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Unimog auf 6km/h drosseln

Verfasst: 21.10.2004, 18:22
von blanko411
Hallo
Was muß ich machen einen Unimog auf 6 km/h zu drosseln und auf der Straße fahren zu dürfen. Muß ich mit dem fzg zum Tüv um eine abnahme dafür zu bekommen und as kostet der ganze Spaß??

Verfasst: 22.10.2004, 17:44
von blanko411
Hallo
Na ja so schlim möchte ich eigentlich auch nicht zurichten, ich habe einen 411 der teilweiße fahrbereit ist,aber noch lange nicht TÜV fähig ist. Jetzt suche ich halt ne möglichkeit mit den Mog spaß zu haben. Wie ist es eigentlich bei Baumaschienen oder Mähdreschern geregelt die dürfen sogar 20 fahren und sind nicht zugelassen, geht das auch bei meinen Mog und was mus ich machen

Grüße
Wolfgang

Verfasst: 22.10.2004, 20:56
von LKW-Stefan
Baumaschinen oder Mähdrescher sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und sind daher zulassungsfrei bis 20km/h.

Um deinen Mog als Selbstfahrende Arbeitsmaschine umzubauen brauchste
wohl nen Bagger drauf oder nen großen Häcksler.

:D

Verfasst: 23.10.2004, 17:52
von blanko411
Hallo
Ja ich hätte eigentlich vor meinen Atlas Al 320 fest darauf zu motieren. Reicht das schon aus oder muß da ein größrer Bagger drauf.
MFG
Wolfgang

Verfasst: 25.10.2004, 20:36
von Bernd-Schömann
Hi blanko,
das reicht aus um die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine zu erhalten, nicht aber um Versicherungsfrei und damit Zulassungsfrei zu sein. Denn Bauartbedingt ist der Unimog immer noch schneller als 20 km/h. Du müsstest Tüv mässig alle Gänge sperren lassen die es möglich machen schneller als 20 km/h zu fahren.

beste Grüße

Bernd Schömann

Verfasst: 25.10.2004, 21:38
von blanko411
Hallo Bernd und alle anderen Unimogler
ich habe mich übers Wochenende im Netz schlau gemacht und das mit dem Drosseln ist nicht so einfach um eine Zulassung zur Selbstfahrenden Arbeitsmaschine zu bekommen. Das Fzg darf auch nicht zur Personen beförderung dienen, das heißt auch kein Beifahrer soweit wie ich es versanden habe in den Ganzen Gesetzestexten
http://www.bussgeld-online.de/stvzo/18.htm
Wahrscheindlich muß auch natürlich am Mog trotzdem soweit alles in Ordung sein, wie Blinker Licht usw.
Meine überlegung ist da der Mog in einem Teilrestausrierten zustand befindet,ihn wieder fahrbar zu machen und dann halt ohne Zulassung und Versicherung auf Feldwegen und im Wald herumzugurken. Mir aber trotzdem ein 6km/h schild hinten zu montieren. Wenn ich dann Aufgehalte werde muß ich die Polizei überzeugen das das Fzg schon immer als 6km/h läuft oder ves wir teuer.
Vieleicht hat ja nach wer anders eine lösung

Im voraus Danke
Wolfgang

Verfasst: 25.10.2004, 21:55
von ulli
Hallo Wolfgang,
solange Feldwege und Wald in deinem Besitz sind - kein Problem.
Alles andere ist "Russisch Roulette". Wenn etwas passiert oder du nur in eine Kontrolle gerätst, wird es heftig teuer und dein Führerschein ist auch futsch - da rettet dich auch kein 6km/h oder 20km/h-Schild, dazu gehört nämlich eine Betriebserlaubnis, die du nur über den TÜV bekommst nach entsprechender Drosselung.
Und gerade bei den 6km/h-Schildern ist die Rennleitung in letzter Zeit sehr sensibel geworden. Da gucken die schon gern mal, ob das alles seine Richtigkeit hat oder sich jemand nur vor der Zulassungspflicht drücken will.

Gruß Ulli

Verfasst: 25.10.2004, 22:54
von blanko411
Hallo
Ja ich weiß das es ein problem ist.
Hat jemand ahnung was alles für diese abnahme erforderlich ist,muß ich da den § 21 machen das ich eine solch eine Betriebserlaubnis bekomme??

Danke

Wolfgang

Verfasst: 25.10.2004, 23:04
von blanko411
Hallo
Wird wol so sein was ich mich vorher gedacht habe die Betriebserlaubnis bekomme ich nur mit den

§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsstelle bezogen werden. In dem Brief muß ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt haben, daß das Fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht; hat der amtlich anerkannte Sachverständige dies nicht im Brief, sondern in einem besonderen Gutachten bescheinigt, so genügt die Übertragung des Gutachtens in den Brief, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) bescheinigt hat, daß die Eintragungen im Brief mit dem Gutachten übereinstimmen. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein.

drin steht, so nächstes problem was muß ich alles machen das ich den § bekomme ich hoffe nicht alles was ich für die normale Zulassung brauche, sonst kann ich den Mog auch normal Zulassen da der Mog noch nicht so lange Abgemeldet ist um einen § zu machen.

Grüße
Wolfgang

Verfasst: 10.01.2005, 20:09
von Xamhoo
Bei dem 411 ist es sehr einfach..........lediglich eine Schraube in die Schaltplatte! Im 2. Gang fährt er ungefähr 6 km, also muss alles außer 1 u. 2 gesperrt werden !!! Aber ich würde dir davon abraten, 6km/h sind weniger als man denkt.....wir hatten solch einen "gesperrten" Unimog !!!! Man wird sagar von Fußgängern überhohlt und der Motor dröht trotzdem mit Vollgas ;-)