Seite 1 von 1

Versicherung / Zulassung Sonder Kfz Zivilschutz

Verfasst: 09.06.2004, 08:00
von hgrube
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Zulassung / Versicherung eines Sonder Kfz Zivilschutz bzw. Gruppentransportwagen ? Ist zwar kein Unimog, aber artverwandt.

Kann man als Privatperson so was zulassen / versichern ? Wie liegen da dann die Kosten / Tarife ?

Wahrscheinlich sind doch auch die U404S der Feuerwehr so oder aehnlich klassifiziert, oder ?

Eine zusaetzliche Details: Leergewicht 4550 kg, zulGG 5500 kg, Pritsche mit Spriegel + Plane + Sitzbaenken, Alternativ fester Koffer mit Sitzbaenken.

Gruss,

Holger

Versicherung / Zulassung Sonder Kfz Zivilschutz

Verfasst: 09.06.2004, 08:41
von thorsten.schlote
Hallo Holger

Bin gerade an der Zulassung meiner Feuerwehr. 3,5to Leer, 5,4to Gesamt
Hauptproblem ist hier allerdings die Sondersignalanlage. (Sprich Blaulicht und Tatütata)
Die Feuerwehr wird umgeschlüsselt auf Oldtimer (H-Kennzeichen) und LKW geschlossener Kasten.
Das wäre bei dir dann LKW offener Kasten.

Die Versicherung als Oldtimer richtet sich nach der Nutzlast und beträgt bei meinen knapp 2to 185 Euronen im Jahr bei der AXA.

Für deine Sitzplätze auf der Pritsche sehe ich allerdings schwarz.

Thorsten

Versicherung / Zulassung Sonder Kfz Zivilschutz

Verfasst: 09.06.2004, 17:15
von Götz
Hi Thorsten,

warum wird dein Borgi zum \"Geschlossenen Kasten\". Mein TroLF ist wirklich als TroLF gegistriert incl. H-Kennzeichen (Schlüsselnummer 043598 So. KFZ LoeschFZ TROLF - genehmigt ohne Löschmittel)!!!

Ich habe mich dumm gestellt und bin zum Amtskeiter der Zulassungsstelle und nach 10 Minuten war alles klar, es ist eine Trockenlöschfeuerwehr !!!

Die Dekra wollte das Fahrzeug auch nur als \"LKW geschlossener Kasten\" klassifizieren, aber der Herr vom TÜV sah da kein Problem.

Versicherung / Zulassung Sonder Kfz Zivilschutz

Verfasst: 10.06.2004, 10:57
von thorsten.schlote
Hallo Götz.

Ich weiß ja nicht, wann du deine trockene Kiste zugelassen hast.
In Hessen ist es so, dass du seit der Einführung des \"Panzerparagraphen\" (§19, 1999?) kein Auto mit der Schlüsselnummer 04 (Feuerwehr) mehr privat zugelassen bekommst. Eine Feuerwehr besitzt i.d.R. Einrichtungen deren Betrieb den Behörden, der Feuerwehr usw. vorbehalten bleibt und die für eine Zulassung als Feuerwehr auch Voraussetzung sind. (Sondersignalanlagen z.B.) .
Also klarer Fall. Ein Privatmann darf kein Blaulicht führen. Eine Feuerwehr ist nur dann eine Feuerwehr, wenn sie ein Blaulicht hat. Damit kann ein Privatmann keine Feuerwehr zulassen.
Eine Sondergenehmigung nach §70 STVZO ist über das Regierungspräsidium zwar grundsätzlich möglich. Eine Aussicht auf Erfolg besteht aber in der Regel nur für Vereine, Gemeinnützige Einrichtungen usw.

STVZO §19 Abs.:2a
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.

Da es wohl auch nicht im Sinne des Gesetzgebers war, Oldtimerfahrzeuge dieser Gattungen, die nicht speziell für die genannten Zwecke gebaut wurden aus dem Verkehr zu ziehen, hat man für Oldtimer (und andere Sonder-KFZ) die Möglichkeit über die Umschlüsselung gewählt. Für den kleinen Faun 4x4 bekommst du z.B. keine Straßenzulassung mehr, da er SPEZIELL für die BW gebaut wurde. Vor dem Panzerparagraphen zugelassene Fahrzeuge werden \"geduldet\".

Das die Behörden eine Möglichkeit schaffen müssen, ergibt sich z.B. aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO / Kapitel VI: BESONDERHEITEN NUTZFAHRZEUGE

Dort heißt es u.A. :
Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie (z.B. Lkw in Pkw, Lkw in selbstfahrende Arbeitsmaschine, etc.) können nicht positiv begutachtet werden. Bei Feuerwehrfahrzeugen muß jedoch eine StVZO-konforme Lösung gesucht werden, da die Zulassung derartiger Fahrzeuge auf Privatpersonen zwangsläufig mit Umbaumaßnahmen (z.B. Kennleuchten für blaues Blinklicht) einhergehen.

Das jeder Tüv und jede Zulassungsstelle die Bestimmungen anders auslegt und handhabt ist in good old Germany natürlich ganz klar.
Da muss man verhandeln. Es kann aber nicht angehen, dass Sonder-KFZ bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden, und dann das H-Gutachten mit der Begründung verweigert wird, da sei ja nichts historisches mehr dran. :casstet:

Genug der Paragraphenreiterei für heute.
Thorsten
(Der mit seiner Feuerwehr heute einen schönen Ausflug macht, wenn er das Büro verläßt. Wir haben nämlich Feiertag.)

Versicherung / Zulassung Sonder Kfz Zivilschutz

Verfasst: 17.06.2004, 08:12
von Bernd-Schömann
Hi ,
sofern das Fahrzeug als Oldtimer angemeldet werden soll, geht das auch als Sonder KFZ. Nur kann ich da nicht ganz den Sinn erkennen. Letztendlich wird das Fahrzeug bei den Versicherungen wie ein LKW gehandhabt. Steuerliche Vorteile kann man als Privatperson aus sowas keine ziehen.
Versicherungsmässig müsste man mit Preisen zwischen 136 ¤ bis 235 ¤ hinkommen. Ist letztendlich abhängig von der Gesamtmasse des Fahrzeuges.
Beste Grüße
Bernd Schömann