@Michael: jetzt führen wir die Diskussion in zwei Foren (
www.maggie-deutz.de)
\"Dein TÜV\" scheint ein ähnlicher Provinzladen zu sein, wie meine Kfz-Zulassungsstelle in Reutlingen, die bestanden bei der Erstzulassung unsers Ex-BW-Mogs darauf, dass ich eine KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlege - im Rest der Republik genügt der BW-\"Brief\" der extra für die zivile Zulassung ausgestellt wird...Mein Mog-Händler ist daraufhin fast ausgeflippt, hat das Verkehrsministerium mobil gemacht und die haben das LRA Reutlingen dann offenbar diskret an eine schon etwas länger zurückliegende Weisung des Ministeriums erinnert - denn als ich dann (1 Woche später) mit dem KBA-Wisch ankam, lächelte mich die Sachbearbeiterin lieb an und sagte \"Des brauchet se eigentlich nemme vorlege, des isch abgschafft worde.\"
Wenn Du das Bildchen (vom TÜV!!!) in meinem letzten Beitrag ansiehst, wirst Du feststellen, dass die jährliche SP erst bei einem Gewicht von >7,5t Pflicht ist. Eben \"grösser 7,5t\". selbiges würde ich dem Prüfer auch sagen. Er kann sich auch gerne mal einen Führerschein durchlesen, da steht ja auch drin, dass man den 2er erst für
mehr als 7,5t braucht -hab ich ja schon geschrieben.
Wenn er weiter auf der 7,49t-Mär besteht und von Dir wider besseres Wissen eine jährliche SP abkassieren will (darum geht es letztendlich), dann begibt sich Dein Prüfer auf sehr dünnes Eis (er gaukelt Dir vor, Du müsstest diese Prüfung machen und kassiert dafür ab -> Betrug).
Mir scheint, dass es bei Deinem TÜV mit der internen Mitarbeiterfortbildung nicht sehr weit her ist...
\"Mein TÜV\" in Reutlingen macht bei unserm 7500kg-Mog einmal im Jahr die HU/AU und gut ist. Nix SP.
Lass Dich von unwissenden TÜV-\"Ingenieuren\" nicht ins Bockshorn jagen, die schleppen ja auch immer noch die AU-Messwerte per Diskette vom Messgerät zum PC ins Büro und tippen die Werte dann auch noch mal ab
Schreib nen Brief an den Geschäftsführer und bitte um Klarstellung. Verweise auf die Webseite des
www.tuev-nord.de - dort stehts immerhin korrekt.
Ist aber auch ein Kreuz mit den \"Göttern im Blaukittel\". Es gelten die StVO, die StVZO und die einschlägigen EU-Richtlinien. Und zum Thema \"Was darf ich mit welchem Führerschein fahren\" liegt in jeder Zulassungsstelle eine kostenlose mehrseitige Broschüre des Bundesverkehrsministeriums aus, die alle Zweifel beseitigt.
Ist es bald soweit, dass man mit dem Anwalt zum TÜV muss, um seine Eintragungen bzw. korrekte Prüfungen durchzusetzen ??
*kopfschüttelnd*
Tom