Seite 3 von 3

Re: Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-LKW und Unimog

Verfasst: 03.03.2014, 12:26
von Helmut Schmitz
Hallo Christian

das ist uns nicht neu und auch nicht Gegenstand des Thema, Womo steht dabei nicht zur Debatte.
Wenn du vorher ein wenig Zeit investieren möchtest solltest du dir mal die Themeneröffnung durchlesen.

Re: Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-LKW und Unimog

Verfasst: 16.05.2014, 02:03
von skaazy
Für LKW bis 7,5 zGM gilt kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Ebensowenig wenn diese als Oldtimer zugelassen sind. Dies gillt jedoch nur für SOLO- LKW!!!
Anders sieht es bei Zügen bzw. Gespannen aus!!! Und das ist sehr wichtig, da es laut Gesetzestext dort keine Aussage über ein Gewicht gibt. Daraus folgt, dass es im Privaten wie im Gewerblichen Güterverkehr keine erlaubniss für LKWzüge wie Gespanne an Sonn- und Feiertagen gibt! Dies ist für all diejenigen wichtig, die ihren PKW als LKW zugelassen haben, z.B. T4 usw. und diesen mit einem Anhänger an einem Sonntag bewegen wollen. Dies ist nicht zulässig! D.h. am besten die Zulassung nicht vorzeigen , damit der pfiffige Polizeibeamte nicht auf die Idee kommt, die Art der Zulassung zu überprüfen.
Habe dies gerade diese Woche mit zwei Fahrschulen abgeklärt ,welche auch die Zertifizierung für die Berufskraftfahrerausbildung haben, sowie mit der freundlichen PI in der Nähe.

mfg skaazy

Re: Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-LKW und Unimog

Verfasst: 16.05.2014, 10:32
von Helmut Schmitz
Hallo skaazy

Es dreht sich um Oldtimer-LKW zGM > 7,5t sowie Oltimer-LKW mit Anhänger.
Dieses Thema möchte nicht die gesamten Zulassungsvorschriften durchackern.
Als LKW zugelassene PKW sind im Thema nicht angesprochen. Deshalb bitte ontopic bleiben.

PS eine netter Gruß mit seinem Namen ist gerne gesehen

Re: Sonntagsfahrverbot für Oldtimer-LKW und Unimog

Verfasst: 16.05.2014, 11:53
von skaazy
Hallo Helmut,
danke für die Infos, ich muß mich also noch mit den Forumgeflogenheiten vertrautmachen.

mfg Moritz