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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#95188
Hallo Unimogfreunde,

habe einen 411 in aussicht den ,wenn er mir gefällt, kaufen werde. Jetzt meine Frage: Was darf ich mit einem H-Zugelassenen Fahrzeug und was nicht? Mein Prop ist, das ich ihn nicht auf Grün angemeldet kriege, jedoch machen wir des öfteren Holz in der Familie wo ich ihn dann ja auch benutzen wollte oder gelegentlich Hänger ziehe. Was währe noch ne alternative? Schwarz zulassen wie einen PKW oder so ähnlich?

Danke schon mal für die Antworten
Gruß
Jens-Alexander
#95190
Hallo JAS,

bei meinem 411 macht der Untershcied zw. H und schwarzem Kennzeichen gerade mal 20 Euro im Jahr aus. Deshalb habe ich mir das H-Gutachten beim TÜV geschenkt und bin nutzungsmäßig völlig aus dem Schneider.

Aber eigentlich müsste ja bei bei einer artkonformen Haltung eines Oldtimer Unimogs ein bisschen Holz holen dabei sein.

Gruß ALbi
#95385
Hallo Jens-Alexander,

habe spaßeshalber mal Versicherungstarife für meinen 411er bei Allianz und Axa angefragt. Beide waren damals nicht in der Lage, halbwegs akzeptabel anzubieten, da die Einstufung unklar war. Der Begriff Zugmaschine im Zusammenhang mit privater Nutzung war nicht zu finden.

Am besten Du gehst gleich zu den Spezialisten, hier im Forum erwähnt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph
#95391
Auch Hallo!
Ich habe meine Fahrzeuge über den o.g. Versicherungs"fritzen" :wink: angemeldet. Erstens ist der Preis bei den kleinen Mogs für mich unschlagbar und zweitens ist der Bernd an Land, im Wasser und unter Wasser voll in Ordnung.

Meinen 2010 habe ich auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 2950 Kg eintragen lassen und somit noch ca. 2 Kisten :trink1: im Jahr gratis.

Gruß aus dem Sauerland :)
Micha
#96620
Moin,
meine Unterwassererfahrungen sind ziemlich gering. Ich bin eigentlich auch ne echt Landratte. Der Unimog ist bis zu einer gewissen Tiefe auch Wassertauglich.
Versicherungen:
Zum 01.01.06 haben die Versicherungen mal wieder was neues "erfunden". Die Fahrzeuge mit den wir uns hier beschäftigen wurden in sogenannte WKZ eingeteilt. Unsere Lieblinge werden bei den Versicherungen in WKZ 301 oder 302, 311 oder 322 als LKW eingestuft, oder 401,402, 411 und 422 eingestuft. Die Kennungen mit dem Ende .01 bedeutet Nahverkehr. Mit der Endung .02 Fernverkehr. Das gleiche gilt mit den Kennungen .11 und . 22 nur mit dem Unterschied gewerblich.
So ist die Kennung 301 ein LKW im Wekrnahverkehr. Das besagt der LKW wird für eigene Zwecke in einem Radius von 75 KM verwendet.
322 bedeutet , er wird gewerblich geneutzt und zwar im Fernverkehr usw.
Die Versicherung kann sich einfach nicht vorstellen, dass es Nutzfahrzeuge gibt die für private und eigenen Zwecke verwendet werden. Daher werden die Unimog Fahrzeuge in aller Regel bei fast alllen Versicherungsgesellschaften in die vorgenannten Gruppen eingestuft. Und diese Gruppen sind einfach nun mal Sauteuer. Wir haben es geschafft, eineige Gesellschaften zu überzeugen, dass dies nicht in Ordnung ist.
Wir konnten daher die Gesellschaften überzeugen, diese Fahrzeuge einfach in eine niedrigere Beitragsgruppe einzustufen. Wobei es aber keine eigenen Gruppe gibt die z.B. LKW zur privaten Nutzung ausweist.
Da die ganzen Sachen auf EDV gestützt sind, wird dann meistens ersatzweise einfach eine andere Definition hergenommen bzw. das Fahrzeug einer anderen Gruppe zugewiesen.
Die Gesellschaften tun sich generell schwer, von dem was in ihrem Handbuch steht ab zu weichen.
Es war für mich schon erstaunlich, dass die Versicherungen für Qauds einen eigenen Tarif haben, auch für Trikes gibt es einen eigenen Tarif, dabei gibt es in Deutschland mal gerade 60.000 zugelassen Quads und ich glaube auch gerade mal doppelt soviele Trikes. Unimogs hingegen weitaus viel mehr.
Bzw um es noch deutlicher zu fromulieren: Zu privaten und eigenen Zwekcen genutzte Nutzfahrezeuge gibt es weitaus mehr als das 3 - 4 fache der Quads.
Diesem Umstand trägt man bedauerlicherweise bei der Versicherungswirtschaft keine Rechnung.
Zum 01.01.06 wurden neue Risikogruppen eingeführt, diese sollten dem Umstand gerecht werden. Ich kann in der Praxis hiervon aber nichts spüren.

Zurück zu JAS Eingangsfrage: Bei einem H-zugelassenen Fahrzeug unterliegt man diversen Beschränkungen, sowohl auf der Zulassungsseite als auch auf der Versicherungsseite. Steuerlich ist der Unterschied zwischen schwarzem normalen Kennzeichen und H Kennzeichen nur gering.
Der Erwerb eines grünen Kennzeichens ist neuerlich erschwert worden. Zumindest auf den hiesigen Zulassungsstellen. Sofern man aber die Möglichkeit hat, ein grünes Kennzeichen zu erlangen, sollte man es tun. Letztendlich hängt die Frage des Kennzeichens allerdings von den eigenen Belangen ab.
Wer mit dem Unimog ins Ausland fahren will, sollte z.B. eher nicht über ein grünes Kennzeichen nachdenken (bitte jetzt nich alle drauf anspringen und sagen : Ich wohne an der Grenze nach ... und......; ich wohne auch an der Grenze und zwar nach Frankreich - klar es gibt immer ausnahmen).
Für die angestrebten Belange von JAS wäre das grüne Kennzeichen zu empfehlen.

Gruß
Bernd

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