zu 2
Sitze in Fahrtrichtung müssen mit 2-Punk-Gurten ausgerüstet sein, Sitze längs zur Fahrtrichtung mit Abstützvorrichtungen (Armlehne o.ä.) in Fahrtrichtung und Sitze entgegen der Fahrtrichtung benötigen keine Sicherungsmittel - gilt grundsätzlich für WoMo mit Erstzulassung vor 1992.
Ich habe 2 Sitze in Fahrtrichtung mit Gurten versehen und 2 Sitze (Staukasten mit Rückenlehne direkt an der Vorderwand des Koffers) entgegen der Fahrtrichtung eingebaut und meinen Mog mit 6 Sitzen zugelassen bekommen.
zu 3
wenn dein Mog als LKW, Werkstattwagen, BüroKfz o.ä. zugelassen ist, hast du im Prinzip keine Chance, die Sitzplätze im Koffer zugelassen zu bekommen, da der Koffer dann als Ladefläche gilt und der Personentransport auf der Ladefläche mit wenigen, hier bereits mehrfach diskutierten Ausnahmen (Ladungsbegleitung...) verboten ist.
Fazit: wenn der Mog bereits als SoKfz WoMo zugelassen ist und du die Punkte 1 und 2 berücksichtigst, sollte der Freigabe der Sitzplätze nichts im Wege stehen, das erforderliche Alter hat der Mog ja, dass er nicht unter die ab 1992 geltenden Regelungen fällt.
Gruß Ulli
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
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zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver