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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#536709
Hallo,
ich baue eine Forst-Unimog auf und stelle mir jetzt kurz vor der Fertigstellung die Frage, ob ich den Unimog 406 dann als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM) betreiben kann. Habe schon ein wenig geggoogelt, aber nicht alles Relevante gefunden.

Es gilt wohl u.a.
- Bis 20 km/h Versicherungsfrei, Zulassungs-/Steuerfrei
- Bis 25 km/h Versicherungspflicht, Zulassungs-/Steuerfrei, amtliches Kennzeichen Grün
- Bis 40 km/h Versicherungspflicht, Zulassungs-/Steuerfrei, amtliches Kennzeichen Grün

Es ist klar, das bei Einsatz des Unimogs als SAM keine Güter / Personen transportiert werden dürfen.

Wollte ich die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h an meinem 406er umsetzen, wäre das denn ohne großen Umstand technisch umzusetzen / und wie ? Das Fhzg darf ja nicht mit einfachen Bordmitteln umzurüsten sein.

Muss eine SAM regelmäßig zum TÜV - z.B. mit der Jährlichkeit ?

Muss ich für den Unimog - der war die letzten Jahre nicht zugelassen - grundsätzlich eine TÜV-Hauptuntersuchung vorweisen können - für den Einsatz als SAM ?

Wenn der Unimog für die Wiederinbetriebnahme zum TÜV muss, ist der Unimog dann vom TÜV-Prüfer auf SAM zu schlüsseln ?

Vielen Dank im Voraus für Eure zielführenden Antworten.

Gruss
Ludger Meyer
#536710
Hallo Ludger

ich würde eine SAM mit Schlüssel 16-1199 für LoF anstreben. Diese muss nicht zwangsweise steuerbegünstigt angemeldet werden, das geht ebenso mit schwarzem Kennzeichen. Hier ist vor allem die Versicherzung zu befragen, wie hoch die Beiträge für entsprechenden Typ-Schlüssel sind.

4) Verzeichnis des KBA, Systematisierung von Kfz und ihren Anhängern, Stand: Juli 2018
Teil A 1B - Fahrzeug- und Aufbauarten (national)
6. SELBSTFAHRENDEARBEITSMASCHINEN
Arbeitsmaschinen u. Arbeits-geräte für Land- undForstwirtschaft
  • andere,
    soweit nicht auf-geführt.....16 - 1199.....SELBSTF.ARBEITSMASCH Seilwinde.....ZFA VkBl. 2007 S. 696
#536712
Hallo,

dröseln wir mal auf:

SAM sind nach §3 FZV zulassungsfrei. Nach §4 müssen sie jedoch ein eigenes amtliches Kennzeichen führen, sofern sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20km/h aufweisen.

Bei mehr als 20km/h unterliegen sie nach StVZO §29 auch der Untersuchungspflicht (HU, ggfs. SP). Hier sind die Fristen identisch zu denen anderer Fahrzeuge (LKW, Zugmaschinen) bei zul. GG über 3,5t (siehe Anlage VIII StVZO).

Ebenso besteht bei mehr als 20km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung nach §2 Abs.1 Punkt 6b des Pflichtversicherungsgesetzes.

Willst du eine SAM mit maximal 20km/h in Betrieb nehmen, solltest du schon drauf achten, dass du einen Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, die die Risiken solcher Fahrzeuge mit abdeckt. Das ist normalerweise nicht unbedingt der Fall.
Über 20km/h ist es von etwaigen Unterschieden in den Versicherungsbeiträgen und den HU-Fristen (Grenze 40km/h, je nach Fahrzeuggewicht) eigentlich egal. Die Bedingungen sind gleich.

Eine HU-mäßige Untersuchung wird alleine schon bei Umschlüsselung auf SAM gemacht. Du hast also außer der Steuerfreiheit im Prinzip keine Vorteile, wenn du den Mog als SAM gegenüber LoF Zugmaschine schlüsseln lässt. Eher Nachteile, denn du darfst z.B. keine Anhänger mehr anhängen und keine Ladung transportieren.

Gruß,
Michael
#536783
Hallo habe ehrlich gesagt nicht alle Antworten gelesen aber das geht mit der Selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
Hab den gleichen in der Garage stehen.
Bei fragen gerne per Mail melden.
mschwall ät yahoo punkt de

Einschränkungen sind: Du darfst keine Anhänger ziehen, nur um Materialien die du zum Betrieb der Maschine brauchst zu transportieren. Sonst offiziell nix.

Und bei der Versicherung habe ich erst einen Schreck bekommen. Dann hab ich mit dem Versicherer gesprochen und jetzt ist der Mog als LoF Zugmaschine versichert mit dem EInwand dass ich keine Lohnarbeiten ausführen darf. Da ich ihn aber als Hobby nutze mache ich damit eh nix im Lohn ausser meinem Holz.

Wenn du ne Schein-Kopie brauchst melde dich einfach.

Gruß
Michael
#536821
Hallo,
mogli406 hat geschrieben:Einschränkungen sind: Du darfst keine Anhänger ziehen, nur um Materialien die du zum Betrieb der Maschine brauchst zu transportieren. Sonst offiziell nix.
Stimmt nicht ganz. Die Einschränkung ist, dass du das Fahrzeug nur zu seinem Arbeitszweck verwenden darfst. Also keine "Spaßfahrten", Transport von Ladung gleich welcher Art, ziehen von Anhängern außer du transportierst etwas, was du zum Arbeitszweck des Fahrzeugs brauchst usw.

Gruß,
Michael
#536884
Hallo,
vielen Dank - Helmut, Michael und mogli406 - für die zielführenden Antworen.

Da ich es bis in meinen Wald nicht weit habe, könnte ich mir gemäss Vorschlag Helmut, eine Zulassung als SAM mit Schlüssel 16-1199 für LoF vorstellen.

Hat einer von Euch einen Tipp oder Hinweis, wie eine Drosselung auf 20 km/h umzusetzen ist. Mein vorstorbener Vater hatte dazu mit einer von rechts waagerecht in die Schaltkulisse geführte Schraube die Gänge 3 bis 6 blockiert. Das sah aber nicht wirklich amtlich aus. So war diese Blockade schnell rückgängig zu machen.

Gruss
Ludger Meyer
#536885
Hallo Ludger
mit der Schaltplatte vom alten MB-trac 65/70 oder vom trac-Getriebe sind nur die ersten 4 Gänge vorwärts und rückwärts fahrbar. Mit 10,5er Bereifung beträgt die Höchstgeschwindigkeit dann 20,54km/h. (12,5R20= 21,77km/h, 14,5R20= 22,8km/h).
Alternativ kann die 6-Gang-Schaltplatte umgebaut werden.
Du kannst sehr sehrwohl eine Anhängerkupplung und Anhängerbremsanlage haben, um im (eigenen) Wald einen Rückeanhänger zu führen, im öffentlichen Verkehr darfst du nur zur Maschine zugehörige Anlageteile auf einem Anhänger transportieren, z.B. Rückeketten, Seile, Schäkel, etc.
#536907
Guten Abend in die Runde,
auch interessant:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2016 ... smaschinen
https://www.weycor.de/de/weycorpedia.html
das dazugehörige PDF
http://www.lksh.de/fileadmin/dokumente/ ... Vaupel.pdf
habe ich mal vor Jahren in meinem PC gespeichert. Bei Bedarf eine Mail an mich schreiben.
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