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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#489090
Hallo,
habe meinen Einachs-Anhänger vom Unimog zugelassen,weil bei einer Info- Veranstaltung durch die
Polizei gesagt wurde,dass Anhänger auch wenn diese ein 25 Km-Schild tragen und die Geschwindigkeit eingehalten mit Folgekennzeichen und dem Zweck zum Übernachten gedacht sind,also keinem Lof-Zweck
dienen, verboten sind.
Bei Fragen,wegen der Besteuerung mit dem Zollamt,wurde des weiteren gesagt,dass bei solchen Fahrten
das Zugfahrzeug eben falls versteuert sein müsse.
Aussage Zollamt:bei solchen Fahrten,Meldung an Zollamt(Datum,von-bis)Mindestversteuerung von
4-Wochen.
Da hat man wieder eine Lücke entdeckt,wie man an Geld kommt.
An alle Experten? bitte alles unternehmen,dieser Geldgier des Staates Einhalt gebieten .

Zu meinem Anhänger,der wurde aus Teilen der US-Armee,Achse,Federn,Rückwand zusammengebaut.
Hersteller laut Typenschild ist eine Hängebaufirma,die nicht mehr existiert,Baujahr ist laut Typenschild
1948,der Anhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 2000 Kg,zugelassen wurde dieser mit 1000 Kg,
Vom TÜV wurde eine Betriebserlaubnis erstellt auf 40 Km,H.
Wenn ich den Anhänger für Lof-Zwecke einsetze,entferne ich das Nummernschild,mache ein Folgekennzeichen hin und ein 25Km Schild,dann darf ich mit 3700Kg Gesamtmasse Fahren.
Der Anhänger hat normalerweise eine Saison-Zulassung.


Grüße, Manfred
#489092
Hallo Manfred
das ist nun ein alter Hut und schon seit Jahrzehnten bekannt, es mag wohl sein, dass du diese Lücke jetzt erst entdeckt hast, wurde aber auch im Forum schon mehrfach diskutiert. Noch schlimmer ist die Unsitte hinter Schlepper einen selbstgebastelten Wagen mit ohne oder mit selbstgekritzelten Folgekennzeich, womöglich auch eines schwarzen (nicht lof-) Kennzeichen zu hängen und dann durch die Lande zu reisen.
Die Steuerbegünstigung ist an einen bestimmten Zweck gebunden. Wenn du zu Schleppertreffen fahren möchtest, gibt es die Begünstigung in Form von H-Kennzeichen oder 07-er Kennzeichen. Es ist also auch für den Hobby-Fahrer eine günstige, jedoch nicht kostenlose Möglichkeit vorhanden, umsonst ist nicht mal der Tod, denn der kostet zumindest mal das Leben.
#489126
da die Eintreibung der Kfz-Steuer seit einiger Zeit durch den Zoll erfolgt bleibt abzuwarten wann die auf den ersten Schleppertreffen aufkreuzen und Steuerstrafverfahren ohne Ende einleiten. Das grüne Kennzeichen ist nun mal zweckgebunden an Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichem Zweck.
Die ganzen Bilderserien im Internet sind doch Steivorlagen für die Zollfahnder- Ortsangabe UND Kennzeichen. mehr brauchen die nicht
Man kanns ihnen schwerer machen wenn man sein Bilder dahingehend bearbeitet daß die Kennzeichen unleserlich gemacht sind- das kapieren aber nur die wenigsten :(
#489132
@Thorsten,

da muss man nichts unkenntlich machen, wenn man einfach das Fahrzeug für diesen Nutzungszeitraum versteuert. Genau dieser Missbrauch führt dazu, dass Ausnahmen immer stärker eingeschränkt werden.


@alle:
Steuerhinterzieheung ein Schaden, denn die Allgemeinheit zu tragen hat. Ich findes es unangemessen, solchen Vorhaben Unterstützung in Form von Tipps zu leisten.

Markus
#489141
Hallo Manfred,

für Traditionsveranstaltungen und Typtreffen gibt es - zumindest in Bayern - durchaus Verständniss, wenn man mit den grünen Nummern fährt. Was deine Versicherung dazu sagt, musst Du dann erst mal mit ihr ausmachen. Und das ist schon lange so.
Das ganze ist soweit ja auch ok, wenn das log-fahrzeug an sich im Dienst steht und an so einem Tag eben mal "fremdgeht".

Da ich mit unserem FAHR-Oldi von 1955 auch einmal im Jahr auf so ein Treffen fahre, fällt mir dabei durchaus schon lange auf, wieviele der Teilnehmer mit grünen Nummern eintreffen - mit Fahrzeugen die eindeutig keinem praktischen Zweck mehr dienen. Dank all dieser wird uns dann immer mehr das Leben schwer gemacht!
Fahr ich mit dem Mog z.B. in's nahe Ausland nach Aufenau, dann gibt's eben vorher die Rechnung mit den 42€ für ein Monat Nachversteuerung.

Lof-Anhänger mit grüner Nummer unterliegen NICHT dieser Handhabung - dafür gibt's eben keinerlei Ausnahmen. Faszinierend auch, wieviele da mit selbstgebauten "Schäferwagen" zu Treffen anrücken. Am besten mit selbstgemalten Nummernschildern (ideal zur Kontaktaufnahme mit der Rennleitung :lol: ).
Im Schadensfall haste dann das ganz große Los gezogen - da biste mittendrin statt nur dabei. Siehe auch mein Lieblingsthema "Toilettenanhänger".
http://www.unimog-community.de/phpBB3/p ... en#p349507

Deine grüne Nummer kannste durchaus auch zum Treffen nutzen, auch am Sonntag. Hängt eben drauf an, wie Du die "grüne" Nummer (also steuerbefreit) gekriegt hast. Ob als lof-Anhänger - das is dann schlicht und ergreifend Dummfug. Oder als Sportanhänger (Disziplin: einarmiges Reissen? :trink )

Also ob es dir passt oder nicht - Sachlage ist eben so, ohne das da "wieder eine Lücke entdeckt wurde,wie man an Geld kommt". Wie gesagt - dank Mancher, die meinen die grünen lof-Nummern permanent zu missbrauchen, werden wir uns künftig noch auf gar manche "schöne Neuerung freuen" dürfen.

mfG
Axel
#489169
Hallo,
habe meinen Einachs-Anhänger vom Unimog zugelassen,weil bei einer Info- Veranstaltung durch die Polizei gesagt wurde,dass Anhänger auch wenn diese ein 25 Km-Schild tragen und die Geschwindigkeit eingehalten mit Folgekennzeichen und dem Zweck zum Übernachten gedacht sind,also keinem Lof-Zweck
dienen, verboten sind.
Diese Anhänger sind nicht verboten, sie müssen nur ordnungsgemäß zugelassen werden, inkl. Versicherung und Hauptuntersuchung sowie Versteuerung. Entgegen anderslautender weit verbreiteter Vermutungen ist ein Anhänger nicht deshalb zulassungsfrei, weil man ein 25er Schild dranpappt oder ihn nur hinter einem Traktor bewegt.
Bei Fragen,wegen der Besteuerung mit dem Zollamt,wurde des weiteren gesagt,dass bei solchen Fahrten das Zugfahrzeug eben falls versteuert sein müsse.
Aussage Zollamt:bei solchen Fahrten,Meldung an Zollamt(Datum,von-bis)Mindestversteuerung von 4-Wochen.
Auch das ist nicht neu sondern gilt m.W. schon viele Jahrzehnte lang. Daran hat sich auch prinzipiell nichts geändert seit der Zoll für die KFZ-Steuer zuständig ist.
Da hat man wieder eine Lücke entdeckt,wie man an Geld kommt.
An alle Experten? bitte alles unternehmen,dieser Geldgier des Staates Einhalt gebieten .
Komische Ansicht. Eher hat man seitens vieler Leute eine "Lücke" genutzt, die es eigentlich nie gab. Nur wurde das lange Zeit, zumindest in vielen Gegenden, nicht kontrolliert oder bestraft. Wenn ich heute noch sehe, mit welchen Schrotthaufen als Anhänger viele Landwirte immer noch auf den Straßen rumfahren, wäre es an der Zeit, die Zulassungs- und HU-Freiheit landwirtschaftlicher Anhänger bis 25km/h aufzuheben und, falls man das nicht macht, wenigstens ab und an diese Fahrzeuge etwas strenger zu kontrollieren. Es scheint auch nicht bekannt zu sein, dass solche Anhänger trotz Zulassungsfreiheit eine Betriebserlaubnis besitzen müssen (wenn sie nicht gerade uralt sind, da gibt's eine Frist irgendwann Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre).
Zulassungsfreiheit für Anhänger gibt es nur für bestimmte Zwecke, dient ein Anhänger nicht diesem Zweck, ist er eben nicht zulassungsfrei. Wohnwagen, auch selbstgebaute oder zum Materialtransport genutzte Anhänger außerhalb der Landwirtschaft sind eben nicht zulassungsfrei.
Ähnlich verhält es sich mit der Steuerfreiheit (grüne Nummer) bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Diese sind nur dann steuerfrei, wenn sie für einen landwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Der Gebrauch zum reinen Vergnügen (Traktortreffen) ist eben kein landwirtschaftlicher Zweck. Dass eine Versteuerung nun nicht tageweise sondern nur monatsweise möglich ist, dient allein der Vereinfachung, sonst wäre vielfach wohl der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Kosten.

Abzocke für alle anderen ist eher die Steuerfreiheit der Land- und Forstwirtschaft. Jeder Landwirt stellt sich 10 Anhänger auf den Hof, ob er sie braucht oder nicht. Wenn ich aber einen privat genutzten Anhänger für meinen Unimog kaufe, den ich vielleicht nur zwei, drei mal im Jahr wirklich brauche, muss ich den wie jeder Gewerbebetrieb das Teil voll versteuern und zur HU.

Gruß,
Michael
#489171
Michael_Weyrich hat geschrieben:
Es scheint auch nicht bekannt zu sein, dass solche Anhänger trotz Zulassungsfreiheit eine Betriebserlaubnis besitzen müssen (wenn sie nicht gerade uralt sind, da gibt's eine Frist irgendwann Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre).
Genaugenommen der 1.7.1961.

Ich hoffe die Nachfragen beim Zoll lassen diesen nicht noch eine generelle Kontrolle durchführen, warum du überhaupt den Mog auf grüner Nummer zugelassen hast. Ich will Dir nichts unterstellen, aber viele Fahrzeuge sind damals auch aufgrund geerbter nicht mehr existierender Familienbetriebe oder Gutmütigket der Finanzämter so zugelassen worden.

Grade bei den Traktoren oder so einem 406 kommen für das Hobby ja einige ccm zusammen....
#489183
Hallo Michael,

etwas ot - aber verkneifen kann ich mir da den Kommentar nicht.
Abzocke für alle anderen ist eher die Steuerfreiheit der Land- und Forstwirtschaft. Jeder Landwirt stellt sich 10 Anhänger auf den Hof, ob er sie braucht oder nicht.
Die immer wiederkehrende Neiddebatte. :mauer
Und wenn ein Landwirt 20 Anhänger dastehen hat - was geht's dich an?
Obwohl bei uns die Agrarindustrie bei den wenigen übrig gebliebenen Vollerwerbs-Landwirten um sich greift (Stichwort Biogasanlagen) wüsste ich KEINEN der da 10 Anhänger hat - wozu auch. Selbst bei unseren Dienstleistern würde mich das wundern. Wenn das einer macht, dann um was drauf zu lagern (Brennholz etc) - und dann fährt er nicht damit rum.

Wenn er die sinngemäß mit Folgenummer betreibt, hat er (noch) keine weiteren Kosten. Keine Steuer, keine Versicherung (da über die Zugmaschine - zumindest noch). Falls das der eine oder andere vergessen hat - dafür ist das ein Teil seines Broterwerbs (bei Vollerwerbslandwirten).
Aber - auch die Rennleitung schläft nicht und ist längst drauf geschult auf die Belange der Landwirtschaft. Und denen ist da durchaus auch klar, das kaum mer ein aktueller Bulldog/Traktor/Trekker/Schlepper eine vmax in Höhe der dafür zulässigen 25km/h hat. Standart sind längst 40km/h, einige gehen auch auf die auf Land-/Bundesstraßen zulässigen 60km/h.
Und selbst wenn diese Hänger mit 40km/h gezogen werden (inkl. Folgenummer und 25km/h-Schild :mrgreen: ) - sicherlich ist da der ein oder andere nicht-dienstgeile Polizist sogar froh drüber, weil dann die Unfallgefahr auf unseren überlasteten Straßen etwas reduziert wird. Bei den Abschieber-Hängern läuft deine Anschuldigung m.E. sowieso ins leere weil von denen keiner mit 25km/h-Folgenummer läuft. Bei denen greifen dann noch ganz andere Regulären.
Also - hat ein lof-Betrieb legal einen 40km/h-Anhänger, dann ist er genau dran mit TÜV, Zulassung etc.

Nebenbei - falls Du's vergessen hast (oder haben willst) - auch Fuhrunternehmen fahren z.T. ihre LKW(!)-Anhänger mit grünen Nummern rum! Und das gerade wenn se die von dir genannten 10 Anhänger/Auflieger für eine Zugmaschine haben! Details kannst Du da sicher selber besser zitieren.

Und zum Pudels Kern - auch ich hab die grüne Nummer sowohl auf dem Fahr (schon so lang ich denken kann, er wurde damals von meinem alten Herrn neu gekauft, hatte ursprünglich sogar noch die ganz alten deutschen Nummern) als auch auf dem 406 seit ich ihn 2007 gekauft hab. Und nein - ich leb nicht davon.
Wenn ich mein bisschen Wald bewirtschafte, zahl ich Steuer für den Sprit des Mog, für den Sprit der Werkzeuge, Steuer beim Kauf des Verschleißmaterials und der Werkzeuge. Das kannste noch als Privatvergnügen abtun.
Dafür zahl ich aber auch die Gebühren für die BG als auch die vorgeschriebene PSA (Hose, Helm, Schuhe etc.) - und da komm ich nicht raus da Pflichtmitglied! Und zwar ob ich mich um mein Zeugs kümmere - oder es vergammeln lasse. Da sind wir kleinen lof-Betreiber eindeutig kostenmäßig im Nachteil. Noch dazu darf man ab diesem Jahr auch als Nicht-Vollversteuerer sein privates Brennholz aus dem eigenen Wald, welches man mit eigener Hände Arbeit beim Durchforsten entnommen hat, zusätzlich versteuern dank solcher Schlaumeier, die da meinen, man könnte ja stattdessen Heizöl kaufen...
Wohlgemerkt nicht das Holz, das über die FBG/WBV vermarktet wird - da ist die Steuer sowieso drauf.

Wenn Du deinen Anhänger haben willst, dann ist das dein Privatvergnügen, genauso wie deine mehreren Mog's (egal ob Womo, 406 etc). Wer sich das leisten kann, braucht nicht über die jammern, die vom Staat eine kleine Unterstützung und Anerkennung für die Arbeit kriegen, die er von ihnen erwartet - nämlich die Pflege einer Kulturlandschaft und den Erhalt einer intakten Natur.

Wenn Du diese Neid-Debatte gegen die kleinen Lof-Betriebe rührst, solltest Du auch erwähnen, was zum einen große Landwirtschaftsbetriebe an Subventionen erhalten. Und zum anderen noch viel besser - was solche Betriebe wie gerade Daimler jährlich an Steuern zahlen - oder besser es verstehen NICHT zahlen zu müssen!

So. Musst ich einfach mal wieder loswerden. Jetzt kannst mich ja mit Paragraphen zuschmeißen.

mfG
Axel
#489190
Hallo Axel,

nun reg dich mal nicht so auf...

Ich beneide keinen Landwirt und wegen mir kann er auch 30 Anhänger rumstehen haben. Ich hätte nach den früheren Spielregeln bei unserem Finanzamt durchaus auch "irgendwie" für meinen 406er eine grüne Nummer bekommen können, Landbesitz ist vorhanden, Wald und Obstwiese auch. Warum sollte ich mir aber die Nutzung einschränken, auch wenn die Kontrolldichte bei uns nicht allzu groß ist. Mit H-Kennzeichen bin ich auf der sicheren Seite und kann mit dem Mog machen, was ich will.

Bei uns laufen noch sehr sehr viele zulassungsfreie Anhänger mit 25er Kennzeichnung (gern auch mal ohne solche) hinter allen möglichen Traktoren mit grüner, teils auch mit schwarzer Nummer. Selbst Leute, die nicht im entferntesten irgendwas mit Landwirtschaft zu tun haben, fahren so mit ihrem (teilweis auch schwarz zugelassenen) Traktor mit Anhänger rum. Die Meinung, mit 25er Schild ist alles legal, ist immer noch verbreitet. Dem Nachbarn bei Bau helfen? Im Steinbruch Material holen? Klar, auch mit dem Pseudo-Zulassungsfreien Anhänger, mit was denn sonst? Es juckt hier keinen, mir ist zumindest keiner bekannt, der je deswegen hier in der Gegend angehalten wurde oder hätte Strafe bezahlen müssen. Die Landwirte fahren mit Selbstbauhängern rum (lange nach dem schon erwähnten Stichtag zusammengebraten) oder ausrangierten LKW-Anhängern, Betriebserlaubnis? Da hat noch keiner danach gefragt. Bei vielen sind die Bremsanlagen stillgelegt oder defekt, von Beleuchtung wollen wir gar nicht erst reden. Sonstige Dinge wie Profil auf den Reifen oder Radabdeckungen? Was ist das? Kontrolle? Zumindest in unserer Gegend Fehlanzeige. Über Tempo 25 brauchen wir erst gar nicht zu reden, da wird gefahren, was das Zugfahrzeug hergibt. Wenn man was sagt, heißt es, was regst du dich auf, passiert doch nichts. Meistens, es gibt aber auch, teils tödliche, Gegenbeispiele. Auch in unserer Gegend.
Sicher, es gibt auch, vor allem bei den größeren Betrieben einige, die sich an die Spielregeln halten. Aber vielen ist das alles egal.

Um bei deinem Thema Landwirtschaft zu bleiben: Sicher geht es den Landwirten nicht gerade besonders gut, ohne Subventionen ginge wohl fast nichts mehr. Aber was es da noch alles für Ausnahmen gibt alleine was die Fahrzeuge und/oder Fahrer betrifft, ist schon wahnsinnig. Davon können Handwerksbetriebe nur träumen, denen geht es teilweise auch nicht viel besser.

Nehmen wir mal ein paar Beispiele:
- Führerscheinklasse L oder T, L schon ab 15 möglich, der Handwerker muss 18 oder gar 21 sein und braucht für sowas je nach Fahrzeug teilweise schon Klasse CE. Sind schon gleich mal ein paar Tausend Euro, vom Alter gar nicht anzufangen
- Gesundheitsuntersuchungen beim Führerschein. Gibt es für Klasse L oder T nicht, obwohl man mit T wie mit CE auch mit Gespannen bis 60km/h auf der Landstraße unterwegs ist. Der Handwerker mit CE muss ab 50 alle 5 Jahre zum Check, der Bauer fährt mit 85 noch auf dem großen Trecker und braucht nix. Von den Kosten reden wir mal gar nicht.
- Zulassungsfreie Anhänger und steuerfreie Fahrzeuge (KFZ-Steuer), der Handwerker muss mit allem zum TÜV und bezahlt brav seine Steuern (die grün zugelassenen Anhänger bei Speditionen lassen wir mal außen vor, da wird der Anhängerzuschlag mit dem Zugfahrzeug bezahlt, das bringt nur was, wenn weniger Zugfahrzeuge als Anhänger da sind, komplett Steuerfrei ist das nicht)
- Subventionierter Diesel, hat der Handwerker nicht

Wenn dann immer die Argumentation kommt, die Landwirtschaft braucht diese Ausnahmen, damit die Kinder schon mit 15 einsteigen können und der (Ur-)Opa mit 80 auch noch mithelfen kann, kommt mir das große Jammern. Auch bei Handwerksbetrieben gibt es solche Familienbetriebe, die müssen auch sehen, wie sie ohne diese ganzen Ausnahmen klarkommen.

Gruß,
Michael
#489203
Moing Michael,

ganz klar - in vielen Punkten die Du da grad gebracht hast muss ich dir Recht geben (selbstgemalte Nummern etc).
Das sind mittlerweile (zumindest bei uns) klar die Ausnahme - zumindest bei den Vollerwerbslandwirten.

Die Kleinen, teils noch Nebenerwerbler und leider v.a. die mit früher Vollerwerb. Heute noch mit Land, Geräte zur Pflege noch immer vorhanden, teils werden jetzt sogar wieder neue Traktoren gekauft. Das sind noch Leute, die damit aufgewachsen sind und die alten Umgangsweisen eben immer noch drauf haben. Da man das ganze Zeuges nicht so oft braucht (aber man braucht es eben) wird dann eben auch etwas "frei" damit umgegangen. Irgendwie klappt das aber seltsamerweise trotz aller Unkereien recht problemlos da offenbar doch genug Menschenverstand vorhanden ist. (Überleg mal - früher wurde ganz regulär mit noch ganz anderem Gerät gearbeitet!9
Muss man deshalb gleich jedesmal mit der großen Neiddebatte anfangen?
Wie gesagt - "der Staat" will aus gutem Grund eine funktionierende Landwirtschaft erhalten. Leider ist die mittlerweile recht oft regelrecht industrialisiert - und der Bezug zur Bevölkerung eher Mangelhaft.
Nicht ohne Grund gibt's schon seit Jahren Fahrten für Stadtkinder auf's Land, damit se sehen, das a) Kühe nicht lila und b) die Milch nicht aus dem Supermarkt kommt . . .

Deine Beispiele mit 15 - für den heimischen Betrieb legal, für die mittlerweile üblichen Dienstleister allerdings kaum. Und die fahren die großen Brummer. Die sind mittlerweile allerdings auch "aufgeklärt"(worden) und haben schwarze Nummern drauf. Und wie gesagt - für die heute üblichen 40km/h-Hänger brauchst eh ne "echte" Zulassung.
Sonderbeispiele wie hier im Ort, bei denen der große JD mit Anhänger als auch der Teleskoplader vom 4/5jährigen Sohn gefahren werden (keine Übertreibung, selber gesehen und erlebt), Rücksicht auf die Umgebung (Nachbarn etc) Fehlanzeige usw kannste allerdings mit keinem Gesetz der Welt einfangen!

Einig sind wir uns aber wohl ganz sicher bei einem Punkt - so wie's Manfred (sorry, aber da haste leider ein Eigentor geschossen) bzw. etliche andere angehen, die grünen lof(!!)-Nummern allein(!) für Treffen zu missbrauchen, kann's nicht sein - und wird wohl über kurz oder lang für alle anderen (wie auch mich) zum Problem werden.

mfG
Axel
#489206
Moggälä hat geschrieben: Wie gesagt - "der Staat" will aus gutem Grund eine funktionierende Landwirtschaft erhalten. Leider ist die mittlerweile recht oft regelrecht industrialisiert - und der Bezug zur Bevölkerung eher Mangelhaft.
Warum die wohl industrialisiert ist...
Der Kostendruck, in größeren Dimensionen arbeitet es sich kostengünstiger.

Wäre die Landwirtschaft eine Lizenz zum Geld drucken, würde das Höfesterben nicht derart schnell vonstatten gehen und für deutlich mehr Betriebe ließe sich eine Nachfolge finden.

Der Landwirt kann die Preise für seine Erzeugnisse in der Regel nicht selbst bestimmen, sondern muss sich diese vom Großhandel/Weltmarkt vorschreiben lassen. Er muss aus dem Ackerboden, den er zur Verfügung hat etwas rausholen, dass mit allerbesten Böden anderswo in Konkurrenz produziert wird, ist existenziell vom Wetter abhängig und wird in den Medien regelmäßig als das größte Schwein dargestellt. Gleichzeitig sprechen die ihnen wahllos vorgesetzten Interessenvertreter (Agrarminister, Umweltminister) im Zuge der Glyphosat-Diskussion davon, dass Glyphosat nicht als Düngemittel zugelassen werden soll. Dabei geht es um ein Pflanzenschutzmittel, von Düngemitteln war nie die Rede und taugt Glyphosat naheliegenderweise auch überhaupt nicht. Aber die Herrschaften können nicht mal sowas auseinander halten...


Der Handwerker arbeitet regional, kann Anfahrt, Material und Stunden einzeln ausschreiben und hat mit Privat- oder Firmenkunden zu tun.

mfG
Fabian
#489240
Hallo ,
an alle die sich dazu geäußert haben,
Vielen Dank für Euere Meinungen,es ist immer gut zu hören,was andere denken.
Bei mir ist es so,bevor ich nicht höre was ich sage ,weiß ich nicht was ich denke.
Ich möchte keine Vorteile,deshalb habe ich meinen Anhänger für die Zeit in der ich auf Treffen
fahre zugelassen.
Um beim Anhänger zu bleiben,nach Saison Ende,wenn der Anhänger für LoF-Zwecke benötigt wird,
fahre ich diesen mit Folgekennzeichen und 25 Km/h.
Ich wollte eigentlich nur wissen,ob das Fahren zu Schleppertreffen mit grüner Nummer legal ist,da
es sich dabei um sogenanntes Brauchtum handelt,wobei bei solchen Treffen auch Geschäfte gemacht
werden,bei denen auch der Staat mit verdient.
Ich glaube zu wissen,dass für verschiedene Sportarten,auch Anhänger steuerfrei gefahren werden
dürfen.
Egal welche Steuerart man her nimmt,gerecht ist keine.

Ein Beispiel: KFZ-Steuer,warum kostet ein Diesel mehr als ein Benziner,Steuer wird eigentlich bezahlt,
um eine Straße benutzen zu dürfen,geht es darum,dass der Diesel einen höheren Schadstoffausstoß
hat,dann wäre es logisch,den Treibstoff höher zu besteuern.
Oder warum muss ich KFZ-Steuer bezahlen,wenn das Fahrzeug auf dem Parkplatz oder in der Garage
steht.
Alle denken nur an sich,nur ich denk an mich.

Grüße, Manfred
#489260
Guuden,

Zitat:
"Da hat man wieder eine Lücke entdeckt,wie man an Geld kommt."


Es ist umgekehrt, wieso zahlen LoF Wirtschaftsunternehmen für ihre Fahrzeuge keine Steuern wie alle andere auch?
Dann soll das Privatvergnügen der Eigentümer auch noch zusätzlich steuerfrei bleiben???
Wo sie bereits alle anderen Fahrzeugkosten aus der Privatnutzung als Betriebsausgaben geltend machen???

Gut Mog! Justus.
#489311
GMog hat geschrieben:Hallo auch,

... Moment mal .. ein Schleppertreffen ist (leider) keine Brauchtumspflege
... wobei die Regelung zur Brauchtumspflege nicht eindeutig ist. Es gibt keine rechtlich festgeschriebene Instanz, die eine Veranstaltung zur Brauchtumspflege ausrufen könnte. Ich kenne einige, die damit schon durch sämtliche Behörden und Gremien gewandert sind, um bestätigt zu kriegen dass ihre Veranstaltung der Brauchtumspflege dient. Ein Großteil der angesprochenen Personen hörte das erste Mal von dem Begriff "Brauchtumspflege"...

mfG
Fabian

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