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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#113747
Hallo Gemeinde,

nach langem Hin und Her ist es mir gerade gelungen, meine 12.5er Reifen für
den 404 eintragen zu lassen. Ein wenig verwundert musste ich feststellen,
dass die 10.5er-Bereifung in den merkwürdigen neuen EU-Papieren nicht
mehr eingetragen ist, obwohl der Herr vom TÜV das explizit vorgesehen
hatte. Daraufhin habe ich den Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle noch
mal gefragt und der meinte, das wäre so in Ordnung - ich solle mir bitte
das Kleingedruckte auf der Rückseite durchlesen.
Dort steht:
Hinweis zu 15.1 bis 15.3:
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen
Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.
Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der
Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
In den Feldern 15.1 und 15.2 (also Bereifung 1. und 2. Achse) steht gar
nichts drin. Unter Bemerkungen steht:
zu 15.1,15.2 A.GEN.VUH:12.5R20 129G OD. 335/80R20 129G
A.FELGE 11x20
Wie soll ich denn jetzt einem Polizisten bei einer Verkehrskontrolle oder
einem unwissenden TÜV-Prüfer nachweisen, dass ich auch 10.5er fahren
darf??? Muss ich jetzt eine EG-Typgenehmigung mit mir herumschleppen?
Wo kriege ich dieses Papier her? Heisst das auch, dass ich Reifen gar nicht
mehr eintragen lassen muss, sofern ich über ein Stück Papier verfüge,
dass mir die Verwendung am 404 bestätigt???

Würde mich über ein wenig Aufklärung freuen.

Gruß
Henry
#113762
Hallo Henry,

nach meiner Meinung müsste eine der beiden Reifengrössen die in den alten Papieren (Feld 20-23) standen unter 15.1 und 15.2 eingetragen sein.
Alle Eintragungen die schon im alten Schein unter zusätzlichen Eintragungen standen werden nicht mehr übernommen.
Die neuen Richtlinien gehen davon aus, dass die zweite Bereifung und die zus. Eintragungen des Herstellers in der Betriebserlaubnis vom KBA steht und die Polizei bei einer Überprüfung diese "online" einsehen kann, somit ist eine Eintragung nicht notwendig. Nur nachträgliche zusätzliche Genehmigungen ( Heizung, Reifen, Achslasten, usw. ) werden noch eingetragen.

Nun kommt aber der Gag.

Da die Polizei und auch Grenzer, sowie ausländische Behörden noch nicht alle Zugriff haben, hat man mir den entwerteten Brief mitgegeben und gesagt, ich solle doch diesen oder eine Kopie immer dabei haben.

Soviel zu Europa und durchdachten Regelungen.

Gruß
Markus
#113824
@michael:
ich gehe mal davon aus, dass der TÜV-Prüfer das so vorgesehen
hatte, dass die 10.5er unter 15.1 und 15.2 eingetragen sein sollten und
die 12.5er als Zusatz.
Das sehe ich auch so. Der Typ ließ aber nicht mit sich reden.

@markus:
Alle Eintragungen die schon im alten Schein unter zusätzlichen
Eintragungen standen werden nicht mehr übernommen.
Das hat er bei mir aber gemacht - und dass, obwohl der TÜVer auf meinen
Wunsch extra eine Sache hat streichen lassen ("Reserverad auf Fahrerhaus")

Ausserdem hat er auch die Anzahl der Vorbesitzer falsch eingegeben. Ich
denke, ich werde da morgen noch mal vorbeifahren müssen und mich
beschweren... Vielleicht fahre ich auch noch beim ADAC vorbei und lasse
mir den ganzen Quatsch noch mal erläutern. Es muss doch verbindliche
Regelungen geben, was wann wie eingetragen wird und wie damit
anschließend umzugehen ist!

Gruß,
Henry
#113829
Hallo,

bei unserem Feuerwehrfahrzeug (kein Mog) wurde kürzlich eine Auflastung vorgenommen und ein Lufteinspeiseanschluß abgenommen. Da diese beiden Dinge in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden mußten, wurden natürlich die neuen EU-Papiere ausgestellt. Alle Eintragungen, die vorher als Zusatzeintragungen vorhanden waren sowie die zusätzlichen, die der TÜVler wollte, wurden übernommen. Allerdings war sowieso nur eine Reifengröße eingetragen.
Es kann jedenfalls kaum richtig sein, dass die Bereifung nur in den Zusatzeintragungen auftaucht. Wenn schon, dann dürfte sie nur oben bei den normalen Reifengrößen auftauchen.

Gruß,
Michael
#113835
@ Michael, @ Henry,

da habe ich mich wohl wieder nicht ganz genau ausgedrückt.

Alle Eintragungen die schon im alten Schein unter zusätzlichen Eintragungen standen werden nicht mehr übernommen.

Richtig muß es heissen:

Alle Eintragungen die schon vom Hersteller im Brief in der ersten Spalte unter zus. Eintragungen eingetragen sind und die zweite Reifengrösse (falls vorhanden) aus Feld 22 + 23 werden nicht mehr in die neuen Dokumente übernommen.

Alle diese Eintragungen und die möglichen nachträglichen Änderungen waren ja im alten Schein zusammen vermerkt.
Daraus ergeben sich eventuell die unterschiedlichen Erfahrungen.

Bei meinem VW Bus hatte ich in Feld 20+21 die Reifengrösse 205/60R16 und in Feld 22+23 215/60R16 stehen. In den zus. Eintragungen waren schon vom Hersteller noch 225/60R16 auf 7x16 Alufelgen eingetragen.

Davon sind im neuen Schein nur die 205/60R16 im Feld 15.1 und 15.2 übrig geblieben.
Die schon in alten Brief/Schein nachträglichen Eintragungen Leistungssteigerung und Zusatzheizung wurden in den neuen Schein übernommen.

Ich hoffe das hilft etwas weiter.

Gruß
Markus
#113861
Moin Moin!

Ich war heute beim ADAC und habe mir das erläutern lassen:
  • 1) es gibt keine Vorschrift und keinen Anspruch des KFZ-Besitzers, dass alles vom alten in den neuen Brief übertragen wird.

    2) der Sachbearbeiter kann entscheiden, welche Angaben notwendig sind und welche nicht

    3) es gibt Zulassungsstellen (wie meine), die tragen eher nichts ein und andere Stellen, die übernehmen vieles aus den alten Papieren

    4) die Anzahl der Vorbesitzer wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl auf 2 begrenzt

    5) Der ADAC empfahl, immer eine Kopie des alten Briefes mit dabei zu haben, sowie eine Kopie aller ABEs o.ä.
Sehr unbefriedigend, aber offensichtlich muss ich mit diesen fast leeren Papieren leben...

Viele Grüße
Henry

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