Moin moin,
wenn Zoll und weitere rüstungsbezogene Bestimmungen geklärt sind, ist schon mal die größte Hürde genommen.
Das Baumuster muss eine Musterzulassung/Typgenehmigung in Deutschland besitzen, ein in Südamerika produzierter Unimog wäre vermutlich problematisch. Das Baujahr des Fahrzeugs sollte zudem in den Zeitraum fallen, in dem die Typgenehmigung auch hier gültig war, also das Baumuster hierzulande noch verkauft wurde.
Bspw. werden heute für den Export gebaute Unimog mit Euro5-Motor in Deutschland niemals zulassungsfähig sein, da das Baujahr nicht zur hierzulande gültigen Typgenehmigung passt. Ob der U416 überhaupt noch nach 1989 für den Export gebaut wurde, kann ich so grad nicht sagen.
Wenn das alles erledigt ist, muss das Fahrzeug natürlich der StVZO bzw. der heutigen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entsprechen, also typgeprüfte zivile Anhängerkupplung, Warnblinker usw.
Dann ab zum TÜV und eine Vollabnahme nach §21 machen lassen. Eine Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeugs ist eigentlich nicht nötig, die notwendigen Daten sind anhand von Baureihe und Baumuster in der Datenbank hinterlegt.
Hier wurde grad auch erst über pakistanisches Material gesprochen:
https://www.unimog-community.de/phpBB3/ ... n*#p529435
MfG
Fabian
alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen, aber natürlich ohne Gewähr.