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selbstfahrende Arbeitsmaschine
Verfasst: 17.04.2005, 17:41
von andy72
Hallo zusammen,
wie kann ich meinen 406 als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen, ist es richtig daß ich dann steuerbefreit bin???
Bin für jeden Tip dankbar
Gruß Andy
Verfasst: 17.04.2005, 19:00
von stefan406
Hallo,
soweit ich weiss, geht das nur, wenn der Mog keine Anhängekupplung hat, bzw wenn du sie entfernst.
Logischerweise wird dann auch keine Anhängelast eingetragen.
Sonst isses eben keine "selbstfahrende Arbeitsmaschine", sondern eine Zugmaschine.
Gruß
Stefan
Verfasst: 17.04.2005, 19:22
von MagMog
ei guude,
eine selbstfahrende arbeitsmaschine darf von seiner bau- und einsatzweise nicht zum transport von personen und güter geeignet sein, sondern muß mit einrichtungen zur erledigung von arbeiten ausgestattet sein. anhänger dürfen in diesem zusammenhang mitgeführt werden.
zulassungspflicht (nummernschild) ab 20km/h mögliche geschwindigkeit,
in grün möglch. vorher mit zulassungsbehörde absprechen.
mit gruß vom main, justus
Verfasst: 18.04.2005, 06:46
von mogli406
Hi
also mein Mog ist als selbstf. Arb-Masch. zugelassen. Steht als zusatz noch "mit Holzdrückeinrichtung" drin. Weiss zwar nicht wieso ich Holz drücken soll aber wenns da steht... Spass beiseite hab auch nachgefragt wegen dem Thema Anhängerkupplung. Da sagte mir der nette mann vom TüV das sei kein Problem da ich ja damit die Waldarbeitervesperbude und den Anhänger für das geschlagenbe Holz mitführe. Bisher ist npmlich auch noch keine Kuppling eingetragen aber eigentlich will ich das nachholen...
Bin so zwar Steuerbefreit aber weiss ehrlich gesagt jetzt auch nicht welche Vorteile es denn sonst noch haben soll? Steuerfreiheit bekomm ich auch mit grüner nummer Nummer auf LW da ich genug Land und Wald zum Nachweisen habe...
gruss Michael
Verfasst: 18.04.2005, 17:44
von Maurice(SG)
Also mein 406 hatte als ich ihn bekam einen Klaus Bagger drauf und ist eingetragen als selbstfahrende Arbeitsmaschine Bagger hängerkupplung nur zu Rangier zwecken eingetragen!
Verfasst: 18.04.2005, 20:46
von andy72
Ok, soweit hab ich alles verstanden.
Hab nur noch eine Frage, bin ich also mit der Zulassung als Selbstfahrende
Arbeitsmaschine Steuerbrfreit, oder brauche ich dazu noch ein Land- bzw Forstwirtschftliches Gewerbe.
Mein Mog soll als Spaßgerät im Unterhalt möglichst günstig sein
Danke und Gruß Andy
Verfasst: 18.04.2005, 22:30
von stefanfuchs
also geht selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungstechnisch schon schneller als nur 20 km/h?
Ich denke nämlich auch zuletzt was von derartigen Schlüsselungsmöglichkeiten mit Autobahntauglichkeit in Verbindung mit Mautpflichtbefreiung gehört zu haben.
Ich hätte einen Unimog anzumelden, welcher einen Klausaufbaubagger besitzt, liese sich der auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen?
Galabaugewerbe und weitere Unimog als Zugmaschinen sind vorhanden.
Stefan Fuchs
Verfasst: 18.04.2005, 22:45
von ed13li4
Hallo!
Erkundige Dich erst mal was eine selbstfahrende Arbeitsmaschine an Versicherung kostet. Ein Kollege von mir hatte seinen 421er mit Bagger drauf auch als selbstfahrende Arbeitsmaschine angemeldet. Aber nur drei Wochen. Sollte über 1000¤ an Versicherung zahlen. Jetzt nach landwirtschaftlicher Anmeldung nur noch ein Bruchteil. Also erst mal der Versicherungsonkel fragen.
Gruss Dennis
Verfasst: 18.04.2005, 22:54
von Helmut Schmitz
Du mußt schon ein Arbeitsgerät fest verbaut haben, wird dieses entfernt, so entfällt die Befreiungsgrundlage, und dass ist Steuerhinterziehung.
Wenn du also nur damit rumfährst ist das Personenbeförderung, auch wenn es nur deine eigenee Person ist. Und genau das billig Herumfahren ist die Steuerhinterziehung.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§18 Zulassungspflichtigkeit
(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Schleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-
Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sind.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind), die zu einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören,
Verfasst: 19.04.2005, 03:46
von MagMog
Dennis hat recht, selbstfahrende Arbeitsmaschinen kosten extrem viel in der haftpflichversicherung, aber ein land- oder forstgewerbe brauchst Du dafür nicht.
mache eine gesammtrechnung aus versicherungs- und steuerkosten, und berücksichtige dabei: H-kennzeichen, 07er-kennzeichen und die möglichkeit der ablastung.
mit gruß vom main, justus.
Verfasst: 19.04.2005, 06:04
von mogli406
Hallo
Also so kann ich das mit dem Versicherung nicht stehen lassen!
Mein Mog kostet mit selbstf. Arb.-masch genauso viel wie mit land. Zugmaschine allerdings hab ich die Klausel keine Lohnaufträge ausführen zu dürfen und das mach ich ja auch nicht...
Was die geschwindigkeit angeht so ist das nicht mit 20km/h verbunden oder habt Ihr schonmal gesehen dasss ne Betonpumpe auch nur 20 läuft??
Gruss Michael
Verfasst: 21.04.2005, 19:25
von andy72
Hallo,
vielen Dank für die vielen Tips.
Aber jetzt frage ich mal andersherum:
Wie fahre ich meinen 406 am billigsten???
Oldtimer fällt aus denke ich, da er nicht mehr original ist ( Motor, Räder usw.)
Gruß
Andy
Verfasst: 21.04.2005, 20:33
von Maurice(SG)
Also meine selbstfahrende Arbeitsmaschine Bagger 75kmh ist ohne Oldtimer zulasseung als oldtimer Versichert 145¤ im jahr
Verfasst: 21.04.2005, 21:01
von andy72
Hallo,
ok das hört sich gut an, und bist du damit auch steuerbefreit?
Gruß Andy
Verfasst: 22.04.2005, 03:48
von MagMog
hallo,
oldtimerversicherung klappt bei kfz älter 30 jahre ohne "H"-zulassung problemlos, steuerbefreiung für Arbeitsmaschine dazu wäre der hit, müsst aber ok gehen, denn das kfz-steueramt interessiert die art der versicherung nicht.
mit gruß vom main, justus.