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Trenlkle A 52

Verfasst: 08.12.2013, 18:37
von Lothar Ziegler
Hallo
eine Frage:
trenkle A 52 Baujahr 1972 besser als H oder Schwarz anmelden. Was ist günstiger?
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 08.12.2013, 21:44
von Lutze
Hallo Lothar,

was hat der Trenkle A52 denn für ein zul. Gesamtgewicht?

Die Jahressteuer beträgt beim H-Kennzeichen pauschal 191,73 EUR (Krafträder 46,02 EUR).
Dazu kommen einmalig noch die Kosten für das Oldtimer-Gutachten.

Bei einer "normalen" Zulassung wird die Steuer (bei LKW, Zugm.) nach dem zul. Gesamtgewicht berechnet.

Die Grenze wo sich ein H-Kennzeichen rechnet liegt bei einen zGG. von mehr als 3200 kg
3200 kg zGG = 185,00 EUR
3201 kg zGG = 198,00 EUR
3500 kg zGG = 210,00 EUR

Ein H-Kennzeichen hat natürlich auch den Vorzug in Umweltzonen fahren zu dürfen.

Eine schöne Internet-Seite ist www.kfz-steuer.de/

Glückauf
Lutz

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 08.12.2013, 21:57
von Lothar Ziegler
Hallo Lutz,
der Trenkle hat glaube ich 4.5 T.
Ich war der Meinung das geht nach Zuladung.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 10.12.2013, 19:42
von hobo100
Hallo Lothar,
ein Saisonkennzeichen sollte in die Überlegung mit einbezogen werden. Das ist ja nur mit normalem und nicht mit H Kennzeichen möglich. Damit fahre ich beim 421'er günstiger.
Gruß Horst

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 10.12.2013, 19:48
von Lothar Ziegler
Hallo Lutz,
Dein Rechner gibt aber 150,-€ bei 4400 kg raus.
Hallo Horst,
bin ein Ganzjahresfahrer, daher ist Saisonkennzeichen nicht möglich.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 10.12.2013, 21:56
von divefreak
Lothar Ziegler hat geschrieben:Hallo Lutz,
Dein Rechner gibt aber 150,-€ bei 4400 kg raus.
Hallo Horst,
bin ein Ganzjahresfahrer, daher ist Saisonkennzeichen nicht möglich.
Gruß Lothar

Der 404 mit 4750kg kostet 290€!

Einfach mal beim Finanzamt anrufen erstaunlicherweise beißen die nicht, naja nicht doll jedenfalls :roll: :wink:

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 10.12.2013, 22:30
von Lutze
Hallo Lothar,

sonst. Kfz bis 3500 kg werden einheitlich besteuert, ab 3501 kg ist das ganze zusätzlich von der Emissionsgruppe abhängig.

Bei einem Oldtimer (min. 30 Jahre) bin ich davon ausgegangen, dass dieser in keiner der Emissionsgruppe fällt ->also "übrige".

Das macht bei 4400 kg zGG dann 263,00 EUR.

Glückauf

Lutz

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 10.12.2013, 22:39
von Lothar Ziegler
Hallo Lutz,
ich schaue wo es günstiger wird. Ich spiele aber mit dem Gedanken das Fahrzeug auf 3,5 T ab zulasten, da ich die Zuladung nicht brauche und dadurch auch nur alle 2 Jahre zum Tüv muss.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 15:26
von Lothar Ziegler
Hallo, der Trenkle ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen und hat grüne Kennzeichen.
Kann ich den auch so zulassen?
Wie ist es da mit Steuer und Versicherung.
Darf ich das Fahrzeug dann auch für alles nutzen und zu Treffen fahren?
Danke im voraus für die Antworten.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 16:58
von mogsammler87
Hallo,

wenn du mit grüner Nummer auf Treffen oder anderweitig fahren möchtest musst du diese fahrten nachversteuern.
Kenne mich damit aber nicht gut aus.

gruß
Robert

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 17:35
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Lothar,

wenn Du den Trenkle weiterhin als selbstfahrende Arbeitsmaschine steuerfrei (grüne Nummer) betreiben willst, darfstr Du es nur noch und ausschließlich zu dem Zweck benutzen, der Grund für die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine war. dieser geht aus den Zuassungspaperen hervor und ist bei Deinem soweit ich es mitbekommen habe "Schneeräumfahrzeug".
Damit wäre der Einsatz besonders in der Schee freien Zeit sehr eingeschränkt.
Mal eben etwas Holz aus dem Wald holen geht zum Beispiel garnicht.

Und mal ganz ehrlich an den paar Euro für die Steuer kann doch die Liebe nicht scheitern.

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 18:17
von Lothar Ziegler
Hallo,
Jürgen selbstverständlich wird die Liebe nicht scheitern. Ich habe schon alles in die Wege geleitet zu einer H- Anmeldung und Ablastung. Ich habe mich nur gewundert, das mein Vorbesitzer diese Zulassung ohne Gewerbe bekommen hat.
Gruß Lothar

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 19:27
von Lutze
Hallo Lothar,

die Zulassung als zul. freies Fahrzeug ist ja nicht an einen Gewerbe gebunden, sondern spiegelt nur den Zweck des Fahrzeuges wieder.
Welche Fahrzeuge als zul. freie betrieben werden können steht in der FZV §3.
Laut KraftStG §3 sind alle zul. freie Fz. dann auch steuerbefreit und erhalten dadurch wiederum ein grünes Kennzeichen (FZV §9).

"Nachteil" der selbstfahrende Arbeitsmaschine
- kein Gütertransport
- keine Anhänger
Lothar Ziegler hat geschrieben:...Ich habe schon alles in die Wege geleitet zu einer H- Anmeldung und Ablastung. ...
Beides macht aber mMn. kein Sinn. Beim H-Kennzeichen wird wie schon gesagt ein pauschal Steuersatz (191,73 EUR) festgelegt, ohne in Bezug auf das zGG.
Vorteil, wenn auf =< 3500 kg abgelastet wird wird natürlich die zweijährige Frist zur HU.

Glückauf
Lutz

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 19:47
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Lothar,

eine selbstfahrende Arbeitsmaschine nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr FZV zeichnet sich durch folgende Begriffsbestimmung aus:
selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;
Da steht nirgends etwas, dass es sich hier nur um Fahrzeuge eines gewerblichen Betriebes handeln muss. Du darfst Dir als Privatmann ja auch einen Mähdrescher, Radlader oder 100to Mobilkran zulegen. Das ändert an dem Status dieser Fahrzeuge nichts. :D

Re: Trenlkle A 52

Verfasst: 26.12.2013, 19:51
von Lothar Ziegler
Hallo Jürgen,
und wie sieht das mit Fahrten auf Treffen aus?
Gruß Lothar