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Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 01.03.2018, 21:29
von Th.Schuchardt
Jetzt hab ich es auch schriftlich :party :party

Siehe hier:

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:spitze :trink

Gruss
Thomas

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 01.03.2018, 21:42
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Thomas,

toll das die BAG zu dem selben Schluss gekommen ist wie ich. Irgendwie eine angenehme Bestätigung :party

Aber interessant ist auch der vorletzte Satz indem die BAG ausdrücklich darauf hinweißt, das sei keine verbindliche Aussage zu dem Punkt erteilt.
Das bedeutet der Brief ist eigentlich auch nicht wirklich viel mehr als meine Aussage. Dennoch ein besseres Gefühl :D

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 20.02.2020, 23:18
von Dieseldunst
Ah, das war mir so nicht bewusst. Sehr gut. Danke :)

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 29.03.2023, 10:42
von Kraxler
Hallo zusammen,

ich beabsichtige derzeit mir einen U406 zuzulegen. Der Mog ist derzeit als Zugmaschine zugelassen mit einem zulässsigen Gesamtgewicht von 6000 kg bei einem Leergewicht von 3500 kg. Danach habe ich 2500 kg Nutzlast und damit liege ich über der Grenze von 0,4 zGM. Kann ich beim Halterwechsel und der HU nach §29 den Sachverständigen beim TÜV bitten, das zulässige Gesamtgewicht zu verringern, damit ich unter die 0,4 zGM komme? Ich wäre gerne auch Sonntags mit Holz zum Eigenverbrauch unterwegs auf Kraftfahrstraßen und Autobahn.

Ganz liebe Grüße
Martin
:technik :mog4

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 29.03.2023, 19:41
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Martin,

bitten wirst Du Ihn sicherlich können, wer will Dir das verbieten. Wie er reagiert wird er Dir dann zeigen.
Du müsstest den Mog ja nur auf ca 5830 Kg ablasten lassen. Also garnicht mal soweit von den jetzigen 6000 kg entfernt.
Dies kann ich mir durchaus als realistisch vorstellen.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 01.04.2023, 10:33
von Kraxler
Danke Jürgen,
dann anders gefragt: welche Voraussetzungen müssen für eine Ablastung vorliegen? :danke

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: 01.04.2023, 19:41
von Helmut Schmitz
Hallo Kraxler
als erstes wären da unsere Vorgaben zur Nettquette zu beachten.
Ob oder was genau verlangt wird, wird dir der Prüfer sagen.
Die Vorgaben zur Änderungsabnahme gem §19.3 StVZO(so nennt sich der Prüfvorgang ) habe ich in dem Beitrag hinterlegt, einfach etwas nach unten scrollen.
Bitte vorher mal durchlesen, damit du nicht "überfahren" wirst.
Die Vorgaben sind für den Prüfer maßgebend.
In deinem Falle wäre eine Ablastung ohne technische Änderungen erforderlich.
Andere Möglichkeit, du lässt deine aktuelle Leermasse nachwiegen, wenn ein Heckkraftheber o.ä. nachgeüstet wird, erhöht sich auch die Leermasse.