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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#544033
Hallo Wolfgang,

die Wartung für den Luftpresser steht in der Bedienungsanleitung.
Der Kompressor hat einen eigenen Ölhaushalt, es gibt für die Kontrolle einen Peilstab seitlich am Kompressor. Das Öl kann man auch wechseln.
Darüber hinaus muss die Luftzuführung intakt sein, also ab Luftfilter bis zum Kompressor. Da sollte man die Dichtheit der Schläuche prüfen, da es Scheuerstellen/durchgescheuerte Stellen und somit ungefilterten Lufteintritt geben kann.
Nach dem Kompressor gibt es dann das Entwässerungsventil am Druckluftkessel.

Für die HD-Pumpe muss natürlich HD Öl in ausreichender Menge vorhanden sein und es sollte ebenfalls in entsprechenden Zeitabständen gewechselt werden mit Filter.
#544073
Hallo Tobias,
danke für deine Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen!!
Habe zunächst mal den Keilriemen für das Aggregat demontiert. So kann ich in Ruhe alle Wartungsarbeiten vornehmen.
Der Hydraulikteil wird vom Hydrauliköl geschmiert????
Oder muss da was aufgefüllt werden?
Die Hydraulikschläuche habe auch die beste Zeit hinter sich.
Werde ich erneuern.
Für den Druckschlauch wäre es wichtig zu wissen, mit welchen Drücken die Hydraulik arbeitet.
Weiß das jemand??
Wolfgang
#544087
Hallo Wolfgang,

im U411 ist der Betriebsdruck 150 bar. Hydrauliköl-Empfehlung für Ganzjahresbetrieb: HLP 32.

Filter im Hydrauliköltank regelmäßig inspizieren bzw. reinigen. Defekten Filter ggf. erneuern. Hydrauliköl je nach Belastung (Lenkhilfe vorhanden?) alle 2 bis 4 Jahre wechseln. Schläuche alle 6 Jahre.

Schnellkupplungen sauber halten (Stöpsel und/oder vor Koppelung reinigen).
#544116
Hallo Christoph
Hydrauliköl je nach Belastung (Lenkhilfe vorhanden?) alle 2 bis 4 Jahre wechseln. Schläuche alle 6 Jahre.
6 Jahre ist die Mindesthaltbarkeit bei Gummiartikeln, aber nicht das Verfallsdatum. Ich habe noch keine Maschine gesehen, bei der alle 6 Jahre die gesamten Hydraulikschläuche erneuert werden. Das mag bei der Feuerwehr wohl vorkommen, da zahlt der Steuerzahler die Zeche, egal was es kostet.
#544119
Hallo Helmut,

bei Hydraulikschläuchen gibt es grundsätzlich kein Mindesthaltbarkeitsdatum, siehe hier: https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... 13-020.pdf
Dateianhänge:
DIN 20066.jpg
DIN 20066.jpg (35.63 KiB) 580 mal betrachtet
#544143
Hallo
ich habe nicht von einem expliziten Mindesthaltbarkeitsdatum gesprochen, die Mindesteinsatzdauer ist 6 Jahre nach Fertigung. Das gilt auch für Reifen etc. In diesem Zeitraum darf der Verwender die geforderte Funktion, Eigenschaften erwarten, sofern nicht vorgegebene Lastspiele oder Temperaturbereiche etc. überschritten werden.
Ich kann das an einem konkreten Fall einmal erklären. Ein Kunde, der Herz- und Gefäßkatheter herstellte, hatte einen Schlauchbruch an seinem Hochregalbediengerät, der zum Glück nicht die Waare beschädigt hatte. Der Schlauch wurde vom Hersteller ersetzt, der Kunde wollte aber wissen, wie die Sachlage im echte Schadensfalle ist, da der Schaden schnell die Millionengrenze erreichen würde, ein Teil kostete ab 100DM aufwärts, es waren tausende solcher Teile gelagert. Der Schlauchhersteller hat die 6-Jahres-Grenze angeführt, in der Zeit dürften keine Schäden zuerwarten sein, Schäden wären in diesem Zeitraum abgedeckt, was faktisch einer Mindesthaltbarkeit entspricht.
Auch bei der Bereifung von Feuerwehren oder Anhängern mit 100Km/h-Zulassung geht man davon aus, das in den ersten 6Jahren die Funktion sicher gewährleistet ist. In unserem Unternehmen werden die Schläuche an Hubbühnen regelmäßig erneuert, sonst aber keine. Unser QS/Sicherheits-Abteilung ist da äußerst pingelig, wenn es da noch andere Bereiche gäbe.
Sinnigerweise gilt diese Regelung nicht bei Bremsleitungen/Schläuchen, Kraftstoff- oder Kühlwasserschläuchen zumindest ist mir keine bekannt. Der Fahrzeughersteller müsste sonst zumindest in den Service-Vorschriften und/oder Handbüchern/Wartungsanleitung erwähnen.Das ist selbst dei Hydraulikanlagen nicht der Fall, was im gewerblichen Bereich imens wichtig ist, z.B. bei hydraulisch gelenkten Nachlaufachsen
Hydrauliköl je nach Belastung (Lenkhilfe vorhanden?) alle 2 bis 4 Jahre wechseln. Schläuche alle 6 Jahre.
Sicher hast du gute Gründe, weshalb du dieses 6-Jahre Intervall anführst, die wir aber nicht kennen. Ich/wir wären für Hinweise oder Vorgaben sehr dankbar, du bist da ja vorne an der Quelle.
#544146
Hallo Helmut,

bei dem Thema (ist eigentlich off topic) orientiere ich mich an den Gepflogenheiten meines Arbeitgebers, einem Unternehmen der Hydraulikbranche.

Betriebsintern werden sämtliche Schläuche, die bis 420 bar im Einsatz sind, spätestens 4 Jahre nach Herstellung erneuert. Solche, die höheren Drücken ausgesetzt werden und dafür natürlich geeignet sind, jährlich.

Die internen Regelungen übertreffen damit die Empfehlungen und Vorschriften. Sie sind aber in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft erfolgt und sind den harten Belastungen im Mehrschicht- und Prüfbetrieb geschuldet.

Bei geringerer Belastung sollte man sich jedoch zumindest an diese Vorgaben halten: https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... 13-020.pdf
#544180
Hallo
die DGUV-Regeln sind bekannt und als Allgemeinplätze so verfasst, dass der Verwender immer aus sicht der DGUV/HVGB die Schuld trägt.
Bei geringerer Belastung sollte man sich jedoch zumindest an diese Vorgaben halten: https://www.bghm.de/fileadmin/user_uplo ... 13-020.pdf
die Vorschrift besagt dabei: "Empfohlene Auswechselintervalle" und ermöglicht explizit verlängerte Auswechselintervalle.
BGVU_1.jpg
BGVU_1.jpg (81.94 KiB) 467 mal betrachtet
Der verlängerte Verwendungszeitraum ist nicht durch Empfehlungen oder Vorgaben begrenzt. Also hält sich doch jeder zumindest an diese Vorgaben, wenn er mindestens alle 6 Monate nach den Leitungen schaut, denn selbst die Prüffrist ist nur eine Empfehlung.
Nix genaues weiß man nicht. :roll:

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