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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#401014
Hallo zusammen,

da ich öffters mit einer Heckbox unterwegs bin und die Nacht jeden Tag früher kommt, möchte ich die Rückleuchten und das Nummernschild höher setzen. Am besten ans Schutzgitter hinter der Hütte.
Müßen die Originalen bleiben oder weg?
Muß das Ganze eingetragen werden?

Gruß Lukas
#401019
Hallo Lukas,

zu den Rück- und Bremsleuchten steht unheimlich viel in der STVZO §53.

Aber ist Dein Heckdings nicht so ähnlich zu sehen wie so ein Fahrradheckträger. Die Dinger hängen ja auch vor den Leuchten und Kennzeichen und haben deswegen noch einen Satz eigene Leuchten und ein zusätzliches (ungestempeltes) Kennzeichen. Die Originalen verbleiben dabei, wo sie sind und werden nicht abgeschaltet.

Ich würde mir an Deiner Stelle eine Lichtleiste machen, die leicht abnehmbar an der Heckkiste befestigt wird und die über die Anhängersteckdose mit den entsprechenden Signalen versorgt wird.
#401149
Hallo Jürgen,
steht unheimlich viel in der STVZO §53
genau das ist das Problem.
Bis man daraus schlau wird, dauert es wenig :?

Lichtleiste ist nicht gut, da verschiedene Geräte hinten hängen.
Außerdem kommts zu teuer, die Lebensdauer wäre recht kurz 8)

So wie ich das im §-Dschungel lese, sollten bei meinem Lof Mog, zusätzliche
Rückleuchten bei 1,9m zusammen mit dem Nummernschild kein Problem sein, oder doch :?:

Gruß Lukas
#401168
Hallo Lukas
Der §53 und ff ist doch recht eindeutig und beschreibt die Grund-Ausstattung des Fahrzeuges, da darfst du nicht tiefer als 35cm und nicht höher als 190cm. Anbaugeräte, die mehr als einen Meter nach hinten hinausragen, benötigen einen eigenen Beleuchtungsbalken.

Worüber du dir den Kopf zerbrichst, ist eine zusätzliche rückwärtige Beleuchtung, die sicherlich in ihrer Beschaffenheit den Vorschriften entsprechen muss, bei der Anbauhöhe solltest du aber flexibel sein (siehe LoF z.B. MB-Trak). Was du jetzt genau beachten musst und ob die Leuchten eingetragen werden müssen, kann dir sicher der nette Herr von der Kfz-Prüfstelle (TÜV/Dekra) erklären.
#401198
guude,

Alle Fahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Diese dürfen nicht mehr als 400 mm (äußerster Punkt der leuchtenden Fläche) von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sowie >>>>>>>>höchstens 900 mm<<<<<<<< über der Fahrbahn angebracht sein. StVZo § 53(4)

gut mog! justus.
#401205
Hallo Justus,

das heißt dann:

Rücklichter/Blinker/Nummernschild auf 1900mm-sichtbar
Rückstrahler auf 900mm-verdeckt

Das ist ja mal eine Logik :roll:

Wie ist das bei den Monstergeräten der Landwirte, dort sieht man nicht immer
eine Zusatzbeleuchtung :twisted:

Gruß Lukas
#401208
Hallo Lukas,

eine gewisse Logik ist schon dabei, bedenke das die Rückstrahler ja nicht selbst leuchten und davon ausgegangen wird, dass der nachfolgende Verkehr ja immer gut eingestelltes Abblendlicht hat :wink:

Die ordentlichen Landwirte müssten eben eigentlich auch an ihren Monstergeräten entsprechende Warntafeln und Beleuchtungseinrichtungen anbringen, die aber eben abnehmbar sein dürfen. Überdenke die Lösung noch einmal :D
#401224
Hallo Reiner,

Du Leuchte hast mir gerade noch gefehlt :wink:

@Jürgen
unser junger Freund,
Ich Opa :?
Einfach ist langweilig, ein fetter Mog muß, braucht fette Lichter :wink:

Außerdem braucht Ihr doch Gesprächsstoff 8)


Gruß Lukas
Zuletzt geändert von lumo9 am 01.12.2012, 21:53, insgesamt 1-mal geändert.
#401225
Hallo Lkuas,

ich habe an meiner Seilwinde Rückleuchten mit Magnethalter im Einsatz...

Wenn ich fahre kommen sie hinten an das Rückeschild, wenn ich arbeite nehme ich sie ab und befestige sie an der Schlepperseite der Winde.

Angeblich sind sie nicht erlaubt, die Rückleuchten selber haben aber ein Prüfzeichen... Is mir aber egal, hauptsache ich habe eine funktionsfähige und gut sichtbare Beleuchtung und noch viel wichtiger Blinker am Fahrzeugheck.


Gruß Michael

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#401363
@ gnobber (Michael)
die leuchten sind zugelassen lediglich die rpückstrahler fehlen! (dreiecke) -> so die ausführungen der Helfer in Uniform mirgegenüber bei einer Kontrolle, angebracht ebenfalls an der Winde mit Magneten!
@lumo9 (lukas)
die sache mit den Magnetleuchten ist die einfachste und flexibelste, ich nutze selbst seit jahren die Magnetischen an diversen Geräten, einmalige anschaffung, universelle nutzung, einfache montage, immer dabei im mog...
seit neuestem nutze ich die led lampen und der lampenwechsel ist geschichte.
#401364
daniel-b-411 hat geschrieben:@ gnobber (Michael)
die leuchten sind zugelassen lediglich die rpückstrahler fehlen! (dreiecke) -> so die ausführungen der Helfer in Uniform mirgegenüber bei einer Kontrolle, angebracht ebenfalls an der Winde mit Magneten!
@lumo9 (lukas)
die sache mit den Magnetleuchten ist die einfachste und flexibelste, ich nutze selbst seit jahren die Magnetischen an diversen Geräten, einmalige anschaffung, universelle nutzung, einfache montage, immer dabei im mog...
seit neuestem nutze ich die led lampen und der lampenwechsel ist geschichte.
grüße Daniel
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