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U 1300 Zulassung

Verfasst: 20.10.2002, 21:29
von Dirk/Marl
HalloMogler !
Ich möchte mir einen U 1300 Kaufen, der noch nicht Zivil zugelassen ist. Nun möchte ich wissen ob es bei der Zulassung irgendwelche Gemeinheiten gibt. Ich weiß, dass ich eine TÜV-Abnahme nach §21 brauche und eine AU. Das sollte soweit kein Problem sein.
Brauche ich einen Fahrtenschreiber(ich möchte ihn evtl Ablasten(es sei denn das Angebot hier im Forum stellt sich als so Toll heraus, das es sich nicht lohnt))?Ich will aber auch mit Anhänger Fahren.

U 1300 Zulassung

Verfasst: 20.10.2002, 21:29
von Dirk/Marl
HalloMogler !
Ich möchte mir einen U 1300 Kaufen, der noch nicht Zivil zugelassen ist. Nun möchte ich wissen ob es bei der Zulassung irgendwelche Gemeinheiten gibt. Ich weiß, dass ich eine TÜV-Abnahme nach §21 brauche und eine AU. Das sollte soweit kein Problem sein.
Brauche ich einen Fahrtenschreiber(ich möchte ihn evtl Ablasten(es sei denn das Angebot hier im Forum stellt sich als so Toll heraus, das es sich nicht lohnt))?Ich will aber auch mit Anhänger Fahren.

U 1300 Zulassung

Verfasst: 21.10.2002, 13:39
von Tony_Fuss
Hallo Dirk,

Ich war erst am Freitag beim TÜV mit meinem BW U1300 L und habe nachgefragt was ich alles umbauen muß.
Also wie schon Marco erwähnte, Tarnbeleuchtung und Leitkreuz sollte abgebaut werden.
Bei mir sagte der TÜV ler das unbedingt der Schalter JR am Armaturenbrett oben links über den Lichtschalter ausgebaut oder abgeschlossen werden muß und die Tarnbeleuchtung zumindest auch abgeschlossen sein sollte. Leitkreuz komplett abbauen. Die NATO Anhängerkupplung sollte auch ausgetauscht werden gegen eine normale AHK, auch eventuell wegen die Zulassung als Zugmaschine und nicht LKW.
Bei Zugmaschinen Zulassung muß aber die Ladefläche verkleinert werden. Laut TÜV nicht länger als das 1,6 fache von der Vorderachse, gemessen Reifen Mitte – Mitte.

Grüße Tony.