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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#20438
Sorry Thorsten,

Du irrst Dich mit:

mit zGG hast Du auch noch das Problem mit dem Führerschein. Da ist dann Klasse
2 erforderlich. Ich hab keinen 2er, daher ist mein U1000 auf zGG 7,49t zugelassen.

Das ist schlicht falsch.
Lies mal, was im \"alten\" rosa Führerschein drinsteht:

Die Angabe zu Klasse 3 besagt, dass ich \"alle anderen Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören\" fahren darf.
Im Feld der 2. Klasse steht wörtlich \"...Kfz, deren zGG... mehr als 7,5t beträgt...\"
Ergo: ich darf mit dem 3er Zugfahrzeuge bis einschliesslich 7,5t fahren.

Sicherheitsprüfung gibts nur noch für LKW >7,5t (also über 7.5t):

Bild

(Quelle: www.tuev-nord.de)

Der ganze Sachverhalt wurde mir übrigens erst vor drei Tagen bei einer Verkehrskontrolle auf der A8 bestätigt: Eintragung 7500kg, FS Kl. 3, private Nutzung -> Erkenntnis des Beamten: \"Da sind Sie ja von allen Beschränkungen ausgenommen und brauchen nicht mal ein Kontrollgerät. Gute Fahrt noch!\"


Viele
Grüsse


Tom

1300L mit 7,5t und FS Kl. 3
#20449
@Michael: jetzt führen wir die Diskussion in zwei Foren (www.maggie-deutz.de) ;)

\"Dein TÜV\" scheint ein ähnlicher Provinzladen zu sein, wie meine Kfz-Zulassungsstelle in Reutlingen, die bestanden bei der Erstzulassung unsers Ex-BW-Mogs darauf, dass ich eine KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlege - im Rest der Republik genügt der BW-\"Brief\" der extra für die zivile Zulassung ausgestellt wird...Mein Mog-Händler ist daraufhin fast ausgeflippt, hat das Verkehrsministerium mobil gemacht und die haben das LRA Reutlingen dann offenbar diskret an eine schon etwas länger zurückliegende Weisung des Ministeriums erinnert - denn als ich dann (1 Woche später) mit dem KBA-Wisch ankam, lächelte mich die Sachbearbeiterin lieb an und sagte \"Des brauchet se eigentlich nemme vorlege, des isch abgschafft worde.\" :(

Wenn Du das Bildchen (vom TÜV!!!) in meinem letzten Beitrag ansiehst, wirst Du feststellen, dass die jährliche SP erst bei einem Gewicht von >7,5t Pflicht ist. Eben \"grösser 7,5t\". selbiges würde ich dem Prüfer auch sagen. Er kann sich auch gerne mal einen Führerschein durchlesen, da steht ja auch drin, dass man den 2er erst für mehr als 7,5t braucht -hab ich ja schon geschrieben.

Wenn er weiter auf der 7,49t-Mär besteht und von Dir wider besseres Wissen eine jährliche SP abkassieren will (darum geht es letztendlich), dann begibt sich Dein Prüfer auf sehr dünnes Eis (er gaukelt Dir vor, Du müsstest diese Prüfung machen und kassiert dafür ab -> Betrug).

Mir scheint, dass es bei Deinem TÜV mit der internen Mitarbeiterfortbildung nicht sehr weit her ist... :(

\"Mein TÜV\" in Reutlingen macht bei unserm 7500kg-Mog einmal im Jahr die HU/AU und gut ist. Nix SP.

Lass Dich von unwissenden TÜV-\"Ingenieuren\" nicht ins Bockshorn jagen, die schleppen ja auch immer noch die AU-Messwerte per Diskette vom Messgerät zum PC ins Büro und tippen die Werte dann auch noch mal ab ;)

Schreib nen Brief an den Geschäftsführer und bitte um Klarstellung. Verweise auf die Webseite des www.tuev-nord.de - dort stehts immerhin korrekt.

Ist aber auch ein Kreuz mit den \"Göttern im Blaukittel\". Es gelten die StVO, die StVZO und die einschlägigen EU-Richtlinien. Und zum Thema \"Was darf ich mit welchem Führerschein fahren\" liegt in jeder Zulassungsstelle eine kostenlose mehrseitige Broschüre des Bundesverkehrsministeriums aus, die alle Zweifel beseitigt.

Ist es bald soweit, dass man mit dem Anwalt zum TÜV muss, um seine Eintragungen bzw. korrekte Prüfungen durchzusetzen ??

*kopfschüttelnd*



Tom
#20451
Hallo miteinander,
mit der Aussage < 7,5 oder nicht größer > 7.5to streiten wir eigentlich um des Kaisers Bart.
Die gesetzliche Definition in diversen Verkehrsgesetzen trennt bei <=7,5to und >7,5to.
Damit nun die Hersteller (und die Fahrer) solcher Fahrzeuge (<=7,5to) nicht gleich bei 1 Gramm !!! Überladung zu Gesetzesbrechern werden, werden die Fahrzeuge ab Werk mit 7,49to GM angegeben, damit also keinesfalls über 7,5to. Genauso verhält es sich bei der Auflastung von Kombis und Geländewagen aus steuerlichen Gründen, die werden auf 2,81to aufgelastet, obwohl 2800,001kg ja reichen würden - ist ja mehr als 2,8to.

Also: SP und FS 2 gelten für Fahrzeuge über 7,5to GM , und wenn der freundliche Herr von TÜV meint, die Grenze sei bei 7,49to, dann irrt er eben. Nirgendwo in den einschlägigen Verkehrsvorschriften taucht die Zahl 7,49 auf.
#20461
Hallo,
ein Polizeibeamter hat mir das mit den 7,49t so erklärt
daß es sich bei der Aussage kleiner 7,5t um eine negative Bedeutung handelt und
daher nicht einmal mehr 7,5t mit dem alten 3er zu fahren sind! Mir auch egal,
die Story beim TÜV war das \"ablasten\" wert. Ich also nur mit dem Kfz-Brief hin
zum TÜV nach KA und rein zum zahlen. Dann zu einem der Blaukittel. Schon der
erste Blick versprach einen interessante Besuch. Wo denn der Unimog sei, wollte
er wissen. Daheim in der Halle, sagte ich. Ich brauch ihn ja wohl hier vorzufahren
nur um auf dem Papier ein kleine Änderung vorzunehmen, oder etwa doch? Ging dann
auch so, Ausnahme sagte er mir. Grins! Dann hatte er es also irgendwann doch noch
geschafft die 7,49t einzutragen. Für irgendeine Statistik mußte er nun noch die
Ablastung in Prozent berechnen! Eine größere Aktion begann. Nach kurzweiligen
45 Minuten zog ich von dannen zur Zulassungsstelle um einen neuen Kfz-Schein
ausstellen zu lassen. Die Beamtin am Schalter trug mir Bereifung 145-20 ein.
Diese Reifen würde ich gerne mal in natura sehen! Beim zweiten Ausdruck hat sie
es dann doch noch geschafft und die 14,5-20 eingetragen.
So kann es auch gehen!
Thorsten
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