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Höchstgeschwindigkeit > 89 km/h bei Unimogs

Verfasst: 15.01.2015, 18:53
von hymer1987
Hallo,

was mich wundert dass bei einigen Unimogs z. B. beim U1400 mit schneller Achsübersetzung bei der Bereifung 365/80R20 eine Höchstgeschwindigkeit von 95 km/h in dem Fahrzeugschein eingetragen ist. Generell ist bei Nutzfahrzeugen ja eigentlich ein Geschwindigkeitsbegrenzer vorgeschrieben, der auf 85 oder 89 km/h begrenzt.

Weiß von euch jemand warum die Unimogs vor dem Jahr 2002 schneller als die 89 km/h liefen. War das Gesetz der Geschwindigkeitsbegrenzer damals noch nicht gültig oder hat dies mit der Zulassungsart Zugmaschine zu tun?

Warum ist beim UGN eigentlich im Amaturenbrett ein Aufkleber mit "85 km/h" angebracht?
Ist der Zweck des Aufklebers, dass der Fahrer bei einem möglichen Überholvorgang darauf hingewiesen wird, dass die Geschwindigkeit begrenzt wird oder ist dies gesetzlich vorgeschrieben?

Warum wurden die UGN auf 85 km/h und beim EURO 6 nun auf 89 km/h begrenzt?
Weiß von euch jemand die Hintergründe für den Unterschied?

MfG Andreas

Re: Höchstgeschwindigkeit > 89 km/h bei Unimogs

Verfasst: 15.01.2015, 19:17
von Moggälä
Hallo Andreas,

ggf hilft dir das hier weiter
http://www.lkw-recht.de/Topthemen/LKW_G ... sbegrenzer
"... Seit dem 1.1.06 müssen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Eine Nachrüstpflicht besteht für Fahrzeuge, die zwischen dem 1.10.01 und 1.1.05 erstmals in Betrieb genommen wurden ...
... brauchen nicht ausgerüstet zu sein: ..."

Aufgeführt auch grundsätzliche Ausnahmen.

Ein Studienkollege hat schon mitte der Neunziger erklärt, das eine LKW-Werkstatt ruckzuck keine Kundschaft mehr hätte, falls sie das zulässige vmax der Geschwindigkeigsbegrenzer beim Einstellen nicht max. ausnutzt . . .


mfG
Axel