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Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 08.12.2016, 19:52
von atzmog
Hallo

ich bin dabei, einen Unimog 411 Cabrio Bj 1959 zu restaurieren und suche als Anschlußprojekt einen Rückstoßkipper dafür.

Jetzt habe ich einen angeboten bekommen, der aber leider nicht zugelassen ist und für den es keine Papiere gibt.

Meine Frage an Euch: Ist es möglich, dafür Ersatzpapiere zu bekommen und was muß ich dafür machen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerald

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 08.12.2016, 20:08
von krahola
Hallo Gerald,
ich denke du benötigst
eine Briefkopie von einem Kollegen,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle und
eine TÜV Einzelabnahme.

Solltest du den Rückstosskipper wieder Erwarten verkaufen.... Ich suche noch einen für meine Frau.

Gruss
Torsten

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 08.12.2016, 21:43
von Bredan
War er schon mal zugelassen..?

Oder ist er überhaupt zulassungsfähig?

Oft gibt es Eigenbauten oder auch Gekaufte, die nur außerhalb von Straßen genutzt werden können..

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 09.12.2016, 20:24
von Jochen.Schäfer
Hallo Freunde,
Sollte es sich bei dem Rückstoßkipper um einen Müller Mitteltal handeln, kann man noch beim Herstellers mit Angabe der Fahrgestellnummer die nötigen Papiere ABE anfordern.
Andere Hersteller sind meistens vom Markt verschwunden oder haben keine Unterlagen mehr aus diesen Zeiträumen.
Handelt es sich aber um eine Zeitgenössische Einzelanfertigung einer Landtechnischen Werkstatt oder Schmiede, wird es keine einfache Möglichkeit geben diesen für den Strassenverkehr zuzulassen. Schon gar nicht für Geschwindigkeitsbereiche über 25 Km/h (Unimog)

Gruß
Jochen

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 02.01.2017, 17:22
von 1-oldtimer
Hallo,
zulassen,kann man alles,sofern es den Technischen Anforderungen entspricht.
Habe selbst einen Eigenbau-Anhänger zugelassen,hätte eine Zulassung ohne
Geschwindigkeits- Begrenzung bekommen können,habe mich aber aus Kostengründen
auf 40 Kmh entschieden.
Muss aber ergänzen,dass der erste TÜV für die gewünschte Betriebs-Erlaubnis eine
Geschwindigkeit von 20 Kmh vorgesehen hatte.
Bei der Zulassung des Anhängers musste ich eine Eidesstattliche Erklärung abgeben,
die natürlich 30.-€ kostete.
Wäre ich vorbereitet gewesen,hätte ich den Nachweis durch den Übergabe-Vertrag
aller im Betrieb befindlichen Fahrzeuge nachweisen können.
Da trifft wieder das Sprichwort zu, "Und wirst du alt wie eine Kuh,so lernst Du immer noch dazu ".

Grüße, Manfred

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 10.01.2017, 21:52
von riri
Guten Abend in die Runde,
eine weitere Möglichkeit wäre, wenn es ein altes Schätzchen ist:

http://www.bernd-huppertz.de/Fachartike ... 1992-8.pdf

"Weiterhin Betriebserlaubnisfrei sind nach § 72 II (zu § 18 III ) StVZO LoF- Anhänger die vor dem 1.7.1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Diese Fahrzeuge haben Bestandsschutz.
Es sind oft (aber nicht nur) selbstgebastelte aus Pferdeackerwagen mit Gummireifen und Treckerdeichsel -früher auch Gummiwagen genannt.
LG Riri

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 11.01.2017, 14:03
von Helmut Schmitz
Hallo
die Inverkehrbringung vor dem Stichtag muss jedoch im Zweifelsfalle vom Fahrzeughalter nachgewiesen werden. Die technischen Anforderungen müssen auch von diesen Anhängern erfüllt werden.

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 12.01.2017, 18:45
von krabbler
riri hat geschrieben: "Weiterhin Betriebserlaubnisfrei sind nach § 72 II (zu § 18 III ) StVZO LoF- Anhänger die vor dem 1.7.1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Diese Fahrzeuge haben Bestandsschutz.
Es sind oft (aber nicht nur) selbstgebastelte aus Pferdeackerwagen mit Gummireifen und Treckerdeichsel -früher auch Gummiwagen genannt.
LG Riri
Auch vor dem 1.7.1961 wurden bereits Anhänger in Großserie gebaut.

Jetzt kommt das große ABER:
Die Befreiung von der Betriebserlaubnis und den damit verbundenen Bestandsschutz haben nur land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger. Also welche, die tatsächlich ausschließlich dafür genutzt werden. Die Rechtssprechung sieht dabei eigentlich sogar die Notwendigkeit eines LoF-Betriebes für den Halter vor, auch wenn einige Landratsämter, Zulassungsstellen und Dorfsherrifs das noch nicht mitbekommen haben.

Für Oldtimer-Anhänger zu Hobby-Zwecken kommst du um eine Zulassung nicht herum.

mfG
Fabian

Re: Anhänger ohne Papiere

Verfasst: 16.01.2017, 00:42
von Max411
Hallo Freunde,

ich habe vor ein paar Jahren für meinen EDU Müller Mitteltal, mit Angabe der Fahrgestellnummer, die nötigen Papiere ABE, versucht anzufordern, bekam aber nur die Kopie der Fahrzeugfertigungskarte mit all den Daten.
Denke daß die Fahrzeugfertigungskarte mir für eine Abnahme hilfreich sein kann.
Gruß
Thomas