Hallo zusammen,
hansi262262 hat geschrieben:Ich hab auf meinem 424er: 14,5r20 auf 11x20 und das war schein ein kleiner Kampf mit der Zulassungstelle... Laut Umrechnungstabelle entspricht das den neuen 405/70R20
Auf die 11x20er Felgen passen 12,5R20er (entspricht 335/80R20), 14,5R20 (entspricht 365/80R20), 375/75R20 (sofern man in der Größe noch MPT-Reifen bekommt) und auch 405/70R20er Reifen. Auch Diagonalreifen (dann kein "R" sondern "-" würden prinzipiell passen, würde ich aber nicht empfehlen). Die Größe 405/70R20 entspricht nicht den 14,5R20, auch wenn das manche öfter mal behaupten.
Jörgs427 hat geschrieben:Tipp von mir: Spare nicht am Reifen. Auch wenn es im Geldbeutel schmerzt...
Ich habe die Erfahrungen auch gemacht...
Das kenne ich von vielen, die erst die Billigreifen kaufen und sich danach beschweren. Die meisten, die danach vernünftige Reifen einmal gefahren sind, kaufen das Billigzeugs nicht mehr. Auch wenn man da mal schnell ein paar 100 Euro beim Mog spart, das ist es meist nicht wert.
Carl1969 hat geschrieben:Hallo Leute, 405/70/20 Reifen auf den 11 Zoll breiten Felgen ist möglich, aber mit entsprechendem Gutachten bzw. Abnahme. Auf eventuell eingetragene 14,5er kann man sich dabei nicht beziehen, da diese auf 365/80/20 umgeschlüsselt werden. Die 365er(14,5er) haben in der Regel einen größeren Durchmesser als die 405er.
Korrekt. Sofern die 405/70R20 in den Fahrzeugpapieren oder auf dem zum Fahrzeug gehörigen Beiblatt nicht erwähnt sind, muss man sie eintragen lassen.
hansi262262 hat geschrieben:keine Ahnung, inwieweit die Liste offiziell ist, aber laut Kleber:
Vergleichstabelle
ist 14,5 = 375/75 und 405/70
Erstens sind das keine MPT-Reifen sondern Traktorreifen und zweitens zeigt das nur Möglichkeiten auf, die aus dem Kleber-Sortiment bedient werden können. Auf manchen 405er Reifen steht auch drauf "may replace 14,5R20". Das heißt auch noch lange nicht, dass das in jedem Fall passt. 365/80R20 ist jedoch die identische Größe zur Bezeichnung 14,5R20, da gibt es auch genügend Reifen, auf denen das beides als Bezeichnung draufsteht.
Helmut-Schmitz hat geschrieben: Bei lof-Fahrzeugen dürfen die Räder unter dem Kotflügel rausstehen und sind so eintragungsfähig. Bei gewerblicher oder kommunaler Zugmaschine ist das nicht erlaubt, es müssen Kotflügelverbreiterungen angebaut sein.
Zumindest bei meinem 406er, der allerdings deutlich älter ist, war die "nicht ausreichende Radabdeckung" in den Papieren eingetragen, es handelte sich um die Originalpapiere der ersten Zulassung mit Eintragung als "normale" Zugmaschine.
Gruß,
Michael