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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#7171
Hallo Mogfreund !!

Ich habe vollgendes Problem und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt!!
Ich möchte gerne einen Unimog 406 Fahren habe aber nur den Führerschein Klasse T,B und BE !!

Was kann/ muss ich mit dem Mog machen um ihn Fahren zu dürfen ??
Ablasten, Drosseln was kann man am einfachsten machen ??
Hat das ablasten auch einfluss auf die Anhängelast??

es wäre schön wenn mir jemand ein Paar Tips geben könnte um dieses Problem am einfchsten zu Lösen !!

Mfg Sebastian
#37022
Hallo Sebastian,

Mit dem BE sind dir max 3,5t Gesamtmasse erlaubt, das heißt auch Fahrzeug mit Anhänger darf die 3,5 t nicht überschreiten.

Mit der Klasse T ist das möglich:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Alles klar oder ?

:D



Grüße Rolf
#37024
Also irgendwie kommt mir dieses Thema doch sehr bekannt vor.

Also mir wurde hier und auch andernorts gesagt, dass der 406 der größte Mog ist den man noch eben so mit B fahren kann.
(mit 416 hat\'s anscheinend noch Niemand probiert)

Dazu muss man den Mog anscheinend soweit abspecken wie geht (also kleines Getriebe, kleine Räder,kleinerTank und sämtliche Anbauteile ab) und dann wiegen lassen.

Wenn das Gewicht stimmt (ich glaub\' es dürfen dann 2,9t. sein) ist Alles in Ordnung, je nach TÜV muss eben noch eine gewisse Restnutzlast vebleiben (deswegen 2,9t. und nicht 3,5) damit es erlaubt wird.

Gruß
Greenhorn
#37029
@ Rolf
Bei B dürfen Mog und gebremster Anhänger nicht mehr als 3,5 to zul.Gesamtmasse haben
Ausnahme: ungebremster Anhänger bis 750 kg ( der zählt in diesem Fall nicht als Anhänger)

Bei BE darf der Mog nicht mehr als 3,5 t zul ges Gew. haben und anhängen darf man was im KFZ-Schein steht.

http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... p#Klasse_B

@Sebastian

Bei T muß der Mog halt landwirtschaftlich genutzt werden

Bei der Ablastung auf 3,5 to darfst du bei Zulassung als LKW 1,5 x 3,5 = 5,25 to anhängen

und bei Zulassung als Zugmaschine die 22 to die er letzt wohl auch schon ziehen darf, falls der Tüv keinen Einwand hat und dir ein paar % abzieht.

Gruß Martin
#37058
@Stamm-kunde

siehe hier: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Der Anhänger wird immer mit gerechnet!!!!!!!!!! da fragt keiner nach gebremst oder nicht.

Grüße Rolf
#37063
Hallo.
Zu dem Thema habe ich mal folgendes gefunden

\" Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

*

Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
*

Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. \"

Hier ist der Link http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... lassen.htm
oder einfach Führerscheinklassen in Googel eingeben
#37065
hi,hi


schau mal hier http://www.bmv.de/Der-neue-EU-Fuehrersc ... .htm#ziel8 und hier

http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?par=6#6

das Problem ist das Gesetz sagt hier was anderes bei 3,5t ist Schluß da
Irren die anderen, es gibt auch Fahrschulen die mir erzählen das ich mit den C1E auch ein 12t Solofahrzeug fahren darf das ist aber auch nicht so. Ich halte mich an den Gesetzestext und micht an Interpretationen von Fahrschulen .

das ist die Ausage des Bundesverkehrsminiterium, und die sollten es wissen! Zitat:
Anhängerführerschein

Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg,wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.

Zitat Ende.


und ansonsten der § 6 der FeV da ist ja binden, und da steht das gleiche. Und nach diesem Entscheidet auch ein Richter wenn du was falsches gemacht haben solltest.

Achtung das Gesetz trennt bei 3,5t Geamtmassen den PKW (B/BE) schon von LKW (C/CE/C1E/C1).

Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt. Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben. Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes (siehe Abschnitt 8 \"Besitzstandsregelungen\").



Ansonsten sollten wir das mal am Telefon weiter diskutieren, da hab ich nichts dagegen.

Grüße Rolf







[Editiert am 25/9/2004 von Funker404]
#39820
Hallo,

mal wieder jede Menge Falschinformation rund um die neuen Führerscheinklassen:

Klasse B:
1. Zugfahrzeug bis 3.500kg zul. Gesamtmasse ohne Anhänger
2. Zugfahrzeug bis 3.500kg zul. Gesamtmasse mit Anhänger mit zul. Gesamtmasse max. 750kg
oder
3. Zugfahrzeug bis 3.500kg zul. Gesamtmasse mit Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entspricht, wobei das Gesamtzuggewicht (also zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + zul. Gesamtmasse Anhänger) max. 3.500kg betragen darf.

Klasse BE:
Zugfahrzeug der Klasse B (also max. 3.500kg zul Gesamtmasse) mit beliebigem Anhänger, Beschränkungen ergeben sich hier lediglich daraus, was für das jeweilige Zugfahrzeug lt. Fahrzeugschein als Anhängelast zulässig ist.

Klasse C1:
1. Zugfahrzeug bis 7.500kg zul. Gesamtmasse
oder
2. Zugfahrzeug bis 7.500kg zul. Gesamtmasse mit Anhänger mit zul. Gesamtmasse max. 750kg

Klasse C1E:
Zugfahrzeug der Klasse C1 (also zul Gesamtmasse 7.500kg) mit Anhänger, dessen zul. Gesamtmasse max. der Leermasse des Zugfahrzeuges entspricht, die Gesamtmasse des Zuges ist dabei max. 12000kg.

Um\'s genauer aufzudröseln passt dein eigenes Zitat:
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg,wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Es ist ja die Ausnahme, dass man eben gerade nicht für alle Anhänger mit mehr als 750kg hinter einem PKW den BE benötigt, mit BE ist alles erlaubt, was der Fahrzeugschein hergibt, die 3.500kg-Regel gilt für B ohne E.

Ob gebremster oder ungebremster Anhänger ist in der Tat belanglos. Wichtig ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Bis 750kg spielt ein Anhänger Fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle, darf also bei jeder Klasse (B, C1, C, D1, D) ohne die E-Erweiterung angehängt werden. Lediglich bei B gibt es noch die oben erwähnten weiteren Ausnahmen ohne E.

Um auf die ursprüngliche Frage mit dem 406er zurückzukommen:

406er ablasten auf 3.500kg zul. Gesamtmasse wird wohl schwierig, müßte aber zumindest bei wenig Sonderausstattung gerade so möglich sein. Mit dem BE darfst du dann anhängen, was der TÜV erlaubt.

Für eine Einstufung in Klasse T mußt due den 406er erstmal auf Tempo 60 drosseln, Ablastung ist nicht nötig, jedoch muß er dann auch als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet und auch so eingesetzt sein.

Gruß,
Michael
#40582
Also einen 406 abzulasten mag ja gerade noch gehen. Aber die Frage ob es auch bei einem 416 geht stellt sich eigentlich nicht! :?
War kürzlich mit meinem MOG auf der Waage : 3860 KG (Tank halb voll)
Der Motor wiegt schon 500KG. Man müsste schon das Fahrerhaus und die Pritsche abnehmen um annähern auf ca. 3 TO zu kommen. Aber was sagt dann der TÜV dazu???? :?: :?: :?:
#40584
Also als ich das mit dem 416 mal angeschnitten hatte wurde das nicht eindeutig geklärt, aber es wäre mit Sicherheit schon etwas Fantasie vonnöten.

Gut letzten Endes ist es wurscht da ein 406 vollkommen ausreicht, wer auf 3.5 ablastet hat ja ohnehin keine großen Transportvorstellungen.

Mich würd's beim 408 noch interessieren weil's der einzige von den recht neuen wäre, aber auch da wär's eher die reine Neugier.

Alles was zeitlich vor dem 406 liegt ist ja glaub' ich sowieso kein Thema oder?

Gruß
Greenhorn
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