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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#545900
Hallo,

vielleicht hilft Dir das Dokument anbei weiter (ist aber nur bis 424). Generell bin ich verwirrt. Ich dachte 12.5R20 definiert die Reifengrösse und 11x20 die Felge?

Ich hab auf meinem 424er: 14,5r20 auf 11x20 und das war schein ein kleiner Kampf mit der Zulassungstelle... Laut Umrechnungstabelle entspricht das den neuen 405/70R20

Gruesse,
Michael
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2020-10-21_16-43-05.jpg
2020-10-21_16-43-05.jpg (31.13 KiB) 1830 mal betrachtet
#545901
hansi262262 hat geschrieben:Hallo,

vielleicht hilft Dir das Dokument anbei weiter (ist aber nur bis 424). Generell bin ich verwirrt. Ich dachte 12.5R20 definiert die Reifengrösse und 11x20 die Felge?

Ich hab auf meinem 424er: 14,5r20 auf 11x20 und das war schein ein kleiner Kampf mit der Zulassungstelle... Laut Umrechnungstabelle entspricht das den neuen 405/70R20

Gruesse,
Michael
Vielen Dank schon mal und du hast völlig recht, die Felgen sind 11x20 und 12.5 bzw 14.5R20 sind die Decken. Das Dokument ist leider ziemlich pixelig, könntest du mir das ggf. in einer besseren Auflösung per PN oder Mail zukommen lassen? Aber dann hast du ja genau das was ich will und es scheint technisch machbar zu sein!
#545903
Hallo Jakob

Auf der 11x20 Felge kannst du Problemlos die 405'er montieren und fahren.
Bei 425er Reifen ist die 13x20 bzw 14x20 Felge nötig.

Tipp von mir: Spare nicht am Reifen. Auch wenn es im Geldbeutel schmerzt...
Ich habe die Erfahrungen auch gemacht...

Gruß, Jörg
#545922
Hallo Leute, 405/70/20 Reifen auf den 11 Zoll breiten Felgen ist möglich, aber mit entsprechendem Gutachten bzw. Abnahme. Auf eventuell eingetragene 14,5er kann man sich dabei nicht beziehen, da diese auf 365/80/20 umgeschlüsselt werden. Die 365er(14,5er) haben in der Regel einen größeren Durchmesser als die 405er.
Grüße Norman
#546127
Servus,

die 405er wurden auch vom Werk auf die 11x20 Felge montiert. So war auch der Auslieferungszustand beim 92er 1200 der BR427 eines bekannten. Die 405er sind oft auch im Beiblatt bereits aufgeführt und bedürfen keiner Eintragung mehr.

425/72/20 kann man (oft - hängt von der Freigabe des Reifenherstellers ab) auch auf die 11x20 montieren.

Ob DAG allerdings für diese Kombination eine Freigabe gibt halte ich für fraglich. Und ohne wird die Eintragung schwierig.

Hier wurden vom Werk zunächst 13x20, später 14x20 Felgen verwendet.

Gruß Andreas
#546135
Hallo
Die 405er sind oft auch im Beiblatt bereits aufgeführt und bedürfen keiner Eintragung mehr.
es gibt kein allgemeingültiges Beiblatt, das wird nur fahrzeugbezogen (für die jeweilige FIN) ausgestellt. Ob und welche weiteren Bereifungsgrößen dann eingetragen sind/werden, hängt vom Fahrzeug ab. Bei lof-Fahrzeugen dürfen die Räder unter dem Kotflügel rausstehen und sind so eintragungsfähig. Bei gewerblicher oder kommunaler Zugmaschine ist das nicht erlaubt, es müssen Kotflügelverbreiterungen angebaut sein. Sind diese nicht ab Werk verbaut, sind die Reifengrößen im Beiblatt nicht eingetragen. Das Beiblatt kann nur zu der im Werk hinterlegten Ausführung ausgestellt werden. Was nachträglich drangebaut wurde, weiß der Aussteller nicht und kann das somit auch nicht bestätigen. Dazu gibt es die Reifenfreigabe, die notwendige Änderungen beinhaltet, und die von einem Prüfer bestätigt werden müssen. Je nach Einpresstiefe und Felgenbreite sind Spurplatten und/oder Lenkwinkelbegrenzug erforderlich, evtl die verstärkte Radlagerung, der Betrieb mit Schneeketten kann auch untersagt sein.....
Da die nicht näher befassten Prüfer das nicht alles wissen, verlangen die häufig eine dementsprechende Freigabe und erkennen eine Kopie eines anderen Fahrzeuges nicht an, eben weil diese Vorgaben nicht aufgeführt sind.
#546146
Hallo Helmut,

selbstverständlich gehört das Beiblatt zum Fahrzeug, es ist fahrzeugbeszogen ausgefüllt, eine Erweiterung des Fahrzeugbriefes. Oft sind bei den 427 aber die 405er schon dort aufgeführt was eine nachträgliche Eintragung überflüssig macht.

Ich habe nie behauptet dass es ein allgemeines Beiblatt gibt....

Gruß Andreas
#546151
Hallo zusammen,
hansi262262 hat geschrieben:Ich hab auf meinem 424er: 14,5r20 auf 11x20 und das war schein ein kleiner Kampf mit der Zulassungstelle... Laut Umrechnungstabelle entspricht das den neuen 405/70R20
Auf die 11x20er Felgen passen 12,5R20er (entspricht 335/80R20), 14,5R20 (entspricht 365/80R20), 375/75R20 (sofern man in der Größe noch MPT-Reifen bekommt) und auch 405/70R20er Reifen. Auch Diagonalreifen (dann kein "R" sondern "-" würden prinzipiell passen, würde ich aber nicht empfehlen). Die Größe 405/70R20 entspricht nicht den 14,5R20, auch wenn das manche öfter mal behaupten.
Jörgs427 hat geschrieben:Tipp von mir: Spare nicht am Reifen. Auch wenn es im Geldbeutel schmerzt...
Ich habe die Erfahrungen auch gemacht...
Das kenne ich von vielen, die erst die Billigreifen kaufen und sich danach beschweren. Die meisten, die danach vernünftige Reifen einmal gefahren sind, kaufen das Billigzeugs nicht mehr. Auch wenn man da mal schnell ein paar 100 Euro beim Mog spart, das ist es meist nicht wert.
Carl1969 hat geschrieben:Hallo Leute, 405/70/20 Reifen auf den 11 Zoll breiten Felgen ist möglich, aber mit entsprechendem Gutachten bzw. Abnahme. Auf eventuell eingetragene 14,5er kann man sich dabei nicht beziehen, da diese auf 365/80/20 umgeschlüsselt werden. Die 365er(14,5er) haben in der Regel einen größeren Durchmesser als die 405er.
Korrekt. Sofern die 405/70R20 in den Fahrzeugpapieren oder auf dem zum Fahrzeug gehörigen Beiblatt nicht erwähnt sind, muss man sie eintragen lassen.
hansi262262 hat geschrieben:keine Ahnung, inwieweit die Liste offiziell ist, aber laut Kleber:
Vergleichstabelle
ist 14,5 = 375/75 und 405/70
Erstens sind das keine MPT-Reifen sondern Traktorreifen und zweitens zeigt das nur Möglichkeiten auf, die aus dem Kleber-Sortiment bedient werden können. Auf manchen 405er Reifen steht auch drauf "may replace 14,5R20". Das heißt auch noch lange nicht, dass das in jedem Fall passt. 365/80R20 ist jedoch die identische Größe zur Bezeichnung 14,5R20, da gibt es auch genügend Reifen, auf denen das beides als Bezeichnung draufsteht.
Helmut-Schmitz hat geschrieben: Bei lof-Fahrzeugen dürfen die Räder unter dem Kotflügel rausstehen und sind so eintragungsfähig. Bei gewerblicher oder kommunaler Zugmaschine ist das nicht erlaubt, es müssen Kotflügelverbreiterungen angebaut sein.
Zumindest bei meinem 406er, der allerdings deutlich älter ist, war die "nicht ausreichende Radabdeckung" in den Papieren eingetragen, es handelte sich um die Originalpapiere der ersten Zulassung mit Eintragung als "normale" Zugmaschine.

Gruß,
Michael
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