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Unimog U1000 Bj. 1990 ablasten

Verfasst: 28.02.2014, 12:35
von mogler74
Hallo,

auf wieviel Tonnen kann man ein U1000 Baujahr 1990 mit HKH ablasten. Was benötigt man für Papiere, welche Kosten stehen ungefähr an. Über Antworten wäre ich dankbar....

schöne Grüße aus Hessen Jens

Re: Unimog U1000 Bj. 1990 ablasten

Verfasst: 28.02.2014, 20:34
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Jens,

so ein U1000 hat ungefähr ein Leergewicht von 4,5to. Je nach Ausstattung ein bisschen mehr oder weniger.
Die verschiedenen Grenzen in Bezug auf Führerschein und Zulassungsrechtlichen Aspekten sind bei 3,5 und 7,5 to.
Eine Ablastung bis zur 3,5to Grenze ist nicht möglich. Sollte der Mog derzeit ein zGG über 7,5 to haben ist eine Ablastung in dem Bereich sicherlich möglich.
Vermutlich ist aber das zGG Deines mogs ohnehin schon unter 7,5to.

Mich würde jetzt interessieren, was Du bezweckst

Re: Unimog U1000 Bj. 1990 ablasten

Verfasst: 28.02.2014, 20:44
von tüsimog
Moin Forum, Moin Jens,

mein 85 er 424- 1000 ist auf 4900 kg abgelastet. Leer sind das (ohne HKH) 4340 kg. So sollte es bei Deinem etwa auch gehen.
zur Ablastung nötig waren damals (2008) eine Leerwiegung einer amtlichen Fahrzeugwaage (5,95 Euro) und eine Vorstellung bei TÜV- Dekra ( 24 Euro). Gesonderter Nachweis von MB ist lt. Dekra nicht erforderlich, da das Ablasten keine Änderungsabnahme ist. Weitere Kosten entstehen wahrscheinlich beim Austellen des neuen Scheines...

hoffe geholfen zu haben,
Grüße

Thomas

Re: Unimog U1000 Bj. 1990 ablasten

Verfasst: 01.03.2014, 16:02
von mogler74
Hallo,

danke für die Antworten. Bei mir käme das ablasten wegen der KFZ in Frage. Das macht schon ca. 200€ aus ob 7500Kg oder 4800Kg. Habe jetzt ein U1000 Baujahr 1985 in Aussicht den könnte man ja nächstes Jahr auf H-Kennzeichen anmelden.

schöne Grüße aus Hessen Jens

Re: Unimog U1000 Bj. 1990 ablasten

Verfasst: 01.03.2014, 18:38
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Jens,

klar, 200 Euro sind schon auch eine Menge Geld. Wer möchte die nicht gerne sparen. Aber bedenke auch, dass Du auch eine entsprechende Nutzungs/Spaßeinschränkung hast.
Wenn man schon so einen tollen Mog hat kommen doch plötzlich Bedürfnisse auf, auf die man ohne Mog garnicht kommen würde.
Da wird doch mal Holz aus dem Wald geholt, oder etwas Kies für die Sandkiste der Kinder.
Ab 30% Überladung (also ca 1cbm Kies) sind 235 Euro Bußgeld fällig, falls man erwischt wird.

Rede mit Deinem TÜVler was er gerne sehen möchte. Wie oben geschrieben sicherlich das nachgewiesene tatsächliche Leergewicht Deines Mogs.

Wenn der Mog aber ohnehin nächstes Jahr ein H-Kennzeichen bekommt, ist dann die KFZ Steuer unabhängig vom Gewicht auf knapp 192 Euro gedeckelt. Auch bewirkt das H-Kennzeichen dem Gesetz nach keine Nutzungseinschränkungen.

Re: Unimog U1000 Bj. 1990 ablasten

Verfasst: 01.03.2014, 21:23
von MagMog
guude,

kommt auch auf die Zulassungsart an, ein LKW muß
mindestens 20% des zul. GG als Nutzlast haben.
So kann man den 404 Pritsche gerade noch auf 3,5 t ablasten.
Geht beim Prüfer im Rahmen der HU "ohne technische Änderung" für kleines Geld und dann noch
für wenige € die Papiere ändern lassen.

Tschö! Justus.