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Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 19:57
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Lothar,

wenn Du mit Deinem 100to Mobilkran auf ein Treffen fährst um einen Trenkle A 52 über eine Hecke zu heben ist dies erlaubt, die Fahrt dient ja dem Zweck der selbstfahrenden Arbeitsmaschine.
Fährst Du aber mit der als Schneeräumer zugelassenen selbstfahrenden Arbeitsmaschine Trenkle A 52 zu einem Treffen im Sommer um Dich von einem 100to Mobilkran über eine Hecke heben zu lassen, ist dies nicht erlaubt.

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 19:59
von Lothar Ziegler
Danke Jürgen,
ich glaub ich bekomme den Kran nicht in die Garage.
Also Schwarz und H.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 28.12.2013, 10:13
von Michael_Weyrich
Hallo Lothar,

wenn der Trenkle als "selbstfahrende Arbeitsmaschine Schneeräumfahrzeug" eingestuft ist, so muss da der Schneepflug immer dran sein, i.A. wird da bei Wechselanbauten verlangt, dass sie verschweißt werden. So war das auch bei meinen 403, der so eingestuft war. Trotz Schmidt-Schnellwechselplatte waren da statt den Bolzen Schrauben drin und diese verschweißt, damit ein Abbauen mit einfachen Mitteln nicht möglich war.
Ebenso war die AHK verschweißt, da diese bei der selbstfahrenden Arbeitsmaschine nicht genutzt werden durfte (darf sie nur für den Transport von Anhängern, die dem Zweck der Arbeitsmaschine dienen, also z.B. zum Transport von Gegengewichten beim Kran). Gleiches gilt für eine evtl. vorhandene Hilfsladefläche, auch die darf nur zum Transport von Gegenständen/Werkzeug benutzt werden, welches mit dem Verwendungszweck der Arbeitsmaschine zusammenhängt.

Alle steuerfreien Betriebsarten (Zulassungen kann man hier ja nicht schreiben, da die Selbstfahrende Arbeitsmaschine ja nicht zugelassen ist, jedoch ein eigenes Kennzeichen führen muss) haben massive Nutzungseinschränkungen, sei es bei landw. Steuerfreiheit (dann eben nur für den landw. Zweck) oder bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (dann eben nur für den Arbeitszweck). Ist trotz der paar Euro Ersparnis meist die ungünstigste Zulassungsart.

Wenn du den Trenkle universell nutzen willst, lasse ihn mit H-Kennzeichen zu. Dann darfst du in alle Umweltzonen, Steuern pauschal 191,-€/Jahr und du kannst eine günstige Oldtimerversicherung nehmen. Allerdings dabei darauf achten, dass die Versicherung keine Einschränkungen macht.
Alternativ kannst du auch eine Einstufung als LoF Zugmaschine Ackerschlepper versuchen, dann hast du auch freie Fahrt in Umweltzonen, wenn du auf 3,5t ablastet, macht das auch bei den Steuern nicht viel aus.

Gruß,
Michael

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 30.12.2013, 10:18
von Lothar Ziegler
Hallo,
ich möchte den Trenkle jetzt Ablasten und H Kennzeichen machen.
Leider ist in meinen Papieren kein Leergewicht eingetragen.
Kann mir jemand eine Kopie seiner Zulassung zukommen lassen in der das Leergwicht und vielleicht landwirtschaftliche Zugmaschine eingetragen ist?
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 30.12.2013, 12:45
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Lothar,

das Leergewicht Deines Trenkle ermittelt Dir gegen kleine Gebühr die nächste offentliche Waage. Diese sind zum Beispiel bei Müll- oder Erddeponien zu finden oder wie bei mir im Ort bei der Apfelweinkelterei.

Wenn Du den Trenkle mit H-Kennzeichen zuläßt bringt doch die zusätzliche LOF-Zugmaschinen Eintragung nicht mehr all zu viel.

Und da Ihr ja sicher noch Führerscheine basierend auf altem Führerschein Recht habt. (zGG bis 7,5 to) würde ich mir das mit der Ablastung auch überlegen. Steuerlich bringt es ja bei H-Kennzeichen keinen Vorteil. Und wenn die Versicherung über Bernd´s http://www.Unimogversicherung.de auch nicht.
Eines der wenigen Argument sind die TÜV-Fristen, aber bei einem guten Liebhaber gepflegtem Fahrzeug sollte auch das kein Problem sein.

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 30.12.2013, 15:04
von Michael_Weyrich
Hallo Lothar,

vermutlich wird dich der TÜV-Prüfer sowieso zur nächsten geeichten Waage zur Verwiegung schicken. War bei mir bisher auch immer so, sowohl bei der Vollabnahme des 406 als auch beim 435er nach "Entmilitarisierung" und Leerräumung des Koffers.

Die TÜV-Fristen an sich sind weniger das Problem, aber es sind wieder je nach Zulassungsart 60-80€ mehr, die pro Jahr auflaufen. Gerade für Wenigfahrer oder Vielfahrzeugbesitzer nicht unerhebliche Kosten.

Gruß,
Michael

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 30.12.2013, 16:21
von Lothar Ziegler
Hallo Michael,
der TÜV Prüfer ist mit einem andren Schein zufrieden deshalb suche ich ja so was.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 30.12.2013, 18:16
von Michael_Weyrich
Hallo Lothar,

ich würde trotzdem mal auf eine Waage fahren, vielleicht kommst du ja sogar besser weg, wie es in einem anderen Schein steht. Mein 435 war auch deutlich leichter, als ich es vermutete nach Ausbau des unnötigen BW-Geraffels bzw. als es in der BW-Bescheinigung stand. Machte bei dem über 400kg aus.

Gruß,
Michael

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 30.12.2013, 18:38
von Lothar Ziegler
Hallo Michael,
habe inzwischen ein Briefkopie. 2800 Kg leer. Passt.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 31.12.2013, 07:22
von tremomax
kinzigsegler hat geschrieben:Hallo Lothar,

Wenn Du den Trenkle mit H-Kennzeichen zuläßt bringt doch die zusätzliche LOF-Zugmaschinen Eintragung nicht mehr all zu viel.
Dem muss ich ein wenig wiedersprechen: Die Eintragung als LoF Zugmaschine/Ackerschlepper hat den Vorteil, dass Du keine Abgasuntersuchung machen musst und keinen Fahrtenschreiber brauchst. Ist zwar nur ein kleiner Nebeneffekt, spart aber ne Menge Stress (und 30€).

Max

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 31.12.2013, 14:22
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Max,

ich bin leider in den technischen Daten des Trenkle A 52 nicht so bewandert.
Aber ich meine er hat 52 PS und wurde von 1972 - 1975 gebaut.

Damit wäre doch nach den derzeit geltenden Regelen der STVZO wederein Fahrtschreiber/Kontrollgerät noch eine Abgasüberprüfung notwendig.

Fahrtenschreiber/Kontrollgerät ist notwendig für Kraftfahrzeuge über 7,5to zGG bzw Zugmaschinen über 40kW / 54PS
Abgasüberprüfung ist bei Dieselfahrzeugen erst ab Erstzulassung 1977 notwendig.

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 31.12.2013, 15:26
von tremomax
Da hast Du natürlich Recht, was das Baujahr und die AU angeht! Habs bloss erwähnt, weil z.B. in meinem Tremo B ein Fahrtenschreiber verbaut ist.

Ich wünsche ein gutes neues und unfallfreies Jahr!!

Max