- 17.11.2019, 14:42
#536709
Hallo,
ich baue eine Forst-Unimog auf und stelle mir jetzt kurz vor der Fertigstellung die Frage, ob ich den Unimog 406 dann als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM) betreiben kann. Habe schon ein wenig geggoogelt, aber nicht alles Relevante gefunden.
Es gilt wohl u.a.
- Bis 20 km/h Versicherungsfrei, Zulassungs-/Steuerfrei
- Bis 25 km/h Versicherungspflicht, Zulassungs-/Steuerfrei, amtliches Kennzeichen Grün
- Bis 40 km/h Versicherungspflicht, Zulassungs-/Steuerfrei, amtliches Kennzeichen Grün
Es ist klar, das bei Einsatz des Unimogs als SAM keine Güter / Personen transportiert werden dürfen.
Wollte ich die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h an meinem 406er umsetzen, wäre das denn ohne großen Umstand technisch umzusetzen / und wie ? Das Fhzg darf ja nicht mit einfachen Bordmitteln umzurüsten sein.
Muss eine SAM regelmäßig zum TÜV - z.B. mit der Jährlichkeit ?
Muss ich für den Unimog - der war die letzten Jahre nicht zugelassen - grundsätzlich eine TÜV-Hauptuntersuchung vorweisen können - für den Einsatz als SAM ?
Wenn der Unimog für die Wiederinbetriebnahme zum TÜV muss, ist der Unimog dann vom TÜV-Prüfer auf SAM zu schlüsseln ?
Vielen Dank im Voraus für Eure zielführenden Antworten.
Gruss
Ludger Meyer
ich baue eine Forst-Unimog auf und stelle mir jetzt kurz vor der Fertigstellung die Frage, ob ich den Unimog 406 dann als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM) betreiben kann. Habe schon ein wenig geggoogelt, aber nicht alles Relevante gefunden.
Es gilt wohl u.a.
- Bis 20 km/h Versicherungsfrei, Zulassungs-/Steuerfrei
- Bis 25 km/h Versicherungspflicht, Zulassungs-/Steuerfrei, amtliches Kennzeichen Grün
- Bis 40 km/h Versicherungspflicht, Zulassungs-/Steuerfrei, amtliches Kennzeichen Grün
Es ist klar, das bei Einsatz des Unimogs als SAM keine Güter / Personen transportiert werden dürfen.
Wollte ich die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h an meinem 406er umsetzen, wäre das denn ohne großen Umstand technisch umzusetzen / und wie ? Das Fhzg darf ja nicht mit einfachen Bordmitteln umzurüsten sein.
Muss eine SAM regelmäßig zum TÜV - z.B. mit der Jährlichkeit ?
Muss ich für den Unimog - der war die letzten Jahre nicht zugelassen - grundsätzlich eine TÜV-Hauptuntersuchung vorweisen können - für den Einsatz als SAM ?
Wenn der Unimog für die Wiederinbetriebnahme zum TÜV muss, ist der Unimog dann vom TÜV-Prüfer auf SAM zu schlüsseln ?
Vielen Dank im Voraus für Eure zielführenden Antworten.
Gruss
Ludger Meyer