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Re: Kosten Versicherung selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20k

Verfasst: 03.02.2015, 20:29
von festus
Hallo @ all,
ich kann Fabians angaben nur bestätigen. Alle Baumaschinen die in Mannheim rumfahren und diese genannten Dinge nicht mitführten! Wurden von unserem Schwerlastpolizisten (bekannt in ganz Europa bei den Transportfirmen...) an Ort und Stelle stillgelegt. Da mein Arbeitgeber einen Tieflader hatte, habe ich jede Menge Maschinen im Auftrag wieder heim gebracht.
Auch die Aussage man könne Gegengewicht auf dem Hänger an einer SFA (Kran §70 Schwertransport) transportieren, ist in Baden Würtemberg nicht möglich. Denn es ist verboten. Warum, weis allerdings niemand....is halt so. Wenn es kein Schwerlast SFA ist, sehe ich das je nach Bundesland auch Kritisch....wegen Steuerhinterziehung und Transport ohne Genehmigung..... Die Behörden werden immer Kreativer... :-D

Re: Kosten Versicherung selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20k

Verfasst: 03.02.2015, 20:37
von ret
..was beschwerst Du Dich Festus, bringt doch alles Geld in "Unsere Steuerkasse" :lol:

Re: Kosten Versicherung selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20k

Verfasst: 03.02.2015, 20:53
von festus
:spitze :mrgreen:

Re: Kosten Versicherung selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20k

Verfasst: 04.02.2015, 10:32
von Michael_Weyrich
Hallo,
Auch die Aussage man könne Gegengewicht auf dem Hänger an einer SFA (Kran §70 Schwertransport) transportieren, ist in Baden Würtemberg nicht möglich.
Hier vermischst du gerade zwei Dinge. Hinter SFA sind grundsätzlich Anhänger zulässig, sofern sie zum Transport von Teilen/Geräten/Zubehör verwendet werden, die zum Gebrauch der SFA nötig sind. Solange sich die SFA im Rahmen der üblicherweise zulässigen Achslasten, zul. Gesamtmassen, Abmessungen, Anhängelasten bewegt(also alles, wofür man eben keine Ausnahmegenehmigung nach §70 braucht), kann auch in Baden-Württemberg dieser Transport kein Problem sein. Handelt es sich jedoch um einen Kran, der sowieso schon eine Ausnahmegenehmigung braucht, weil er zu breit, zu schwer ist oder zu hohe Achslasten hat, kann natürlich dies wieder eingeschränkt werden. Das dürfte aber bei einem Unimog als SFA üblicherweise nicht der Fall sein.

Mein in Restaurierung befindlicher 403er war (bzw. ist nach den Papieren immer noch) eine SFA. Er hatte einen Schneepflug an der Schnellwechselplatte, Schrauben verschweißt, dauerhaft montiert, sowie einen Streuer direkt auf der Kipperspinne, ohne Pritsche. Eingetragen als SFA Schneepflug in Kombination mit Streufahrzeug. Die ab Werk vorhandene AHK war durch verschweißen des Bolzens unbrauchbar gemacht worden, trotzdem war eine Anhängelast in der BE eingetragen. Wobei ich nicht weiß, welchen Anhänger man hier gesetzeskoform hätte anhängen dürfen.

Gruß,
Michael

Re: Kosten Versicherung selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20k

Verfasst: 04.02.2015, 12:07
von festus
Hallo Michael,
dein Aussage ist richtig. Man sollte sich aber Gedanken machen, ob es sinnvoll ist! Durch zerhacken eines Postings, durch Zitate, einen Sachverhalt zu schaffen der verfälscht ist.
Oder dieses Posting auch zitieren...
Wenn es keine Schwerlast SFA ist, sehe ich das je nach Bundesland auch Kritisch
Was darauf hinweisen soll, ich vermische nix. Für den Laien gibt es keinen Unterschied zwischen Einzelerlaubnis (§70) und Normaler Zulassung. Der sieht nur einen Kran mit Anhänger Da ist es schon mal angebracht, auf einen Unterschied aufmerksam zu machen.
Und mein kritisches Erwähnen gegen das Anhängen eines Anhängers, bezieht sich auf Kontrollen und Ärger durch nicht "aktuell" geschultes Personal. Aus der Sicht eines Schwerlast erfahrenen Kranfahrer. Ich weis zum Beispiel das Büroangestellte (Verwaltung...) Schwertransporte genehmigen und keinen Plan oder KL. C haben. Da alles im Wandel ist, stimmst du mir ja zu, das eine Umschlüsselung nicht dauernd sinnvoll zu ändern ist....um ein paar Euros zu sparen. (was ich verstehe) Desweiteren überlege ich mir, was das Wort "Arbeitsmaschine heißt? Arbeit ist zu versteuern... wenn das dem richtigen Beamten einfällt ist Schluß mit Steuerfrei. Man erwirtschaftet Steuern und kann die Aufwendungen erstattet bekommen. Eine privat angemeldete SFA erwirtschaftet was? (kommt mir aus dem Lof-Bereich bekannt vor) Und was die AU betrifft gibt es die Regel der Prüfer, wenn sie von unten einem LKW aufbau entspricht, ist sie AU pflichtig.
Es ist doch alles nur noch ein hinterher rennen, um dem Behörden Wahn zu entkommen...man kann sich den Vorort herrschenden gewohnten Handhabung anpassen. Nur ist über kurz oder lang mit Veränderungen zu rechnen. :trink

Re: Kosten Versicherung selbstfahrende Arbeitsmaschine > 20k

Verfasst: 05.02.2015, 08:57
von Michael_Weyrich
Hallo festus,
Für den Laien gibt es keinen Unterschied zwischen Einzelerlaubnis (§70) und Normaler Zulassung. Der sieht nur einen Kran mit Anhänger Da ist es schon mal angebracht, auf einen Unterschied aufmerksam zu machen.
Auch wenn's der Laie nicht als Unterschied wahrnimmt, einen Unterschied gibt es.
Und mein kritisches Erwähnen gegen das Anhängen eines Anhängers, bezieht sich auf Kontrollen und Ärger durch nicht "aktuell" geschultes Personal. Aus der Sicht eines Schwerlast erfahrenen Kranfahrer. Ich weis zum Beispiel das Büroangestellte (Verwaltung...) Schwertransporte genehmigen und keinen Plan oder KL. C haben.
Klar. Anhänger hinter SFA sind nur in wenigen Fällen erlaubt. Und dass manche Kontrolleure oder Behörden eben gerade die aktuellen Regeln nicht genau kennen, insbesondere in solchen Sonderfällen, ist auch klar. Ich erinnere mich da auch an eigene Erfahrungen, als ich mal nachfragte, ob ich hinter einem mit H-Kennzeichen als LoF-Zugmaschine zugelassenen 406 und angehängtem zugelassenen Müller-Mitteltal-Kipper ohne H-Kennzeichen einen Fahrtenschreiber brauche. Alleine die Erklärungen diverser angefragter Stellen, dass sie dafür nicht zuständig seien, war schon interessant. Denn wenn schon die Stellen, die das im Falle einer Kontrolle feststellen könnten (z.B. BAG, Polizei) das nicht wissen, wer sonst?
Da alles im Wandel ist, stimmst du mir ja zu, das eine Umschlüsselung nicht dauernd sinnvoll zu ändern ist....um ein paar Euros zu sparen. (was ich verstehe)
Richtig. Siehe z.B. die Änderungen vor einigen Jahren bei WoMos oder auch die Kriterien der Einstufung derselben bei Finanzämtern. Da kann eine Umschlüsselung oder Steuerbefreiung auch ganz schnell mal Nachteile bringen. Insbesondere ist immer zu beachten, welche Nachteile eine solche aktuell neben Ersparnissen auch mitbringt, z.B. eben die Nutzungseinschränkungen (Beispiel LoF nur für LoF sofern steuerbefreit, Arbeitsmaschine nur für Arbeitszweck usw.). Auch Versicherungen können den Einsatzbereich des Fahrzeuges einschränken, da sollte man auch drauf achten.
Desweiteren überlege ich mir, was das Wort "Arbeitsmaschine heißt? Arbeit ist zu versteuern... wenn das dem richtigen Beamten einfällt ist Schluß mit Steuerfrei. Man erwirtschaftet Steuern und kann die Aufwendungen erstattet bekommen. Eine privat angemeldete SFA erwirtschaftet was? (kommt mir aus dem Lof-Bereich bekannt vor)
Auf diese Gedanken könnte durchaus so manches Finanzamt kommen, wenn man die Diskussionen um Steuerbefreiungen bei LoF-Fahrzeugen so sieht, wo anscheinend jedes Finanzamt ein Stück weit seine eigenen Regeln macht. Aber bei SFA scheint dies m.M. nach etwas enger geregelt zu sein, sofern die Zulassungsstelle das zulässt, ist es erstmal steuerfrei. Wie bei Sportanhängern. Da müßte einem dann im Betrieb befindlich bei einer Kontrolle der nicht-steuerbefreite Einsatz der SFA nachgewiesen werden.
Und was die AU betrifft gibt es die Regel der Prüfer, wenn sie von unten einem LKW aufbau entspricht, ist sie AU pflichtig.
Richtig, sofern nicht Befreiung, weil zu alt. Das ist aber relativ eindeutig. Ein Unimog wäre dementsprechnd auch als SFA immer AU-pflichtig, wenn er es baujahrbedingt sonst auch wäre.
Es ist doch alles nur noch ein hinterher rennen, um dem Behörden Wahn zu entkommen...man kann sich den Vorort herrschenden gewohnten Handhabung anpassen. Nur ist über kurz oder lang mit Veränderungen zu rechnen.
Auch dieser Aussage kann ich weitestgehend zustimmen. :trink

Gruß,
Michael