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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#95869
Moin Michael,
im Bussgeldkatalog finde ich nur diesen Tatbestand
Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 100 ¤ 3 Pkt.
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen 50 ¤
3 Pkt.

wenn das zutrifft, nicht ganz billig, die Sache :cry:
#95874
"Strafe" musst du nur bezahlen, wenn sich die "Einrichtung zur Verbindung von Kraftfahrzeugen" in "einem Zustand befindet, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt". Mit anderen Worten: wenn du offensichtlich unsicheren und tatsächlich verkehrsgefährdenden Mist ans Auto gebaut hast...

Und die Versicherung kann sich letztendlich nur um die Zahlung drücken (bzw. genaugenommen Rückforderungsansprüche dir gegenüber geltend machen), wenn ein unzugelassenes und verkehrsgefährdendes Teil am Fahrzeug einen Unfall verursacht oder dessen Folgen verschlimmert hat, oder wenn durch nachträgliche Änderungen am Fahrzeug das Versicherungsrisiko erhöht wurde. Sofern dein Unimog bereits mit einer Anhängerzugvorrichtung (Zugmaul) eingetragen und versichert ist, dürfte der zusätzliche Anbau einer Kugelkopfkupplung (sofern der Kugelkopf typgeprüft ist) nicht zu einer Erhöhung des Versicherungsrisikos führen.

Das heißt aber alles insgesamt nicht, dass du die Anhängerzugvorrichtung (Kugelkopf) nicht eintragen musst oder nicht eintragen solltest.

Gruß, Gundo
#95876
Das ist genau mein Problem:

Die Herren vom Tüv sagen es wird nur mit einer Freigabe des Herstellers eingetragen. Also so ein Ding besorgt( die Kugel ist für 3,5to zugelassen) und wieder hin zu den Helden. Antwort jetzt ne da brauchen wir was von Werner das besagt dass die Tragbergstütze oder besser die Bolzen davon das Halten.
Entschuldigung über diese Bolzen poldert im Wald die Kraft des aufschlagenden Stammes in den Rahmen und wird der Ganze Mog beim ziehen mit der Winde in die luft gehoben... Ausserdem ist die Tragbergstütze einmal mit zwei verrieglbaren Hydraulikverntilen gesichert und zum anderen mit zwei Stahlseilen mit jeweils fast 900kg Tragkraft gegen unbeabsichtigtes ausheben oder ablassen gesichert
Antwort jetzt:
Das kann ja gut sein aber ohne Papier geht eben keine Eintragung vonstatten...

Und jetzt?

Eine einzelne Typprüfung macht er auch nicht...

und jetzt?

Gruss Michael
#95880
Du kannst beim TÜV (und zwar nur beim TÜV, keine andere Organisation hat in Deutschland die erforderliche Berechtigung) ein Gutachten erstellen lassen und auf Grundlage dieses Gutachtens eine Einzelabnahme durchführen und eintragen lassen. Das macht aber nicht jede TÜV-Station, sondern nur einige bestimmte Haupt-Niederlassungen des TÜV (eine sitzt z.B. in Hannover). Die Kosten für das Gutachten dürften mehrere hundert EUR betragen. Aber das kann man ja vorher erfragen.
Gundo

Nachtrag: Wenn du eine Freigabe oder ABE des Herstellers für die Kupplungskugel hast, dann führ die (bzw. eine Kopie davon) doch einfach bei dir. Und wenn jemand fragt, dann erklärst du einfach, dass freigegebene Fahrzeugteile ab November 2005 nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (dafür hat man ja dann die ABE dabei)...
#95910
guude Gundo,

zitat: "Du kannst beim TÜV (und zwar nur beim TÜV, keine andere Organisation hat in Deutschland die erforderliche Berechtigung) ein Gutachten erstellen lassen "

fast richtig. das gilt für die alten bundesländer, in den neuen war die DEKRA schneller und hat dort die alleinige gutachter und einzelzulassungshoheit.


@ Michael: an einem anderen TÜV vorfahren und erneut versuchen, evtl. vorher telefonisch mit dem prüfer über die sache reden. die sind häufig sehr glücklich, wenn ihre fachschaft vorher gebauchpinselt wird.

mit bestem gruß, justus.
#95912
Tag zusammen,

um auf die anfängliche Frage zurückzukommen:
Der Tatbestand im Bußgeldkatalog heißt: "Zulassungspflichtiges Fahrzeug nach Erlöschen der Betriebserlaubnis in Betrieb genommen". Geht nach § 18 StVZO.
Da gibts Bußgeld für Fahrer und Halter. Im mindesten Fall 50,-- ¤ und 3 "Flensburger" (plus Gebühren und Auslagen).
Sollte das Ding dann auch noch benutzt werden und die Verkehrssicherheit gefährdet sein (konkrete Gefährdung erforderlich) dann kommt das was Uli anfangs geschrieben hat noch tateinheitlich dazu.
Dann wirds natürlich teurer (höchster Bußgeldsatz voll, von jedem weiteren die Hälfte). :roll:

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias
#95957
Na Tobias so schön wie das Land scheinen eure Tüvmenschen ja nicht zu sein.Vor allem sehr faul,den jeder Prüf-Ing. sollte so eine einfache Befestigung berechnen können.
Da haben wir hir im Norden mehr Glück mit unseren Prüf-Ing.
Bei meinem Flugzeugsch. genügte ein Stück U-Eisen für nen Heiermann und 4 Bolzen in die Löcher der Natokupplung geschraubt und fertig war
der Anhängerbock für die Kupplung mit 3000 Kg Anhängelast.

Bild
Gruß Horst
#95963
Hallo Michael,

na, das ist ja Entwarnung auf ganzer Linie, oder :wink:

Falls ein Schadensfall im Hängerbetrieb eintritt, ist ein Versicherungsschutz NICHT gegeben. Die Vers.wird sich auf Ihre Geschäftbedinungen zurückziehen und die Gesetze anwenden.

Da Du finanziell sehr gut gestellt bist und über ein Vermögen verfügst, hast Du dann die Möglichkeit die Vers. auf Zahlung zu verklagen und durch aufwändige Gutachten zu beweisen, das die Kugelkopfkupplung sich genauso verhält wie das Zugmaul.
Gundo hat schon recht letztendlich wird Sie bezahlen müssen :twisted:

Du siehst, das ist alles Sch... :!: und kann Dein Leben zerstören.

Geh doch mal ins Murr- Forum, da wurde und wird schon längere Zeit an einer Lösung gearbeitet.
Sicher gibt es fertige Böcke die auch eingetragen werden, kosten aber ab 650 ¤ zzgl. TÜV-Gebühren-- ein absoluter Witz, verglichen mit den obrigen Folgen.

gruss Stehan
#95976
Zu den Flensburgern etc wurde ja genug gesagt, um sich Infos zu holen braucht man nicht ins Murr-Forum, hier gibt es dazu wesentlich mehr. Habe mal die wichtigsten raussgeschrieben, mehr findet man mit der Suche nach Kugelkopf
Hier findet ihr Kugelkopfkupplung. zum Ersten,
zum Zweiten,
zum Dritten,
zum Vierten
#96066
Vielen Dank für Eure tips und Antworten!

problem ist bei mir lediglich dass ich nicht einfach hergehen und einen Bock anschrauben kann da ich dazu erstmal die Bergstütze abbauen muss und das will ich ja vermeiden indem ich das Ding da drauf schraub. Problem ist der Tüv-Mensch der sagt die Bolzen halten das ganze nicht... GRRRRRRRRR......

Naja muss mal überlegen....

@Gundo wie ist es wenn ich die ABE dabei hab die gilt ja nur für den Kugelkopf selbst und nicht für die Befestigung und da ist mein altes problem wieder oder??

Gruss Michael
#96134
@Michael
Du sollst ja auch nur die ABE dabeihaben und jedem der danach fragt im Brustton der Überzeugung erzählen, dass das die gültige und richtige Genehmigung für die Kugelkopfanhängevorrichtung ist. Oder meinst du, der durchschnittliche Verkehrspolizist kann beurteilen, ob für den Anhängebock noch eine (zusätzliche) Freigabe erforderlich ist ? Dass die vorhandene ABE tatsächlich möglicherweise nicht ausreicht für die ganze "Installation", kann doch eigentlich nur ein Sachverständiger feststellen. Und die laufen nicht frei auf der Straße herum...
Gruß, Gundo
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