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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#386069
hallo,kann "darf" ich mit meinen "alten"PKW Führerschein (1996)Jeden Unimog bis 7,5 Tonnen fahren?Ich frage deshalb weil ich (Forstwirt)mir einen alten Traum vom Unimog zur Privatnutzung erfüllen möchte.Für mich kommt eigentlich dann nur ein h-kennzeichen in frage weil ich nicht die möglichkeit habe grüne nummern zu bekommen.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar tips und erfahrungen geben.
mfg charly
#386101
Hallo

Charly ist doch der Nickname für Karl-Heinz. Wo ist das Problem. :wink:

@ Charly
der alte 3er ist für Fahrzeuge bis 7,5t plus 1-Achs-Anhänger bzw Tandem-Anhänger mit Radstand bis 1m.
Die lof-Bedingungen sind hier ausführlich diskutiert. Da solltest du dich durchlesen, sofern das für dich relevant ist.
#387480
Hallo,

der einzige Stichtag, der mir zum alten 3er im Jahre 1980 einfällt, ist die Einführung der FS-Klasse 1b (Leichtkrafträder damals 80ccm, bis 80km/h, heute 125ccm, bis 80km/h). Wer den 3er vor dem Stichtag hatte, hat 1b "kostenlos" dabei, später mußte man den separat machen. Bis 7,5t ging der 3er schon immer.

Gruß,
Michael
#387551
ralfmirko hat geschrieben: ich meinte es so Führerschein nach dem 1.1.99 gemacht nur noch Fahrzeuge bis 3,5t und im Gespann 7t oder so ähnlich. Aber Herr Schömann müsste es eigentlich wissen.
Herr Schömann ist Versicherungsmakler und kein Verkehrsrechtler :wink:

Das Datum 01.01.1999 ist schon richtig, an dem Tag trat die FEV erstmals in Kraft und seit diesem Zeitpunkt gibt es die Neu-/Ersterteilung der Kl. 3 nicht mehr, sondern die der Kl. B und die ist in der Tat für mehrspurige Kfz auf 3,5to zGM beschränkt.

Gruß Ulli

BTW: wenn Michael Weyrich hier ein Statement abgibt, kannst du dem uneingeschränkt glauben :D
#387640
Hallo,
BTW: wenn Michael Weyrich hier ein Statement abgibt, kannst du dem uneingeschränkt glauben
:oops:

Danke Ulli. Kann ich für deine Statements auch so bestätigen... :D

Gruß,
Michael
#387645
Hallo nochmal,

hatte mich aber in einem Fall hier verlesen, Ralf-Mirko schrieb von "nach 1980 geborene". In dem Fall ist natürlich nicht der von mir erwähnte Stichtag im Jahre 1980 gemeint, sondern dann die Umstellung der Fahrerlaubnis auf EU-Klassen 1998 bzw. 1999.

Ist aber ganz einfach: Bei den neuen Klassen gab es nur noch den Kartenführerschein, also nicht mehr den rosa Lappen. Außerdem hieß die PKW-Klasse da dann nicht mehr "3" sondern "B". Für die alten "3er" gilt aber weitgehend Besitzstandswahrung (mit der Ausnahme der Verlängerungs- bzw. Umschreibungspflicht ab 50 Jahre, wenn man Fahrzeuge fahren will, die nach neuer Regelung in die LKW-Klasse "C" bzw. "CE" fallen, wurde aber hier auch schon desöfteren diskutiert).

Gruß,
Michael

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