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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#490952
Guuden,

Mit dem richtigen Prüfer, der wirklich den Begriff "zeitgenössisch" versteht, geht vieles was andere Prüfer ausschließen.
Also andere Oldtimerfans oder andere mit Oldtimern befasste nach oldieaffinen Prüfern in Deiner Gegend zu fragen, und mit dem vor der Prüfung ein Fachgespräch zu führen.
So ging bereits einiges was an anderer Stelle nicht funtze.

Gut H! J.
#490960
Hallo
Mit dem richtigen Prüfer, der wirklich den Begriff "zeitgenössisch" versteht,
den Begriff versteht jeder Prüfer, nur ist der Begriff "zeitgenössisch" bei der letzten Neufassung der Richtlinien komplett gestrichen worden und dafür besonders die Motorenfrage sehr genau definiert worden. Die Neufassung ist zwar nun schon einige Jahre alt, aber augenscheinlich noch nicht überall verstanden worden. OM617 im 404 ist definitv Essig, es sei den der Prüfer begeht vorsätzlich einen "Fehler", was aber wegen der rigerosen Innenrevision logischerweise keiner gerne macht.
Und hintenan kommt noch die Zulassungsbehörde, die mittlerweile jede H-Zulassung wegen des Steuerausfalls argwöhnisch durchleuchten.
#491409
Hallo Umbaufreunde,ich habe meinen TDI im 411er jetzt richtig verdrahtet und kann sagen, das Steuergerät hält eine Menge Fehler aus. Alles in allem war das mit den Kabeln gar nicht so schlimm ich hatte einen Riesenrespekt davor, und natürlich etwas falsch anzuschließen,was mir dann auch passiert ist.Auf jeden Fall macht es Spaß den kleinen zu Starten.Am Startknopf ziehen und schon rastet der Motor in die Leerlaufdrehzahl ein.Wenn ich nochmal so einen Umbau mache verwende ich auf jeden Fall einen Wasser LLK den kann man hinbauen wo man will.Die Servopumpe würde ich auch anders gestalten.Jetzt mache ich erste einmal mit der Normalen Verdrahtung weiter.
#491413
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo
Mit dem richtigen Prüfer, der wirklich den Begriff "zeitgenössisch" versteht,
den Begriff versteht jeder Prüfer, nur ist der Begriff "zeitgenössisch" bei der letzten Neufassung der Richtlinien komplett gestrichen worden und dafür besonders die Motorenfrage sehr genau definiert worden. Die Neufassung ist zwar nun schon einige Jahre alt, aber augenscheinlich noch nicht überall verstanden worden. OM617 im 404 ist definitv Essig, es sei den der Prüfer begeht vorsätzlich einen "Fehler", was aber wegen der rigerosen Innenrevision logischerweise keiner gerne macht.
Und hintenan kommt noch die Zulassungsbehörde, die mittlerweile jede H-Zulassung wegen des Steuerausfalls argwöhnisch durchleuchten.
Guuden,

in der amtlichen Oldtimerrichtlinie 06. April 2011 ist durchaus von "zeitgenössisch" die Rede.
Ein VW TDI geht natürlich nicht, aber der OM 617 wurde einige Jahre zeitgleich mit dem 404 gebaut, ist also zeitgenössisch.

Gut 404! J.
#491456
Hallo Justus
es gibt keine zeitgenössischen Umbau mehr sondern nur noch einen zeitgenössichen Zustand.
Wenn ich dir helfen darf (Fundstelle: Verkehrsblatt amtlicher Teil, Heft 7- 2011, Seite 257, Landverkehr Nr 83, Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO).
Code: Alles auswählen
3.2.3.1. Motor
- nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig

- Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppenn  (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische 
- Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig
Danach müssen sich alle Prüforganisationen mit ihren internen Prüfkatalogen richten, auch der Prüfer, der sich mit zeitgenössischen Umbauten auskennt.

Den zeitgenössischen Motorumbau wie beim Munga z.B. der Kadet-Motor gibt es in der neuen Richtlinie ( 2; Satz 1.5) nicht mehr. Einen OM617 hat es nie in irgendeiner Unimogbaureihe gegeben.
Der "nachweislich zeitgenössische Zustand" ist die Besitzstandwahrung für früher erfolgte Umbauten, wie z.B. die damals üblichen Buggy-Umbauten des Käfers oder wenn der Mog z.B. bereits in den 80er Jahren auf OM617 umgebaut wurde. Solcher Fahrzeuge dürfen somit auch heute noch, sofern noch nicht erfolgt, auf H-Kennzeichen umgeschrieben werden. Man könnte den Wechsel vom OM621 (bei den Porugiesen) auf OM616 noch ganz großzügisch als "Änderung der Gemsichaufbereitung" o.ä. deklarieren, was aber keinen Wechsel vom 4 auf 5-Zylinder rechtfertigt.
Es müsste beim Mog der Motorumbau damals bereits in den Papieren eingetragen sein, damit das H-Kennzeichen jederzeits noch zugeteilt werden kann.

Beurteilt ein Prüfer einen aktuellen Umbau trotzdem positiv, so kann diese Beurteilung jederzeit bei der nächsten HU aberkannt oder angefochten werden, da ein Verstoß gegen die Richtlinie vorliegt.
#491465
moin moin,
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo Justus
es gibt keine zeitgenössischen Umbau mehr sondern nur noch einen zeitgenössichen Zustand.
Wenn ich dir helfen darf (Fundstelle: Verkehrsblatt amtlicher Teil, Heft 7- 2011, Seite 257, Landverkehr Nr 83, Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO).
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3.2.3.1. Motor
- nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig

- Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppenn  (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische 
- Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig
Danach müssen sich alle Prüforganisationen mit ihren internen Prüfkatalogen richten, auch der Prüfer, der sich mit zeitgenössischen Umbauten auskennt.

[..]

Beurteilt ein Prüfer einen aktuellen Umbau trotzdem positiv, so kann diese Beurteilung jederzeit bei der nächsten HU aberkannt oder angefochten werden, da ein Verstoß gegen die Richtlinie vorliegt.
mit dem ersten Teil liegst du richtig.
Dass ein aktueller Umbau mit durchweg zeitgenössischen Teilen allerdings angefochten werden kann, stimmt so nicht! Dies ist durchaus regelkonform (wie im oberen Teil von dir ja dargelegt) und auch häufiger praktiziert.

mfG
Fabian
#491469
Hallo Fabian

ein aktueller Umbau kann nicht mehr "historisch " positiv begutachtet werden, die Bedingungen sind in der Richtlinie sind ganz klar beschrieben, zeitgenössich steht beim Motor nicht drin. Werden keine Ausnahmen genannt, so gibt es die rechtlich einfach nicht.

Existier ein damals zeitgenössisch durchgeführter Umbau heute noch, so gilt er als "Historisches Kulturgut".
Die Richtline nennt im ersten Kapitel unter a) bis c) Bedingungen für bereits existierende Fahrzeuge, treffen diese nicht zu, so ist nach dieser Richtlinie zu verfahren. Kopierst du einen "zeitgenössischen" Umbau heute, handelt es sich um eine "wertlose" Kopie, die nicht schützenswert ist wie eine Kopie eines van Gogh, auch selbst dann, wenn sie mit alter Farbe nachgepinselt wurde. Die Steuerbegünstigung, und nicht anderes ist das H-Kennzeichen, begünstigt keine Kopien oder Nachahmungen.

Ein derartige "Beurkundung" und die daraus resultierende steuerliche Einstufung ist fehlerhaft und wie jeder andere fehlerhafte Rechtsakt anfechtbar.
Diese Frage ist aus rechtswissentschaftlischer Sichtweise zu betrachten und nicht aus technischer. Die Zuteilung eine H-Kennzeichen und steuerliche Anerkennung sind ganz klar Rechtsakte, und der muss "wasserdicht" sein. Im Zweifelsfalle darf der Vollziehende den Akt nicht durchführen und es wäre die Stuerbegünstigung vor einem Finanzgericht zu erstreiten. Vor Gericht wird jeder Buchstabe im jedem Paragraph penibelst überprüft. In diesem Falle ist dann 3.2.3.1.Satz 1 eindeutig, von Ausnahmen oder gar zeitgeössischen Teilen steht da nix.
Ich empfehle dir ein ausgiebiges Gespräch mit einem Verwaltungsrechtler statt dem TüV-Prüfer..
#491477
moin Helmut,
Helmut-Schmitz hat geschrieben: Existier ein damals zeitgenössisch durchgeführter Umbau heute noch, so gilt er als "Historisches Kulturgut".
Die Richtline nennt im ersten Kapitel unter a) bis c) Bedingungen für bereits existierende Fahrzeuge, treffen diese nicht zu, so ist nach dieser Richtlinie zu verfahren. Kopierst du einen "zeitgenössischen" Umbau heute, handelt es sich um eine "wertlose" Kopie, die nicht schützenswert ist wie eine Kopie eines van Gogh, auch selbst dann, wenn sie mit alter Farbe nachgepinselt wurde.
demnach wäre jeder nachträgliche Anbau eines Weber-Doppelvergasers an einen Käfer zwangsweise mit dem Verfall der H-tauglichkeit verbunden. Dem ist definitiv nicht so!
Was es damals ab Werk/Zubehör so gab, darf auch heute noch H-konform realisiert werden. Sofern du eben diese Ausstattung als zeitgenössisch nachweisen kannst.

Ein sehr guter Artikel zu den Grenzen dieser Umbauten ist in der aktuellen "Oldtimer Markt" Zeitschrift zu finden. Da hat jemand einen Hundeknochen-Escort komplett mit originalen oder nachgebauten Zubehörteilen auf zeitgenössischen Renn-Escort getrimmt. Und der ist definitiv und rechtmäßig mit H unterwegs. Und das nicht aus versehen.
Selbstverständlich ist mir bekannt, dass die Zeitschriften und ihre Autoren nicht die Regelungen schreiben oder in letzter Instanz auslegen. In diesem Fall ist es jedoch auch per Gutachter überprüft und festgestellt.

mfG
Fabian
#491498
Guuden,

Eine H-Anerkennung ist sehr stark Gutachter abhängig.
Einer sagte mir." Nur wie nachweislich original ab Werk und Pflegezustand 1A", selbst ein Kratzer war ihm zu viel. Er hatte ein paar Wochen zuvor eine Schulung seiner Prüforganisation erhalten.

Ein anderer: "Wenn es damals hätte so gebaut werden können ist es OK, eigentlich müssten alle m.E. außerdem noch Patina haben". ("Charta von Turin")

Beide Aussagen nach Verabschiedung der aktuellen Richtlinie.

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