12-Jährige dürfen nicht Trecker fahren
Verfasst: 18.05.2004, 10:44
Unfall Berufsgenossenschaft: Nur mit Führerschein oder Erlaubnis / Junge nicht mehr im Koma
Immer wieder werden Jugendliche beobachtet, die sich an das Verbot nicht halten. Selbst die Polizei ist über die vor ein paar Jahren geänderten Vorschriften noch nicht genau informiert.
Manslagt/Suurhusen - Der 12-jährige Junge, der am vergangenen Sonnabend bei einem Trecker-Unfall fast ertrunken wäre, ist wieder aus dem Koma erwacht. Aber trotzdem zieht der Unfall noch Kreise: Die Berufsgenossenschaft wies gestern darauf hin, dass 12-Jährige auf landwirtschaftlichen Flächen nicht Trecker fahren dürfen. Die Polizei hatte das auf Anfrage der OZ noch anders dargestellt.
„Vor ein paar Jahren war es noch erlaubt, dass Jugendliche einen Trecker auf Weiden und Äckern steuern dürfen“, meint Gebhard Kromminga (Suurhusen) von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Sitz in Hannover. Aber die Bestimmungen seien geändert worden.
Demnach darf ein Trecker auf landwirtschaftlichen Flächen von Landwirten und ihren Beschäftigten nur mit Führerschein „oder einer gleichwertigen Ausbildung“ gefahren werden. Diese „gleichwertige Ausbildung“ macht man beispielsweise an der Deula-Schule in Westerstede, wo viele Landwirte, aber auch andere, ausgebildet werden. Auf einem reinen Privatgrundstück sei das anders.
Aber die Weide, auf der der dramatische Unfall am Sonnabend passiert ist, sei kein solches Privatgrundstück gewesen, sondern eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Damit war es dem 12-Jährigen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft nicht erlaubt, ob unter Aufsicht oder nicht, den Trecker zu starten und zu fahren.
Sowohl Polizei als auch die Berufsgenossenschaft wissen natürlich, dass die alltägliche Praxis auf den Bauernhöfen anders aussieht. Viele Landwirte halten sich nicht an die Bestimmungen, ob sie sie nun kennen oder nicht. „Aber wir können schließlich nicht überall sein“, meint Kromminga. Wenn es zu Verstößen kommt, darf übrigens nur die Berufsgenossenschaft einschreiten, nicht die Polizei.
Dass der Unfall in Manslagt offenbar glimpflich abgelaufen ist, hat der Junge vor allem dem Landwirt zu verdanken, mit dessen Trecker er in die Viehtränke gefahren ist. Weil der Landwirt und seine Lebensgefährtin so schnell reagiert und den bewusstlosen Jungen wiederbelebt hatten, wird der 12-Jährige offenbar keine bleibenden Schäden davontragen. Dabei muss er mehrere Minuten unter Wasser gelegen haben. Denn zwischen der Viehtränke und dem Bauernhof, von dem der Freund des 12-Jährigen Hilfe holte, liegen 350 Meter.
Wie es gestern hieß, ist der Junge wieder ansprechbar. Ein Lungenflügel ist wieder frei.
© 2002 ostfriesen-zeitung.de
Von Heiner Schröder
Immer wieder werden Jugendliche beobachtet, die sich an das Verbot nicht halten. Selbst die Polizei ist über die vor ein paar Jahren geänderten Vorschriften noch nicht genau informiert.
Manslagt/Suurhusen - Der 12-jährige Junge, der am vergangenen Sonnabend bei einem Trecker-Unfall fast ertrunken wäre, ist wieder aus dem Koma erwacht. Aber trotzdem zieht der Unfall noch Kreise: Die Berufsgenossenschaft wies gestern darauf hin, dass 12-Jährige auf landwirtschaftlichen Flächen nicht Trecker fahren dürfen. Die Polizei hatte das auf Anfrage der OZ noch anders dargestellt.
„Vor ein paar Jahren war es noch erlaubt, dass Jugendliche einen Trecker auf Weiden und Äckern steuern dürfen“, meint Gebhard Kromminga (Suurhusen) von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit Sitz in Hannover. Aber die Bestimmungen seien geändert worden.
Demnach darf ein Trecker auf landwirtschaftlichen Flächen von Landwirten und ihren Beschäftigten nur mit Führerschein „oder einer gleichwertigen Ausbildung“ gefahren werden. Diese „gleichwertige Ausbildung“ macht man beispielsweise an der Deula-Schule in Westerstede, wo viele Landwirte, aber auch andere, ausgebildet werden. Auf einem reinen Privatgrundstück sei das anders.
Aber die Weide, auf der der dramatische Unfall am Sonnabend passiert ist, sei kein solches Privatgrundstück gewesen, sondern eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Damit war es dem 12-Jährigen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft nicht erlaubt, ob unter Aufsicht oder nicht, den Trecker zu starten und zu fahren.
Sowohl Polizei als auch die Berufsgenossenschaft wissen natürlich, dass die alltägliche Praxis auf den Bauernhöfen anders aussieht. Viele Landwirte halten sich nicht an die Bestimmungen, ob sie sie nun kennen oder nicht. „Aber wir können schließlich nicht überall sein“, meint Kromminga. Wenn es zu Verstößen kommt, darf übrigens nur die Berufsgenossenschaft einschreiten, nicht die Polizei.
Dass der Unfall in Manslagt offenbar glimpflich abgelaufen ist, hat der Junge vor allem dem Landwirt zu verdanken, mit dessen Trecker er in die Viehtränke gefahren ist. Weil der Landwirt und seine Lebensgefährtin so schnell reagiert und den bewusstlosen Jungen wiederbelebt hatten, wird der 12-Jährige offenbar keine bleibenden Schäden davontragen. Dabei muss er mehrere Minuten unter Wasser gelegen haben. Denn zwischen der Viehtränke und dem Bauernhof, von dem der Freund des 12-Jährigen Hilfe holte, liegen 350 Meter.
Wie es gestern hieß, ist der Junge wieder ansprechbar. Ein Lungenflügel ist wieder frei.
© 2002 ostfriesen-zeitung.de
Von Heiner Schröder