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Steuerfrei und grüne Zulassung bei LoF. Fragen u. Antworten!
Verfasst: 19.06.2007, 16:55
von ichwillaucheinen
hallo zusammen,
ja, es gibt bereits jede menge diskussionen zum Thema "grünes Nummernschild" und "LoF" und "Steuerbefreiung".
Ich komm trotzdem nicht klar! :schwindelig*
ich werde haben:
- einen Mog 403 Bj 68
- einen Wald und Holz darin, das ich verkaufe und nachwachsen lasse
ich will:
- meinen Mog in nürnberg zulassen und versichern
- für beides möglichst wenig Geld bezahlen
ich will nicht:
- H-Kennzeichen
gibt es einen erfahrenen moggler, der mir sagen kann, was ich jetzt brauche und tun muß, damit ich final grüne kennzeichen an den mog schrauben werde und keine steuern bezahle?
so ne art checkliste wäre klasse...wenn ich mir was wünschen dürfte...
danke für euere hilfe!
gruß
thomas
Verfasst: 19.06.2007, 17:34
von Stamm_kunde
Verfasst: 20.06.2007, 06:56
von stephan
Der einzig zuverlässige Weg ist:
Frage dein zuständiges Finanzamt, was du tun musst und welchen Nachweis du birngen musst.
Verfasst: 21.06.2007, 00:19
von ichwillaucheinen
danke stephan,
aber du kennst doch das sprichwort : "gehe nicht zum fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
aber klar - wenn keiner wirklich weiß wie´s geht, werde ich wohl das FA angehen müssen.
gruß
thomas
Verfasst: 24.06.2007, 21:55
von hubert_rissler
Hallo Thomas,
ich habe auch einen Mog mit grüner Nummer,zum Brennhplz machen.Da ich keine Landwirtschaft habe und auch keinen eigenen Wald,habe ich zuerst mit dem Finanzamt gesprochen.
Der Herr vom Finanzamt hat mir dann folgendes gesagt:
Voraussetzung für das grüne Kennzeichen ist,kein Gewerbe,nur zum Brennholz machen und Tranportieren,und ich muß es "Beweisen".Glücklicherweise bin ich Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft (Als Geräte haben wir Holzspalter,Zapfwellenkreissäge mit Förderband und Bündler) und diese Mitgliedschaft hat dann dem Finanzamt ausgereicht.
Gruß Hubert
Verfasst: 25.06.2007, 07:25
von stephan
@thomas:
Iss schon klar.
Nur das Problem ist, die Leute beim Finanzamt haben da Ermessensfreiräume. Es gibt keine eindeutige Grundlage. Der Gesetzestext ist interpretierbar. Da muss Du bei deimen Finanzamt halt nachfragen, wie eng oder weit sie die Vorschriften auslegen. Ich habe schon von: "Betrieb muss mind. vierstelligen Gewinn erwirtschaften" bis zu "Unimog bekommt immer grüne Nummer" alles gehört. Bei uns gilt: Wer Beiträge zur Landwirtschafts-BG bezahlt, bekommt steuerfreiheit.
Verfasst: 25.06.2007, 08:57
von Patrick40X
Hallo!
Das Gesetz dazu findest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html
Die Auslegung ist aber von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
Hier kann der Finanzb. sene Macht ausspielen.
In Niedersachsen bekommst Du nach Zulassung einen Fragebogen. Hier sollte man sich ganz genau überlegen, was man da einträgt.
Gruß
Patrick
Grüne Nummer ohne Landwirtschaft!!!
Verfasst: 12.07.2007, 21:49
von Th.Schuchardt
Hallo zusammen,
am letzten Montag haben wir an unserem Oldtimerstammtisch über die verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten diskutiert. Demnach ist es in Bochum, Dortmund und Essen auch möglich ein grünes Kennzeichen zu bekommen auch ohne Landwirtschaft. Das Fahrzeug darf dann aber nur zu Brauchtumsveranstaltungen und Ausstellungen gefahren werden. Es ist dann Steuerbefreit und ist Versichert wie ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen oder 07ner Nummer.
Hat jemand weitere Erfahrungen mit dieser Zulassungsart?
Gruss
Thomas
so geht`s in Nürnberg...
Verfasst: 18.07.2007, 23:42
von ichwillaucheinen
Also: nachdem ich mittlerweile einige Antworten auf meine eigene Frage gefunden habe, stelle ich sie hiermit gern der interessierten Allgemeinheit zur Verfügung.
Richtig ist, das das Prozedere für die Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft (LuF) -Zugmaschinen für alle Bundesländer und Gemeinden unterschiedlich ist.
Einheitlich ist allerdings die Grundlage aus §3 Nr. 7 KraftStG. Danach sind Fahrzeuge im Bereich LuF steuerbefreit, die ausschliesslich verwendet werden
a) in LuF Betrieben
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für LuF Betriebe
c) zur Beförderung von LuF Betrieben, wenn die Beförderung in einem LuF beginnt oder endet
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm
e) von LuForstwirten zur Pflege öffentlicher Grünflächen im Auftrag von Gemeinden
zu a) wird ausdrücklich bemerkt, daß auch der Transport von Holz zum Sägewerk unschädlich für die Steuerbefreiung ist.
Klärung darüber, wann ein Betrieb LuF Betrieb ist, gibt es in dieser Quelle nicht.
Zulassung: Die Zulassung mit grünem Nummernschild erfolgt in Nürnberg nur, wenn vorliegt
a) eine Eintragung im Brief/Schein "Zugmaschine ACKERSCHLEPPER" oder ähnliches, aus dem klar der Landwirtschaftliche Bezug klar wird. Nur "Zugmaschine" reicht nicht. ODER:
b) wenn eine Bescheinigung des Zentral-Finanzamtes Nbg. über die Steuerbefreiung vorliegt
Steht also Zugmaschine-Ackerschlepper drin, gibts das grüne Nummernschild direkt bei der Zulassung. Aber das heißt noch nicht, daß automatisch steuerbefreit wird. Darüber entscheidet ausschließlich das Finanzamt.
Steuerbefreiung: Dazu muß ein Antrag beim Zentralfinanzamt Nürnberg gestellt werden. Hierbei ist nachzuweisen, daß ein Land- oder Forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt (Indikation: Größe des Betriebes/der Fläche, Nachweis über die Berufsgenossenschaftliche Anmeldung) und das aus den o.g. Punkten a)-d) einer zutrifft.
Soweit für den Moment. Mein eigener Antrag ans Finanzamt läuft noch. Wenn ich mehr weiß, ergänze ich die Info.
Gruß
Thomas :Unimog04
so gehts in Forchheim
Verfasst: 26.07.2007, 21:32
von Moggälä
Hi Thomas,
nachdem ich hier schon einige Horrorgeschichten über Nachweise, Bescheinigungen etc. va. aus den nördlichen Bundesländern gelesen hatte, bin ich Ende Mai mit der 10min alten TÜV-Bescheinigung zur Zulassung in FO - das wars.
Der Mog war vorher ein Zweiwege-Mog - also nix Landwirtschaft.
Der TÜV hat ihn dann eingestuft in Ziffer (5) "LOF.ZUGM.GERAETETRAEGER " und danach hat dann die Zulassung gehandelt.
Das einzige was noch war, das ich unseren alten Fahr gleich mit auf mich übernommen hab - und der läuft seit Anbeginn seiner Tage vor 52 Jahren bei uns und - wohl seits die Dinger gibt - mit grüner Nummer. Das Schreiben vom FinAmt kam erst im Nachhinein - 0,0¤.
Also keine Panik, in Franken kann man noch Glück haben!
Grüße aus dem Schwabachtal
Axel
gute nachrichten
Verfasst: 01.08.2007, 23:28
von ichwillaucheinen
hallo axel,
auch das zentralfinanzamt in nürnberg hat das OK erteilt, ohne viel papierkram. aber eine schriftliche versicherung, daß das fahrzeug ausschließlich zum LoF-betrieb verwendet wird, mußte ich natürlich erbringen.
mit der FA-bescheinigung, die die steuerbefreiung bereits bestätigt, bekomme ich jetzt easy bei der zulassungsstelle das grüne kennzeichen.
und dann gehts ab in den wald...
grüße aus der metropolregion!
thomas
gute nachrichten
Verfasst: 02.08.2007, 05:05
von Moggälä
Moing Thomas,
Glückwunsch - das freut zu lesen.
Dann schon mal viel Spaß und schadensfreie Zeit mit dem Mog!
Die schriftliche Versicherung war bei mir auch fällig.
In welchem Eck von Nbg kurvste denn damit rum?
Grüße aus dem Schwabachtal
Axel
---mog weltreise---
Verfasst: 02.08.2007, 22:52
von ichwillaucheinen
servus axel,
geforstet wird im wiesenttal gemeinde muggendorf. etwas nordöstlich von dir...
gruesse
thomas