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unimog mit h-kennzeichen gewerblich nutzen?
Verfasst: 11.01.2009, 15:59
von dulle1
hallo,
leider konnte ich bisher im forum nichts passendes finden, deshalb hier eine frage an die "fachleute" unter euch:
wir haben vor, einen unimog anzuschaffen und diesen auf eine gartenbau-firma mit h-kennzeichen zuzulassen, unter anderem damit dieser auch in den neu geschaffenen "umweltzonen" in der stadt fahren darf. das fahrzeug soll sowohl zu werbe- und transportzwecken dienen und unter anderem anhänger ziehen und einen holzspalter betreiben. es wird auf 3,5 tonnen abgelastet.
nun die frage: im internet konnte ich keine klare antwort darauf finden, ob die gewerbliche nutzung mit h-kennzeichen erlaubt ist oder nicht. es gibt sowohl die aussage, dass dies kein problem ist, jedoch gibt es auch seiten, auf denen steht, dass die gewerbliche nutzung nicht erlaubt ist, da das finanzamt sonst probleme macht wegen der steuer, bei der das fahrzeug als oldtimer läuft. kann mir jemand von euch weiterhelfen und mir sagen, ob das nun so funktioniert wie wir es geplant haben oder nicht?
im voraus schon mal vielen dank für eure hilfe!
viele grüße
-- Edit:
Dieser Beitrag und der dazugehörige Thread haben nichts mit mir, dulle zu tun! Ich wurde durch die Umstellung der Forensoftware damit verknüpft.
Verfasst: 11.01.2009, 16:15
von Wurzelzieher
Unimog als zugmaschine-Ackerschlepper zulassen,wegfall der AU (falls nach 78 EZ) danach kannst du auch in die umweltzone.Geht jedenfalls bei grüner nummer.Würde mal bei zulassung vorsichtig nachfragen.MFG Herbert
grüne nummer
Verfasst: 11.01.2009, 17:50
von dulle1
also die grüne nummer kommt bei uns leider nicht in frage da es ja keine landwirtschaft ist.
Verfasst: 11.01.2009, 17:53
von KlausLukas
Hallo Sternfahrer,
ich habe dazu eine klare Aussage vom TÜV und MB erhalten:
Gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist ein absolutes nein !.
Ich habe auch eine H-Zulassung.
Grüße Klaus
...
Verfasst: 11.01.2009, 18:31
von dulle1
das ist ja gar nicht so einfach. scheinbar gibt es unterschiedliche bestimmungen und aussagen was ich so gelesen habe.
allerdings konnte ich keine klare aussage vom gesetzgeber hierzu finden.
es gibt kein klares verbot und auch keine klare erlaubnis.
es gibt eine menge firmen, die ohne probleme oldtimer mit h-kennzeichen in ihrem fuhrpark haben.
Verfasst: 11.01.2009, 18:44
von moggale
Hallo Sternfahrer,
dann frag doch am besten die Firmen die solche Fahrzeuge einsetzen
Im übrigen stünde Dir ein Signum mit deinem reelen Namen besser zu Gesicht, dann bekommst Du auch sicher mehr Antwort.
Ciao Armin P.
...
Verfasst: 11.01.2009, 18:46
von dulle1
leider kenne ich selbst keine dieser firmen, habe nur im internet davon gelesen...
gruß,
SASCHA

Verfasst: 11.01.2009, 19:23
von thomas-406
Guten Abend,
man glaubt es kaum, aber auch Zulassungsbehörden und Finanzämter sind im 21. JH mit so modernen Kommunikationsmitteln wie Telefon, Fax und Internet ausgestattet.
Viel aussagekräftiger als die 1.xxx-ste Spökenkiekerei zu diesem Thema hier im Forum (und zahllosen andern...) dürfte daher die Anfrage bei den örtlich zuständigen Behörden sein

...
Verfasst: 11.01.2009, 19:27
von dulle1
ja danke für deinen tipp, hätte ja sein können dass sich schon mal wer damit befasst hat und vielleicht ein paar brauchbare infos zum thema hat.
gruß,
sascha
Re: ...
Verfasst: 11.01.2009, 19:37
von maatsch
Hallo Sascha,
sternfahrer hat geschrieben:...hätte ja sein können dass sich schon mal wer damit befasst hat und vielleicht ein paar brauchbare infos zum thema hat.
es haben sich schon eine ganze Menge mit diesem Thema beschäftigt - unter anderem auch unter
http://www.unimog-community.de/index.ph ... ic&t=22902.
thomas-406 hat geschrieben:...Viel aussagekräftiger als die 1.xxx-ste Spökenkiekerei zu diesem Thema hier im Forum (und zahllosen andern...) dürfte daher die Anfrage bei den örtlich zuständigen Behörden sein 
Kann sein, muss aber nicht - bist du dir sicher, dass dir die Behörden - ob absichtlich, aus Versehen oder einfach aus Unwissenheit - nicht auch mal einen rechten "Schmarrn" erzählen?
Also mir ist es schon öfter so ergangen, dass bei Behörden auf einmal Sachen möglich waren, nur weil man den Verantwortlichen mit etwas "Hintergrundwissen" auf den Sprung geholfen hat...
MfG Maatsch
Verfasst: 11.01.2009, 20:16
von Volker75
Schau mal hier !
http://www.zurkurpfalz.de/
Keine Ahnung ob dies gewerblich oder privat ist ! H-Kennzeichen und Personenbeförderung ! In Berlin läuft ein H-Taxi !
Verfasst: 11.01.2009, 20:48
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Sascha,
tatsächlich ist die Sache nicht ganz so klar.
Wenn man in die FZV schaut steht dort lediglich:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren
§ 9 Besondere Kennzeichen
(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Abs. 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.
...
Hier steht nun nichts über den Verwendungszweck auch kein Ausschluss einer gewerblichen Tätigkeit.
Als nächstes kommt §23 der STVZO auf die oben Bezug genommen wird:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Auch hier gibt es keine Einschränkung des gewerblichen Einsatzes. Es wird aber Bezug wieder auf die FZV genommen (ein ständiges Hin und Her)
Und dort steht nun:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
....
22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
Dies interpretiere ich als logische
und Verknüpfung. D.H. alle Bedingungen müssen erfüllt werden. Hier kann ein gewerblicher Einsatz für ein Gartenbauunternehmen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes widersprechen und bedeutet aus für H-Kennzeichen.
Es ist aber möglicherweise Auslegungssache.
Da helfen interessierte Mogler, TÜVler, Hersteller oder Firmen weniger.
Kläre dies mit dem für Dich zuständigen Finanzamt schriftlich, sonst kann es im Nachhinein teuer und unangenehm werden.
Verfasst: 11.01.2009, 21:47
von Tobs406
Hallo Sascha,
wenn du einen Gartenbau-Betrieb hast, dann kannst du doch für diese Zwecke auch ein grünes Kennzeichen (und somit Steuerfreiheit) für das Fahrzeug bekommen, genauso wie für Land- und Forstwirtschaft etc.
Alles was mit Steuer zu tun hat kannst du im Kraftfahrzeugsteuergesetz nachlesen. Einfacher und sicherer ists aber wenn du es vorher mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt (aus gutem Grund) schriftlich klärst.
Meines wissens widersprechen sich H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung!
Grüße
Tobias
Verfasst: 11.01.2009, 22:13
von ChristianMittermeier
Noch nicht mal, wenn ich mir Mühe gebe, kann ich in den vorgelegten Texten irgendwas erkennen, was die gewerbliche Nutzung verbieten könnte.
Wenn ein Pizza-Lieferservice im 35 Jahre alten Cinquecento die Pizzen ausfährt, pflegt er das Kulturgut doch genauso, wie wenn ein Gärtner mit grüner Latzschürze seinem Oldtimer-Mog entsteigt, und der Dame des Hauses ein Pfirsichbäumchen pflanzt.
Wo steht denn, dass die Pflege des Kulturgutes Auto reine Privatsache sein muss?
Wieviel Autohaus-Besitzer gibt es denn, die zu Werbezwecken die Oldtimer ihrer jeweiligen Hausmarke hegen, pflegen und in den Showroom stellen?
Und ein Unimog wurde nach meiner Einschätzung mal für den gewerblichen Einsatz entwickelt. Wieso sollten den mehr als 30 Jahre später nur noch Privatleute zur Pflege des Kulturgutes fahren dürfen?
Ich denke, man kann sich auch selber ein Bein stellen...
Schöner Gruss, Christian
Verfasst: 11.01.2009, 22:17
von ChristianMittermeier
und dann nochwas:
Der eigentliche Fragesteller Sternfahrer ist erst seit ein paar Tagen angemeldet.
Für die, die ihn angeranzt haben, von wegen Namen drunter schreiben und Suche-Funktion benutzen:
Wir waren alle mal neu. Und wohl kaum einer hatte sofort jeden Dreh raus.
Man kann das einem Neuen auch höflich mitteilen.
Dankeschön und schöne Grüsse, Christian