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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#407315
Wir alle reparieren viel an unseren Unimogs :mog4 oder bauen sie um, restaurieren sie, ergänzen sie usw.

Frage: hat das eigentlich Auswirkung auf die Zulassung ?

Konkret möchte ich z.B. meinen originalen (vergammelten) Auspuff gegen einen solchen aus Edelstahl tauschen (der nicht von Mercedes kommt). Weiß veilleicht jemand, ob das Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis oder Zulassung hat und falls ja, welche ?

Vielen Dank und
herzl Gruß
von Erni
#407335
Hallo Erni,

das richtige Stichwort hast Du ja schon genannt: Betriebserlaubnis. Die gibt es für ganze Fahrzeuge und Teile für zusätzlichen oder ersetzenden Anbau. Dazu gibt es die einschlägigen Verordnungen und Gesetze.

Grundlegend gilt: Alle Veränderungen am Fahrzeug, die Auswirkungen auf die Sicherheit, Fahrleistung und Fahreigenschaften, Emissionen - also auch Schall - haben, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen.

Es sei denn sie - die Teile oder Maßnahmen - haben eine eigene Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeug.

Also darf man zum Erhalt der Betriebserlaubnis auch nur zulässige Veränderungen vornehmen, oder man unterzieht sie einer Einzelabnahme.
#407353
Hallo Christoph,

soweit war mir das an sich schon klar, aber was ist denn jetzt z.B. mit dem Auspuff (nicht Originalteil oder gar: ein hochgezogener Auspuff): ist das "eine zulässige Veränderung" und wie erkennt man das ? Gibt es da exakte Kriterien für "zulässig" oder "nicht zulässig" ?
In meiner Jugend hat der TÜV uns immer den Spaß verdorben bei Auspuffs (oder heit es Auspüffe ?) oder Spoiler oder Tieferlegen etc.
#407354
guude,

dieses ist klar rechtlich nicht sauber:

mein prüfer sagte: "beim unimog gabe es so viele ausführungen, das kann keiner mehr beurteilen.
wenn es sauber und offensichtlich in ordentlich gemacht ist, ist alles in ordnung."
also mit vernunft und augenmaß an die sache gehen, und wer's genau wissen will-danach zur abnahme.

gut mog! justus.
#407368
Hallo Justus,

was Du schreibst, ist zweifellos die Praxis. Weil eben auch die Prüfdienstleister im freien Markt und im Wettbewerb zueinander stehen. Und wenn sich eine Prüfstelle als Haarspalterei empfundene Genauigkeit bei unseren Hobbyfahrzeugen leistet, dann geht da bald keiner von uns mehr hin.

Dazu kommt bei den Oldtimern, dass die Unterlagen nicht alle digitalisiert und schwer zugänglich sind. Der Aufwand zur zweifelsfreien Klärung einzelner Sachverhalte steht dann meist in keinem Verhältnis zum Erlös und noch weniger zum Gewinn.

Im Zusammenhang mit der Geschwindigkeitserhöhung auf 63 km/h für meinen 411er hatte ich ein Schlüsselerlebnis. Eine Prüfstelle lehnte kategorisch ab, mit dem Hinweis auf die sowieso schlechte Bremsleistung und das unsichere Fahrverhalten. Bei der anderen setzte sich der Prüfer mit seinem Navi flugs auf den Beifahrersitz und stoppte die Höchstgeschwindigkeit. Ich habe ihm dann noch erklärt, was ich alles verändert hatte (Luftfilter ...) und wollte das auch in der Betriebserlaubnis aufgenommen haben. Fehlanzeige: In den Papieren steht nur: ... durch Erhöhung der Abregeldrehzahl.

Verständlich ist das vielleicht sogar, wenn man berücksichtigt: "Ihr Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Begutachtung insoweit den geltenden Vorschriften." Es lässt sich ja nicht nachweisen, was danach noch verändert wurde.
#407370
Hallo
bezogen auf die Ursprungsfrage gibt es dazu eine klare rechtliche Aussage, die ABE erlischt.
Es handelt sich definitiv um ein Bauteil, welches die Lärmemissionen beeinflusst, da gibt es keinen Definitionspielraum.
Das wesentliche Bauteil von Auspuff-Anlagen ist der Dämpfer, und davon gibt es eine sehr überschaubare Anzahl.

Warum sollten Unimog-Fahrer da andere Rechte haben als Mofa- oder Motorradfahrer. Die werden regelmäßig wegen solcher Delikte festgesetzt.
#407395
Hallo Helmut,

... nix anderes steht im 2. Beitrag dieser Beitragsfolge.
#407471
Hallo Erni,

in der Praxis intesessiert das keine alte Sau!!!
Weder Tüv noch Polizei interessiert sich für den Auspuff eines Unimog, Hauptsache er ist dicht und nicht über Kilometer hörbar... Die hier im Forum angebotenen Edelstahlanlagen erfüllen diese Kriterien.

Für einige Spezial-Umbauten (Kran, Bohranlagen,...) gab es nichtmal zu Bauzeiten Originalanlagen von DB. Schon damals haben die Aufbauhersteller ihre eigenen Auspuffanlagen verwendet. Das war zu einer Zeit als noch nicht jeder Sch***dreck von Gesetzen überregelt wurde.

Viele Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen würden schon seit Jahrzehnten ganz ohne Auspuffanlagen herum fahren, weil es weder die Fahrzeughersteller noch die Zulieferfirmen von damals noch gibt. Und Ersatzteile aus dem Zubehörhandel gibt es halt auch nur für die Großserie, Nischenmodelle werden nicht beliefert.

Du hast natürlich die Möglichkeit mit dem Schweißgerät die letzten Fragmente des "Original-DB-Auspuffes" am künstlichen Leben zu erhalten, das ist nähmlich erlaubt.

Mit Mofa- und Motorrad- Tuningauspuffanlagen, deren einziges Ziel es ist die 120dB-Grenze zu überschreiten, ist die Sache hier ja nicht zu vergleichen :wink:


Gruß Michael


PS: Manche Menschen scheinen mit dem erhobenen Zeigefinger geboren worden zu sein... Ich frage mich wirklich, wie man es schafft mit so einer "Behinderung" Unimog zu fahren ohne sich die Finger zu brechen!!!
:ironie
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