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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#89532
Diese erneute Umtypung ist gar nicht so einfach, erstens müssen dann streng genommen alle spezifischen Einbauten wieder raus, zweitens wird der LKW Status Steuertechnisch nicht überrall auch vom Finanzamt akzeptiert, soll in Zukunft eh keine Berücksichtigung mehr finden da Selbstständige sich die Mehrsteuer ja wieder zurückholen können wird einer der nächsten Steueränderungen sein!
Drittens ändern sich gerade im Ausland dann erheblich Maut und Fährgebühren.

Tschau Torsten
#89541
Moin FreakTheo,
mein 404 läuft z.B. als WoMo, weil ich damit dem Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger nicht unterliege. Er muss nämlich u.a. einen Anhänger mit einem alten Trecker darauf zu Oldtimerveranstaltungen ziehen - und die finden blöderweise immer am Wochenende statt.
Ich habe keine Lust, auch bei Tagesveranstaltungen schon samstags anzureisen und die Rückfahrt sonntags auf die Zeit nach 22 Uhr zu verlegen.
Nebenbei darf ich durch Zulassung als WoMo die im Koffer eingetragenen 4 Sitzplätze auch während der Fahrt benutzen und kann somit meinen Kindern die Mitfahrt ermöglichen.
Das wäre bei Zulassung LKW nicht möglich, da dann der Koffer als Ladefläche gilt und darauf ist der Personentransport verboten.

Gruß Ulli
#91768
So,
jetzt hamma die Bescherung, gestern (21.12.2005) hat der Deutsche Bundesrat die Erhoehung der KFZ Steuer fuer WoMos durchgewinkt.
:cry:

Siehe Tagesordungspunkt 13:
http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/ ... plett.html


Zu den Fakten und Kosequenzen:
1. Bisher gab es eine Besteuerung nach Gewicht und Schadstoff-/Geraeuschklasse, siehe http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobil.html,
was z.B. bei einem Fahrzeug wie meinem U416 Camper mit 7,49 to zulGesGewicht und ausserhalb jeglicher Geraeuschklassen
und Schadstoffklassen zu einer Steuer von 16,36 Euro fuehrte.

2. Ab 1. Januar 2006 gelten neue Spielregeln, die Steuer wird berechnet nach Hubraum - wie beim PKW- und die Schadstoffklasse wird "Euro 0" sein.
Das fuehrt dazu dass sich stufenweise bis 2011 die Steuer vervielfacht.
Das eingebaute 'Zuckerl'
"...der besonderen Zweckbestimmung der Wohnmobile wird durch einen ab 2011 fortgeltenden
dauerhaften Abschlag von 20% auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung als PKW Rechnung getragen..."

ist natuerlich nur ein Trostpflaster, denn wir fahren zukuenftig nach Steuergesichtspunkten ja PKW mit 5-6 Liter Hubraum, und das fuehrt zu einer Mehrbesteuerung von x10 ... x30 gegenueber heute!

Aber wir Buerger sollten frohgemut sein, denn
...fuer die Laender ergeben sich aus den Folgen... schaetzungsweise Mehreinnahmen
aus der Besteuerung der Gelaendewagen, sog. SUV, Grossraum-Limousinen und Kleinbusse
von jaehrlich bis zu 87 Mio Euro. Aus der geaenderten Besteuerung der Wohnmobile
ergeben sich voraussichtliche Mehreinnahmen in Hoehe von ca. 70 Mio Euro ab dem Jahr 2006 mit steigender Tendenz


Link mit aktuellen News zur Rechtslage gibts beim Camper-Forum, Gruppe 'Kfz-Steuer für Wohnmobile':
http://forum.camperline.de/viewforum.ph ... 3c7246c279

Und hier könnt Ihr eure Kfz-Steuer ausrechnen lassen, die ab 2006 auf euch zu kommt:
http://www.ifa-datenbank.de/steuer.php3



Mit weihnachtlichen Gruessen
und einem herzlichen Dankeschoen
fuer das Weihnachtsgeschenk nach Berlin
-Martin.Glaeser-
#91777
Moin,

beschlossen ist die ganze Sache zwar noch nicht (Es wurde nur ein Entwurf zur Vorlage an den Bundestag beschlossen), aber das wird wohl nur Formsache sein.

Ein kleines Aufatmen in diesen Kreisen dürfte sein, daß Womos ab 2,8 to nicht Rückwirkend zum 1.5.05 besteuert werden, sondern die erste Erhöhungsstufe erst ab 1.1.06 gelten soll.

Das Regelwerk ist komplex zu lesen, aber Schlupflöcher scheinen da nicht leicht zu finden zu sein, ich habe noch kein realisierbares gefunden.

Schaut man sich eine Aufstellung der die neue Regelung betroffendne Fahrzeuggruppen an, so stellen die Wohnmobile nur einen Unterstrich von vielen da, das wurde wohl zum Verhängnis. Ein Wohnmobil als Fahrzeug dienend zur Personenbeförderung zu definieren ist leider auch nicht sehr abwegig.

Einzig sichtbares Schlupfloch sind die Anmeldung als Kranken- oder Leichenwagen. Ich gehe aber beinah davon aus, daß das Finanzamt dann auch ein entsprechendes Gewerbe sehen möchte (Wie sieht wohl ein 404 Fuko in Schwarz mit silbernen Kreuz auf der Seite aus :lol: ).

Da bleibt eigentlich nur noch das übrig, was die Jungs im Camper-Forum schon sagen: Abmelden, wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird. Bei einem 5,6l-Motor ohne Emmissionsminderung sollte sich das schon bei wenigen Tagen lohnen :x .

Gruß

Michael

P.S. Ich kann es nicht lassen, aber bin ja auch Jahrelang auf den Womo-Schlupfweg gehänselt worden: Ein Originalo hat seinen Mog natürlich als LKW angemeldet! :lol:
404 fire kipper

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