Hallo,
Derschlimmeroland hat geschrieben:ich verstehe die Problematik nicht. Bin mit meinem 406 (Zugmaschine) auf eine geeichte Waage gefahren. Prüfgewicht= 3370 kg.
Ok, das Fahrzeug war dabei sicher voll getankt und auch sonst komplett. Wenn's nicht vollgetankt war, ist die Wiegung entsprechend zu korrigieren.
Derschlimmeroland hat geschrieben:Danach zum TÜV. Wiegeschein wurde nicht bezweifelt. Daten im Fahrzeugschein entsprechend eingetragen. Der Prüfer hat keine Zirkuselefanten o.ä. mit 20% Zusatzgewicht gesehen.
Er hat aber aufs Leergewicht sicher nochmal 75kg für den Fahrer draufgerechnet, das ist doch hoffentlich in den 3370kg schon berücksichtigt, dann hat dein Mog beachtliche 130kg Zuladung für Beifahrer, Ladung usw., sofern du als Fahrer nur 75kg wiegst. Wenn du selbst schwerer bist, musst du dein Mehrgewicht auch noch einrechnen. Hat er die 75kg nicht berücksichtigt, bleiben für Fahrer, Beifahrer und Ladung zusammen nur 130kg. Das dürfte bei 2 Erwachsenen auf den Sitzplätzen schnell überschritten sein.
Dass an einem solchen Fahrzeug dann weder ein Kraftheber noch irgendwelche Anbaupunkte für sonstige Zusatzgeräte bzw. Anbaugeräte verwendet werden können (sofern vorhanden), ohne dass das Fahrzeug überladen ist, sollte klar sein. Auch mit einer Anhängekupplung wird es schwer, selbst ein Mehrachsanhänger hat zumindest das Deichselgewicht als Stützlast, ein Zentralachsanhänger wird bei solch einer Nutzlastreserve wohl nicht mehr angehängt werden können ohne das zul. Gesamtgewicht zu überschreiten. Von der Verwendung der (Hilfs-)Ladefläche will ich erst gar nicht reden. Eine sinnvolle Verwendung im Straßenverkehr ist so eigentlich nicht mehr möglich, daher kann ich auch die 20%-Regel bei solchen Fahrzeugen verstehen. Das hat auch absolut nichts mit Zirkuselefanten zu tun. Da reicht schon ein Beifahrer in der 100kg-Klasse.
Gruß,
Michael