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ABLASTEN ? U406 unter 3,5to FÜHRERSCHEINKLASSE B hier richti

Verfasst: 15.12.2005, 18:02
von mbu406
Mal kurz über mich :

Habe Führerscheinklasse B, d.h. alles mit 4 Räder bis 3,5 Tonnen.

Mein Dad hat einen U 406 gekauft, dessen Lehrgewicht 3,5 to beträgt.

Mein Problem war also das Gerät überhaupt legal zu fahren,
zum Thema Ablasten:
mein Ziel unter 3,5 zu kommen, packte den Werkzeugkoffer und montierte die drei Seitenteile der Ladepritsche und die Querstange (Rohr) mit Hydraulikzylinder vom Frontanbau ab.

Fuhr zur nächsten geeichten Waage und er wog (mit vollem Tank) 3,3 Tonnen.

Dann beim Tüv, der jenige der dazu zuständig ist war nicht da, am nächsten Tag war er auf ner Besprechung.

Ein anderer hat mir gesagt, dass 200kg Zuladung zu wenig ist.
Ich dachte schon : dass wird nichts, LKW Schein ist mir zu teuer, Klasse T ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei.

Heute der erlösende Anruf: Es geht klar !

Was für ein Glück !!



Hab schon in anderen Foren gelesen zwecks ablasten eines 406ers

Kleineres Getriebe, ander Achsen usw. = viel zu aufwändig
es geht auch ohne !

Eintragung ändert sich halt, vorher: Landw. Zugmasch. / Ackerschlepper
Jetzt heißt es nur Landw. Zugmasch.

Viel Glück mit euren !!!!

Verfasst: 15.12.2005, 18:08
von Nieswurz
Moin,

herzlich willkomen hier im Forum. MBU406 ist ein netter Nickname, wir pflegen uns aber zusätzlich mit dem Vornamen anzusprechen.

Glückwunsch zu der Eintragung. Ich bin mir aber nicht ganz siche, was Du nun damit machen möchtest. Die Teile, die Du abgebaut hast dürfen ja jetzt nicht wieder an den mog.

Wenn dieser jetzt schwerer als 3,5 to wird, begehst du eine Vergehen gegen die mac. zulässige Gewichtsgrenze. Wenn Du das ganze auch noch fährst, ein Führerscheinvergehen, was noch viel schlimmer ist.

Wenn Du den 406 ins Herz geschlossen hast und ihn auch nutzen möchtest wirst du auf Dauer wohl nicht um den nächsthöheren Schein drum rumkommen....

Gruss

Michael

Verfasst: 15.12.2005, 20:15
von Schini
Hallo,

du hast noch eine ander möglichkeit: Drosseln auf 32km/h

dann kannst du ihn mit dem kleinen "L" fahren...

Aber das würde ich dem guten 406 nicht antun. Ich hab selber dieses Jahr meinen CE gemacht, kostet zwar ne stange, aber ich brauch ihn auch des öfteren Beruflich... So schwer ist der nicht. Außerdem ist dann alles was du brauchst dabei (also auch T, BE)

Grüße und allzeit gute Fahrt!

Verfasst: 15.12.2005, 20:20
von AndreasU406
Hallo,
es gibt doch auch noch den C1,d.h. bis 7,5t.Kostet der erheblich mehr als der B?

Gruß
Andreas(der zum Glück für teures Geld Kl.2 bzw. CE gemacht hat)

Verfasst: 15.12.2005, 20:30
von Schini
AndreasU406 hat geschrieben:Hallo,
es gibt doch auch noch den C1,d.h. bis 7,5t.Kostet der erheblich mehr als der B?

Gruß
Andreas(der zum Glück für teures Geld Kl.2 bzw. CE gemacht hat)
ich denke mal, du meinst C1E - 7,5t mit Hänger. Kann man auch machen, aber dann würde ich noch ein paar scheine drauflegen und gleich CE machen. Da ist dann auch BE dabei, was beim C1E nicht der fall ist - warum auch immer

Verfasst: 16.12.2005, 09:02
von Helmut Schmitz
Zulassung-, Fühererscheinrechts- und Versicherungsfragen sind hier besser aufgehoben.

Verfasst: 16.12.2005, 17:37
von mbu406
Hallo nochmals,

Thomas ist mein Name.

Ja, das ist mir klar, dass ich ihn nicht beladen fahren darf.

Wichtig ist mir nur, den Unimog zu fahren, dann mache ich erst mal meine Gesellenprüfung zu Ende und dann kann ein größerer Führerschein kommen.
( ? Vielleicht schon wenns geht bei der Bundeswehr ? )



Eine Frage wäre da noch: zugelassen ist er wie schon gesagt als Landw. Zugmasch.

dürfte ich jetzt einen Traktoranhänger (beladen) ziehen (20km/h) ? gilt dafür sogar Klasse L also nicht schneller als 32km/h bbH vom Anhänger ??

ist das zulässig ????


Man könnte ja auch her gehen und mit einen Auto + Autoanhänger z.B. 200 km/h fahren

Macht man aber nicht

Also gilt dann die bbH des Anhängers ?? gute Frage oder

MfG

TG

Verfasst: 16.12.2005, 17:55
von mo.haaga
Man könnte ja auch her gehen und mit einen Auto + Autoanhänger z.B. 200 km/h fahren

Macht man aber nicht
Darf man ja auch nicht, da in Deutschlend eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für PKW-Gespanne gilt (mit Ausnahmegenehmigung 100)
Eine Frage wäre da noch: zugelassen ist er wie schon gesagt als Landw. Zugmasch.

dürfte ich jetzt einen Traktoranhänger (beladen) ziehen (20km/h) ? gilt dafür sogar Klasse L also nicht schneller als 32km/h bbH vom Anhänger ??

ist das zulässig ????
Wenn, dann nur wenn Du auch im landw. Einsatz bist.

Ich kann mir aber nicht Vorstellen, daß man das so machen darf.