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#42923
Hey,
also das dürfte nicht so schwer sein, beim TÜV Heidelberg hat ein Freund von mir 7 Personen eingetragen bekommen ,(3 vorne und 4 hinten) ohne zusätzliche Gurte. Er hat einen Durchgang zum Fahrerhaus und die Passagiere sitzen nicht in Fahrtrichtung, d.h es werden keine Gurte benötigt. Quer zur Fahrtrichtung oder mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sind keine Gurte nötig. Außerdem bekommt die Bundeswehr ja auch eine Freigabe für den Personentransport auf der Pritsche mit der Gegensprechanlage, die ja auch vom Tüv anerkannt wird.

Gruß Götz
#43265
und genau dazu hätte ich auch noch eine Frage:

Ein übermotivierter TüV-Ingenieur hat in die Fahrzeugpapiere unseres 404.0 eintragen lassen "Aufenthalt im Wohnkoffer während der Fahrt nicht gestattet", bei den 2 Sitzplätzen habe ich zur Zeit immer 2 Jungs im Auto die sich bei jeder Streife ducken :lol:

Bin ja motiviert anständige Sitzplätze zu installieren da die Jungs einfach fanatische Unimogliebhaber sind, aber bekomme ich das mit dem komischen Eintrag dann überhaupt eingetragen oder wird der dann einfach gelöscht?

Gruß
Nils
#43278
Moin Nils,
der Eintrag in deinen Papieren kann aus 3 Gründen erfolgt sein.
1. es besteht keine "nichttechnische" Verständigungsmöglichkeit zwischen Passagieren und Fahrer.
2. die Sitze im Koffer entsprechen nicht den Zulassungsvorschriften.
3. Dein Unimog ist nicht als SonderKfz Wohnmobil zugelassen.

zu 1
der TÜV verlangt eine ausfallsichere Lösung, in der Regel wird der Sprechschlauch, der in den Funkkoffern der BW verbaut war, anerkannt. Ich halte diese Variante gerade bei Kindern für nicht sonderlich geeignet. Meine Lösung habe ich weiter oben in diesem Thread schon vorgestellt - Schiebefenster, damit ich auch sehen kann, was meine Bälger da hinten veranstalten :wink:

zu 2
Sitze in Fahrtrichtung müssen mit 2-Punk-Gurten ausgerüstet sein, Sitze längs zur Fahrtrichtung mit Abstützvorrichtungen (Armlehne o.ä.) in Fahrtrichtung und Sitze entgegen der Fahrtrichtung benötigen keine Sicherungsmittel - gilt grundsätzlich für WoMo mit Erstzulassung vor 1992.
Ich habe 2 Sitze in Fahrtrichtung mit Gurten versehen und 2 Sitze (Staukasten mit Rückenlehne direkt an der Vorderwand des Koffers) entgegen der Fahrtrichtung eingebaut und meinen Mog mit 6 Sitzen zugelassen bekommen.

zu 3
wenn dein Mog als LKW, Werkstattwagen, BüroKfz o.ä. zugelassen ist, hast du im Prinzip keine Chance, die Sitzplätze im Koffer zugelassen zu bekommen, da der Koffer dann als Ladefläche gilt und der Personentransport auf der Ladefläche mit wenigen, hier bereits mehrfach diskutierten Ausnahmen (Ladungsbegleitung...) verboten ist.

Fazit: wenn der Mog bereits als SoKfz WoMo zugelassen ist und du die Punkte 1 und 2 berücksichtigst, sollte der Freigabe der Sitzplätze nichts im Wege stehen, das erforderliche Alter hat der Mog ja, dass er nicht unter die ab 1992 geltenden Regelungen fällt.

Gruß Ulli
#69729
Hallo,
ich habe mit sehr wenig Aufwand und meinen bescheidenen Schweißkünste eine Halterung für den Kindersitz gebaut und diese im Durchgang des Koffers (also hinter den Schalthebeln eines 416 Fahrerhauses) befestigt. Halterung ist mit zwei Flügelmuttern einfach zu lösen, so daß der Durchgang abends wieder geschlossen werden kann. Kindersitz und Halterung kommen abends auf den Beifahrersitz. Die Halterung wurde etwas erhöht angebracht, so daß unter den Kindersitz hinten eine gepolsterte Kiste (z.B. für Spielzeug) drunter passte. Damit war der Sitz sogar gefedert. Mit dieser Konstruktion waren wir 1,5 Jahre in Afrika unterwegs.
Gruß Roland
#70157
Tach zusammen ...

Wenn ich aus den Beiträgen richtig schlußfolgere, kann ich mich also glücklich schätzen?!?
In meinem Brief/Fahrzeugschein ist unter "Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Notsitz" 6 eingetragen. Da ich aber im Fahrerhaus nur 2 Sitze habe und hinten zwei Querbänke, gehe ich davon aus, daß ich hinten vier Personen mitnehmen kann!?!
Cool! 8)
Hinten sind zwar keine Gurte, aber aus den Beiträgen entnehme ich, daß diese bei Quersitzen nicht unbedingt nötig sind. Fein!

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