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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#16737
Hallo,
ablasten geht im Prinzip ganz einfach: zum TÜV fahren und (ohne techn. Änderung) eintragen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass dein Mog im Leergewicht einiges unter 3,5to ist, ich denke mal, ab 3,2to aufwärts wird es problematisch. Wenn er leer schon über 3,5to wiegt, geht ohnehin in dieser Richtung nix.

Drosseln geht nur über eine verplombte Schaltsperre, sodaß die oberen Gänge nicht mehr genutzt werden können. Das muß in einer Unimog-Werkstatt gemacht werden, danach wieder zum TÜV und eintragen lassen.

Mal nebenbei gefragt: was bringt eigentlich die Verlängerung des TÜV-Intervalls außer der Halbierung der Prüfungsgebühren, die ja bei der Eintragung der techn. Änderung schon wieder drauf gehen?

Reparaturkosten fallen so oder so an, nur dass sie beim 2 Jahresintervall dann auf einmal kommen, sich bei jährlicher Prüfung aber auf 2 Jahre verteilen.
#16740
äh was mach ich Falsch???? Ich weis ja das über zgg 3,5 t normal jedes Jahr TÜV angesagt ist aber als ich meinen Gekauft habe hatte er zwei jehre vor zwei wochen da doch schon wiede TÜV und wieder zwei Jahre das bei zgg 6000kg und Lehrgewicht 5850kg oder liegt es an der Selbstf.Arbeitsmaschine????


Gruß aus dem Bergischen Maurice

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