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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#388379
schnitzel hat geschrieben:Hallo Leute ich bin neu und wollte mal Fragen ob ich den U4000 mit nem 2000 kg Einachser noch mit nem normalen pkw Führerschein fahren darf? :?:
Was bitte ist ein normaler PKW-Führerschein?

Klasse 3 (alt) oder Klasse B (Neu) ??? :?:


Hast Du Klasse B geht eh gar nichts... Nicht mal Ansatzweise! :cry:

Bei Klasse 3 ist es möglich, wenn der Mog auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,49t oder darunter abgelastet ist.


Gruß Michael
#388431
Im Gesetzestext steht z.B. beim C1 (Teil des alten 3er):
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
7,49t sind nunmal nicht mehr als 7,5t... Und somit ist das maximale Gewicht des Fahrzeuges ausgeschöpft...

So einfach ist das :wink:


Gruß Michael
#388439
Hallo Lothar,

genauso ist es.

Laut Fahrerlaubnis ist die Grenze genau 7,5 t bei den alten 3er bzw. bei C1

Die Klasse 3 war ja eine Auffangklasse
Klasse 2 war wie folgt definiert
[quote="StVZO §5 "alt"]...
Klasse 2: Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich dem eines aufgesattelten Anhängers) mehr als 7,5 t beträgt,
und
Züge mit mehr als drei Achsen (wobei Achsen, mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs - das Mitführen der nach § 18 Abs. 2 Nr. 6 zulassungsfreien Anhänger bildet keinen Zug im Sinne dieser Vorschrift -;
...[/quote]Daraus ergibt sich, dass die Klasse 3 alle mehrspurigen Kfz bis einschliesslich 7,5 t einschloss.

Bei den aktuellen Fahrerlaubnisklassen sieht es genauso aus
FEV §6 hat geschrieben:...
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)
...
Klasse C1: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
...
Das zGM des Kfz liegt also
mit Kl. B bei genau 3,50 t, nicht etwa bei 3,49 t
mit Kl. C1 bei genau 7,50 t, nicht etwa bei 7,49 t

Die Tatsache, das viele von 7,49 t ausgehen liegt vermutlich daran, dass "alle" Klein-LKW eine 7,49 Zulassung haben.
Das beruht aber daraus, das ab 7,5 t ("von 7,5 t und darüber" StVZO §57a) ein Fahrtschreiber erforderlich ist (egal ob privat oder gewerblich), hat aber nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun.

Glückauf

Lutz
#388550
Hallo

die zGM liegt teilweise ganz spitzfindig bei 7,495 Kg, selbst 7.499Kg wäre ausreichend.
Man muss genau lesen, ob da steht "bis oder "ab" um zu wissen, wo die Grenze liegt.


@ schnitzel

herzlich willkommen hier. Es wäre schön, wenn du dich netterweise kurz vorstellst und vor allem freundlich mit deinem Namen unterschreibst, das ist hier so üblich.
#388587
Hallo Fabian

Das ist richtig. Du benötigst dann sogar die Klasse CE, da die z.GM deines Anhängers über 750kg beträgt.

Auf 7,49t abgelastet würde auch die Klasse C1E ausreichen, aber da bleibt beim U4000 denke ich wenig Zuladung und auch die in deinem Fall benötigte Stützlast für den Einachser mußt Du dabei einkalkulieren.

Gruß Olli.

P.s.: zGM 7,49t - Kalkuliert man da vielleicht das Gewicht des Fahrers mit ein? :wink:

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