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Schadstoffausstoss Unimog
Verfasst: 31.01.2009, 17:57
von stefanfuchs
Hallo, bin mir nicht sicher, ob das das richtige Forum ist aber dennoch die Frage.
Um meine künftigen Unterhaltskosten berechnen zu können, folgende Frage.
Die KFZ-Steuer setzt sich , wenn ich das richtig verstanden habe zweiteilig zusamen.
Zum einen beim Diesel 9,50 Euro per 100 ccm. Das lässt sich berechnen.
Weiters werden ab einer bestimmten co2 Menge weitere Kosten fällig.
Gibt es da Werte , was die Unimog "produzieren" ?
Speziell für mich interessant wären die Typen 401 und 411 mit OM 636 bei 25 und 32 PS.
Stefan Fuchs
der überlegt seine Aktiendepots zu reduzieren für steigende Unterhaltskosten *zwinkers*
Verfasst: 31.01.2009, 18:15
von OPTI-MOG
Hallo Stefan,
die UNIMOGs sind überwiegend als Nutzfahrzeuge zu versteuern. Die Höhe der Steuer richtet sich (jedenfalls noch) nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Googel mal nach Kfz-Steuerrechner. Emissionswerte spielen hierbei keine Rolle.
Übrigens soll der schwarze Rauch aus den alten Graugußschätzchen bei weitem nicht so umweltgefährdend sein wie der Feinstaub aus den mit Höchstdruck einspritzenden modernen Dieseln.

Verfasst: 31.01.2009, 18:38
von ulli
Moins,
die neue Kfz-Steuer gilt nur für Kfz (PKW), die bisher nach Hubraum besteuert wurden und auch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.7.09 erstmalig zugelassen werden.
Für alle sonstigen (gewichtsbesteuerten) und bis 30.06.09 erstmalig zugelassene Kfz ändert sich zunächst nichts.
Die CO2-Freigrenze liegt bei 120g/km, jedes Gramm darüber schlägt mit 2¤ zu Buche.
Schade eigentlich, mein kleiner Aygo (108g) würde danach 20¤ p.a. kosten, jetzt 67¤ und der Prius(104g) 30¤ statt 101¤. Zu früh gekauft :rums:
Gruß Ulli
Verfasst: 31.01.2009, 18:39
von Michael_Weyrich
Hallo,
Die KFZ-Steuer setzt sich , wenn ich das richtig verstanden habe zweiteilig zusamen.
Zum einen beim Diesel 9,50 Euro per 100 ccm. Das lässt sich berechnen.
Weiters werden ab einer bestimmten co2 Menge weitere Kosten fällig.
Gibt es da Werte , was die Unimog "produzieren" ?
1. Gilt auch die nächsten Jahre für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008 auch weiterhin die bisherige Besteuerung
2. Wird diese kombinierte Hubraum/CO2-Steuer nur bei PKW erhoben, ein Unimog fällt eher in die nach zul. GG zu besteuernde Klientel der Nutzfahrzeuge.
die UNIMOGs sind überwiegend als Nutzfahrzeuge zu versteuern. Die Höhe der Steuer richtet sich (jedenfalls noch) nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Googel mal nach Kfz-Steuerrechner. Emissionswerte spielen hierbei keine Rolle.
CO2-Werte spielen zwar keine Rolle, Emissionsklasseneinstufungen schon. LKW oder Unimog mit EURO4 sind deutlich günstiger als alte Unimogs ohne jegliche Einstufung.
Gruß,
Michael
Verfasst: 31.01.2009, 18:49
von ulli
Moin Michael,
das Datum 05.11.2008 hat mit der neuen Steuer nichts zu tun. Das bezieht sich auf die befristete Steuerbefreiung für PKw mit mind. Emisionsklasse E4/D4.
Gruß Ulli