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TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 27.03.2003, 15:41
von Andreas_Bucher
Hallo,
hab letzens mit einem bekannten einen 406 besichtigt, eingetragen mit 5.7to oder so, und mit grüner nummer. interessanterweise hatte das fahrzeug 2 jahre TÜV - wie kann das gehen ??? ich höre immer überall, daß bei >3.5to nur noch 1 jahr tüv geht ?!
ist das überhaupt rechtens, d.h. kann die grüne fraktion oder das LRA beim ummelden sowas anzweifeln ?
gibt es eine rechtsgrundlage, auf die man sich beim TÜV berufen kann ?
irgendwo war mal die rede davon, daß landw. fahrzeuge (evtl. nur in bestimmten zulassungsbezirken ?) TÜV für 2 jahre bekommen können ... ?!
i
ch hab\' zwar mal im forum gesucht, aber nichts sinnvolles zu dem thema gefunden.
Andreas
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 27.03.2003, 15:41
von Andreas_Bucher
Hallo,
hab letzens mit einem bekannten einen 406 besichtigt, eingetragen mit 5.7to oder so, und mit grüner nummer. interessanterweise hatte das fahrzeug 2 jahre TÜV - wie kann das gehen ??? ich höre immer überall, daß bei >3.5to nur noch 1 jahr tüv geht ?!
ist das überhaupt rechtens, d.h. kann die grüne fraktion oder das LRA beim ummelden sowas anzweifeln ?
gibt es eine rechtsgrundlage, auf die man sich beim TÜV berufen kann ?
irgendwo war mal die rede davon, daß landw. fahrzeuge (evtl. nur in bestimmten zulassungsbezirken ?) TÜV für 2 jahre bekommen können ... ?!
i
ch hab\' zwar mal im forum gesucht, aber nichts sinnvolles zu dem thema gefunden.
Andreas
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 27.03.2003, 16:28
von MircoOWL
Mein 421 mit 4 to hat auch noch > 1 Jahr Tüv.
Laut Vorbesitzer ist er angeblich abgelastet (gewesen?), aber davon steht nix in den Papieren...
Und die Zulassung war auch kein Problem.
[Editiert am 27/3/2003 von MircoOWL]
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 27.03.2003, 23:19
von Bernd-Thomes
Hallo,
als ich am Samstag beim TÜV war, da galt auf jedem Fall noch die Regelung über 3,5t und 50 km/h nur ein Jahr.
Gruß
Bernd Thomes
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 28.03.2003, 08:36
von dzuehlke
die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig genau wie auch bei der Regelung für die nicht notwendige AU, aber in Praxis ist das sehr stark vom jeweiligen Prüfer abhängig. Ich habe auch schon eine halbe Stunde mit einem TÜV-Prüfer diskutiert und ihm schließlich den Auszug aus der StVZo zugefaxt.
Gruß Detlef
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 28.03.2003, 09:21
von Charlymuckemann
Hallo
meine 406 ist nicht abgelastet hat aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h
und bekommt somit 2Jahre TÜV.
Matthias
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 29.03.2003, 07:06
von Nellessen
Hallo Detlef, wie ist denn jetzt die Rechtslage? Könntest du uns nicht diesen Auszug aus der StVZo mal ins Forum setzen? Gruß Jo
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 29.03.2003, 08:28
von ulli
Hallo miteinander,
die TÜV-Fristen sind in Anlage VIII zu §29 STVZO festgelegt. Wen es interessiert, hier der Link
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php3
ist mir zum Abschreiben zu lang

TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 29.03.2003, 09:59
von dzuehlke
vielen Dank für die Arbeit Ulli !!
dafür kann ich mich mit den AU-Vorschriften revanchieren, damit gibt es auch immer wieder Probleme beim TÜV.
Punkte b) und c) sind interessant !
Gruß Detlef
§ 47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen.
(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Kraftfahrzeuge mit
a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
b) Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
c) rotem Keimzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);
2. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 Nr. 4b;
3. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen;
4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Die Prüfung nach Anlage XI im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 entfällt für Kraftfahrzeuge, die der Abgasuntersuchung unterliegen.
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 01.04.2003, 10:15
von Andreas_Bucher
hallo,
aha, um also bei der AU zu bleiben:
- wenn grüne nummer am mog (= landwirtschaft, etc.), dann auch nach \'77 keine au !?
und zum TÜV:
- wenn der jung\' dort also bock hat, kann er bei > 3.5t auch 2 jahre draufkleben ? netter ermessensspielraum ...
Andreas
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 02.04.2003, 08:40
von stephan
...das mit der grünen Nummer (landwirtschaftlich) ist für mich irgendwie nicht so einfach.
Ich habe es bisher so verstanden, dass für TÜV und AU die Eintragung im Fahrzeugschein unter 1. maßgeblich ist.
Der Dekra-Mensch erklärte mir, eine Landwirtschaftliche Zugmaschine hat hier ZUGMASCHINE ACKERSCHLEPPER stehen. bei meinem Mog steht da ZUGMASCHINE OFFENER KASTEN, somit nicht landwirtschaftliche Zugmaschine nach STVZO und wäre somit AU-pflichtig, wenn ab EZ ab 1977.
Die grüne Nummer hat nur mit der KFZ-Steuer zu tun und ist für TÜV/AU ohne Bedeutung.
Ist das so richtig? Ich meine , der Inschinööör war freundlich, hatte aber nicht so die Unimog-Blicke.
Gruß Stephan
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 02.04.2003, 10:31
von Andreas_Bucher
hallo stephan,
stimmt, also wäre die frage: wodurch wird die im gesetztext genannte \"landwirtschafliche zugmaschine\" als solches amtlich erkennbar - nur durch die steuerbefreiung (\"nutzung\"), durch den eintrag im brief (schlüsselnummer?) oder durch evtl. eine anderweitige bescheinigung ?!
Andreas
PS: wieviel strafe kostet ein zu lang ausgestellter TÜV ...

:casstet:
TÜV beim Unimog: 1 / 2 Jahre ?
Verfasst: 02.04.2003, 14:30
von ulli
Hallo Stephan,
die Aussage des DEKRA-Menschen ist mit Vorsicht zu geniessen. Ich habe einen alten Trecker BJ. 1953, der nach dem Baurat 1999 ein schwarzes Kennzeichen erhielt, im Fz-Schein aber dennoch als Zugm. Ackerschlepper ausgewiesen wird. Ich denke, die AU-Befreiung für landw. Zugmaschinen kann nur aus dem Steuerfreistellungsbescheid des FA hergeleitet werden, denn auch das grüne Kennzeichen bedeutet nicht automatisch, des es sich um ein landw. Fahrzeug handelt, das Kraftfahrtsteuergesetz läßt da verschiedene Möglichkeiten der Steuerbefreiung zu.