Hallo Kraxler
als erstes wären da unsere Vorgaben zur Nettquette zu beachten.
Ob oder was genau verlangt wird, wird dir der Prüfer sagen.
Die Vorgaben zur Änderungsabnahme gem §19.3 StVZO(so nennt sich der Prüfvorgang ) habe ich
in dem Beitrag hinterlegt, einfach etwas nach unten scrollen.
Bitte vorher mal durchlesen, damit du nicht "überfahren" wirst.
Die Vorgaben sind für den Prüfer maßgebend.
In deinem Falle wäre eine Ablastung ohne technische Änderungen erforderlich.
Andere Möglichkeit, du lässt deine aktuelle Leermasse nachwiegen, wenn ein Heckkraftheber o.ä. nachgeüstet wird, erhöht sich auch die Leermasse.