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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6409
Mir hat Jemand letztens folgendes erzählt:

Es ist möglich einen Mog bei einem Bauern im Odenwald anzumelden (in dem Gebiet Hessens kommen noch viele auf die 1000m²) den man gut kennt. Dann nimmt man das Ding mit grünem Nummernschild nach Frankfurt mit und fährt damit rum. Was das Gerät an Kosten verursacht zahlt man dem Bauern natürlich zurück.

Das kam mir doch irgendwie sehr spanisch vor oder geht es doch?

Gruß
Marcus
#33003
Hallo Marcus Greenhorn

1. Schmarrn! (bay. fuer gemischten Quatsch)
2. Illegal
3. Neugierig: Kennst du so einen Odenwaelder Obstbauern, und wenn ja, macht er vielleicht Aepplwoi?
4. Und nochmal neugierig: Was macht ein landwirtschaftlicher Unimog in der Innenstadt von FRA, ha??

Schmunzelnde Gruesse sendet -Martin.Glaeser-

P.S. Als dudir deinen Namen \'Greenhorn\' gegeben hast, war das vielleicht mal so, dass du neu und gruen warst
Aber was machst du in 2 Jahren, wenn du keines mehr sein willst?
Diese Nicknames sind wie Tattoos - gehen nicht mehr weg selbst wenn man altert.
#33009
Ich? Ich bin da ganz unschuldig das hat mir einer so angedreht (wer\'s genau wissen will ein 17-jähriger Bauernsohn im Urlaub, ist ne weile her fiel aber wieder ein).

Odenwald und Frankfurt hab\' ich nur als extremes Beispiel gewählt, ich könnte natürlich um den Führerschein zu umgehen nen Kumpel im OdW (hab\' ich echt) fragen und das hier durchziehen (ist aber auch Nähe Frankfurt).

Ich mein\' das Fahrzeug IST ja einem vollwertigen Bauern, ich fahre es nur ;)

Nur wieso Steuersünder?

Ist aber eigentlich auch egal, ich habe mich ohnehin im Prinzip entweder für einen B-fahrbahren alten Mog oder den C1/C Führerschein entschieden, also keine Panik das euer Greenhorn so einen Irrsinn wirklich durchziehen würde.

Wie in dieser Boardsoftware kann man den Nick nicht ändern? Whuups..... In nem anderen Forum ging das ...

Gruß
Marcus
#33336
mit grüner Nummer darf man sich nur zu landwirtschaftlichen Zwecken auf der Strasse bewegen.......... sowas sehen die grünen manchmal sehr eng, wenns dumm kommt und sie einen nicht mögen.....

alternativ immer nen Storhballen hinten drauf haben, um grad zum Schafe füttern zu fahren oder so..... aber das Argument fällt dann auch schwer, wenn man mitten in FRA ist...... oder auch nur vor der Eisdiele inner nächsten Stadt.......

Gruß oLe
#33526
Hallo Zusammen,

ich glaube auch, daß soetwas nicht möglich ist, denn es gilt ja auch noch
§27, StVZO Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung

...

(2) Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
...
#33531
... bringt uns wieder an den Thread zu Zulassungsstellen:

versuche mal, ein Fahrzeug bei Kreis B anzumelden, wenn Du in Kreis A deinen Hauptwohnsitz hast und in B deine sagen wir Studentenbude als Zweitwohnsitz, wo du aber normal wohnst. In deinem Persolanausweis steht ja der erste Wohnsitz A und da fängt dann der Sachbearbeiter an der Zulassungsstelle B an zu spucken und bekommt Schaum vorm Mund...
#33736
Hi,
da haben wir Grenzgänger es etwas einfacher.... Ich hatte vor 3 jahren einen Dienstwagen. Französisches Kennzeichen mit Pariser Nummer. Der Stand dann immer vor meiner Tür an der Strasse. Das hat dann wirklich absolut niemand mehr interessiert
Zurück zu unseren Zulassungsverordnungen: Hätte sich von der Zulassung oder der Ortspolzeibehörde damit beschäftigt, hätte man sehr schnell gemerkt dass ich das nicht darf. Aber ich glaube das ausländische Kennzeichen hat denen zuviel Respekt eingeflösst. Dann hätten die nämlich ihre unwissenheit zugeben müssen: Was tun mit einem Ordnungsgemäss gemeldeten Bürger mit einem Ordnungsgemäss zugleassen Fahrzeug aus einem europäischen Ausland mit Firmensitz in einer europäischen Hauptstadt und er dauerenden Verwendung im Innland?????
Gruß
Bernd Schömann
#35048
zu diesem Beitrag fällt mir folgende fiktive Situation ein:

Ich lasse meinen Mog in einem näheren oder auch ferneren EU-Nachbarland zu, unter zu Hilfename eines dort ansässigen Bürgers natürlich, also da wo es am günstigsten ist.

Dann vereinbare ich mit dem dort eingetragenen Halter einen Pachtvertrag!! Zb. monatlich Betrag soviel wie Steuer und Versicherung halt kosten.

Wie sieht das denn jetzt aus ??
wer kennt sich denn mit solchen inner-europäischen strategien aus ??

gruß
#37796
zu diesem Beitrag fällt mir folgende fiktive Situation ein:

Ich lasse meinen Mog in einem näheren oder auch ferneren EU-Nachbarland zu, unter zu Hilfename eines dort ansässigen Bürgers natürlich, also da wo es am günstigsten ist.

Dann vereinbare ich mit dem dort eingetragenen Halter einen Pachtvertrag!! Zb. monatlich Betrag soviel wie Steuer und Versicherung halt kosten.

Wie sieht das denn jetzt aus ??
wer kennt sich denn mit solchen inner-europäischen strategien aus ??

gruß
#40612
Verlegung des Standortes

Eine frühere Klaßkameradin hat in unserem Dorf noch Wald und Streuobstwiesen. Sie hat aber ihren Wohnsitz im Nachbarlandkreis.

Deshalb ist ihr Traktor zwar im WÜ-Dorf stationiert, aber auf einen KT-Wohnsitz mit entsprechender Nummr zugelassen.

Oder hat Bayern etwa doch die ihm zustehenden eigene StVO realisiert?

Wir sehen immer wieder, daß wir eigentlich nie ganz die rechtlichen Lücken füllen. Vielleicht wird das Bundesverfassungsgericht doch noch
auf unsere Probleme aufmerksam.

In Russland gibt es da keine Unterschiede!

Karl
#40670
Moin Moin,
also das ist so:
Hier greift der § 27 der StVZO. Für den ständigen Standord müssen wir nachschauen unter (2). Da heißt es: Wird der regelmässige Standort des Fahrzeuges für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörge verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu benatragen........

Bei der Standort Geschichte geht es um Steuern. Das bedeutet wird, das landwirtschaftliche Gerät wie oben geschildert angemeldet und hat aber tatsächlich einen anderen Standort so ist dies ein Verstoss gegen den §27 (2). Der Witz ist nur, es hat steuerliche Hintergründe, da die landwirtschaftlichen Zugmaschinen keine Steuern zahlen ist es auch keine Steuerhinterziehung. Es mag höchsten ein Verstoss gegen die Meldepflicht nachgewiesen werden können.

Das gleiche gilt für das ausländische KFZ, es muss bei der Zulassungsstelle gemeldet werden, damit der Steuerheini sein Geld kriegt.

Gruß

Bernd Schömann

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