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Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 24.06.2018, 22:21
von Moggälä
Hallo Thorsten,
Wennst aber eh Wald hast hast ja auch ein Gewerbe angemeldet, erzielst also Umsatz aus irgendwelchen Verkäufen.
Wie kommst Du darauf, ich hätte ein Gewerbe angemeldet? Ich bin mit meinen paar ha Zwangsmitglied bei der BG und hab nen Wald, der noch gern mal 30-50 Jahre hat, bis er fällreif ist. Bis dahin fällt weitgehend nur Brennholz an, dazwischen mal ein paar Ladungen aus größeren Durchforstungen - und die werden über die örtliche FBG verkauft. Da gibt's mit den Aufkäufern festgelegte Preise. Was soll das mit den Kosten für die Anfahrt für die notwendigen Arbeiten im Wald zu tun haben?

Brennholzverkauf hab ich keinen. Ich nutze wie erwähnt überwiegend anfallendes Durchforstungsmaterial lediglich für den Eigenbedarf - und da dreht einem mittlerweile bereits das Finanzamt nen Strick draus, seit die Pauschalieren vor zwei Jahre abgeschafft wurde.
Nebenbei -
Wennst den Ster Brennholz eben bisher für 80 Euro verkauft hast kostet der eben künftig 85 Euro. Den Kunden kannst ja erklären warum das so ist wie es ist und wer daran schuld ist
Was bitte soll das? Wenn ich nen Holzhandel hätte und das Holz für 80€ verkaufen würde, dann weil eben 85 zu teuer ist. Was glaubst du, was die Kunden interessiert, ob ich da eben grad Zusatzkosten hab? Träum weiter.

LKW-Maut wurde bereits vor toll collect erhoben - und m.E. in deutlich sinnvollerem Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

mfG
Axel

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 25.06.2018, 08:44
von Michael_Weyrich
Hallo,
Waldmonster hat geschrieben:Innerhalb dieses Umkreises kennt man eigentlich die Strecken die künftig von der Abzockmafia beaast werden- und nutzt eben andere Routen. Mautprellerei ist das nicht, es kann Dich niemand zwingen mit dem Mog auf der Bundesstraße zu fahren.
Wenn man das kann, ist das gut. Ich hab auch eine Bundesstraße in unmittelbarer Nähe, umfahren ist nur zum Teil auf legalem Weg möglich. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass das überqueren an einer Kreuzung mautfrei ist, reicht das nicht aus. Um in einen Nachbarort zu kommen, muss ich die Bundesstraße nutzen, weil es nur diese legale Möglichkeit gibt, dahin zu kommen, für einen anderen muss ich mindestens ein paar 100m darauf fahren. Autobahnen kann man in 99% der Fälle ja noch umgehen, auch als Kraftfahrstraßen ausgebaute Bundesstraßen noch meist, spätestens bei "normalen" Bundesstraßen wird es teils sehr schwer. Bei uns sind das üblichrweise ganz normale Straßen, die auch mitten durch Ortschaften führen.

Ich hatte mal vor Jahren einen 14t schweren Unimog über 80km überführt. Selbst da war es schon nicht möglich, die Maut auf vernünftigen Wegen zu umgehen. Die möglichen Umfahrungsstrecken der Autobahn wären noch machbar gewesen, aber dann kam immer irgendwo ein mautpflichtiges 4-spuriges Bundesstraßenstück oder eine für mehr als 7,5t gesperrte Straße dazwischen. Ärgerlich war nicht die Maut selbst, sondern der Aufwand, bis man die gebucht hatte und die zeitlich enge Festlegung.
Waldmonster hat geschrieben:Wennst aber eh Wald hast hast ja auch ein Gewerbe angemeldet
Das dürfte wohl bei vielen Kleinwaldbesitzern eher nicht der Fall sein.


Ich finde das eher momentan ein wenig verwirrend. Einmal steht da LoF-Zugmaschine-Ackerschlepper sind frei. Allerdings nicht bei Gütertransport. Auch steht irgendwo, dass es egal ist, ob privater oder gewerblicher Transport.

Beispiel 1: Leerer Mog, als LoF mit schwarzem Kennzeichen zugelassen, mit zugelassenem, leerem Anhänger (80km/h). Dann wohl mautfrei, weil LoF-Zugmaschine und kein Gütertransport.
Beispiel 2: Mog wie vor mit Anhänger, jedoch darauf eine Ladung Schotter für die heimische private Nicht-LoF-Baustelle. Dann wohl mautpflichtig, weil Gütertransport?
Beispiel 3: Gleicher Mog und Anhänger, zusätzlich mit H-Kennzeichen, dürfte keine Auswirkungen haben, also wie Beispiel 1 und 2.

Interpretiere ich das richtig?

Zum Glück liegt noch ein Steinbruch, eine Bauschuttdeponie und meine in Frage kommenden Brennholzquellen so, dass ich nicht über eine Bundesstraße muss.

Gruß,
Michael

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 25.06.2018, 09:38
von Thomas-424
Moin zusammen!

Wo nehmt ihr die Gewissheit her, dass H-Kennzeichen ausgenommen sind?
Ich habe alles mehrfach durchgelesen, aber dazu nix gefunden.
Wenn ich was übersehen habe, klärt mich bitte auf.

Gruß
Thomas

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 25.06.2018, 10:32
von Moggälä
Hallo,

@Michael:
Die Kennzeichenfarbe ist egal. Die Schlüsselnummer ist wichtig.
Allerdings ist das ganze so nebulös - als das Thema vor einem halben Jahr schon mal angeschnitten wurde ( https://www.unimog-community.de/phpBB3/ ... 94232.html ), zeigte sich das auch tc offenbar mit der eigenen Materie gewisse Defizite hat. Es gab/gibt sogar Info's, nachdem ein zulassungsfreier Anhänger hinter'm Mog schon maulpflichtig wäre...
Auch fiel mir damals bereits auf, das die HP und die Info-Broschüre teils widersprüchlich sind.
Aber - zu
1. ob leer oder nicht - egal, zahlen macht glücklich
Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative), sind mautpflichtig unabhängig davon, ob
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... zeuge.html


@Thomas:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... eiung.html
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BFStrMG
Fahrzeugart: Historisches Fahrzeug
Voraussetzung: Für alle Fälle: Das Fahrzeug darf weder baulich für den Güterverkehr bestimmt sein noch hierfür verwendet werden (siehe Erläuterungen zu Möglichkeit 1)
Nachweise: Zulassung mit Sonderkennzeichen "H" oder Betriebserlaubnis als Oldtimer

Vielleicht ging's dir auch wie mir am Anfang - du musst unter "Weitere Beispiele und Voraussetzungen" die ganze Beispielsliste erst mal aufklappen.

mfG
Axel

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 25.06.2018, 19:07
von Waldmonster
------------------

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 25.06.2018, 21:30
von Moggälä
Hallo Thorsten,

wer? Ganz einfach - was glaubst Wo wozu im letzten halben Jahr an den Bundesstraßen (besonders in der Nähe von Autobahnen) diese blauen Säulen mit grünem Ring, vielen Kameras und Leitplanke davor auf eigens errichteten Fundamentplatten montiert wurden? Nein, das sind (noch) keine "Super-Blitzer".
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... aeule.html

mfG
Axel

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 29.06.2018, 10:56
von amuell
Hallo miteinander,

Neues von der Mautfront:

https://www.agrarheute.com/technik/bund ... eit-545954

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stellt klar: Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, sind von der Maut bereit.

Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“ von der Maut befreit. Dazu stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer heute in einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellungstatbestand sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.

Der Bayerische Bauernpräsident Walter Heidl dankte dem Bundesverkehrsminister für diese wichtige Entscheidung. Heidl hatte sich an Verkehrsminister Scheuer gewandt und gebeten, „dass bis zu einer klarstellenden Gesetzesänderung auf eine Mauterhebung verzichtet wird“. Der CSU-Politiker hatte Heidl am Mittwochvormittag dazu telefonisch informiert.


Viele Grüße
Axel

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 29.06.2018, 21:46
von Moggälä
Servus Axel,

na das is doch mal ne gute Nachricht! Und das sage und schreibe vier/fünf Tage vor Inkraftsetzung...
Verarscht sind leider nun diejenigen, die - grad die im Vollerwerb - frühzeitig geschalten haben, und ihre Zugmaschinen auf <40 drosseln haben lassen :mauer

mfG
Axel

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 30.06.2018, 16:20
von mogli406
HAllo zusammen!
Gibt es die Meldung von agrarheute auch als amtliche Nachricht zum ausdrucken und mitführen?
Find irgendwie nix dazu...

Und bei meinem GLück bin ich der erste der rausgezogen wird...

Grüßle Michael

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 30.06.2018, 22:53
von Moggälä
Hallo MIchael,

tja, schön wär's gewesen:
https://www.epochtimes.de/wirtschaft/ve ... l?latest=1#
die Meldung soll nur ein paar Stunden alt sein

Alternativ kannste dir das anschauen:
https://www.agrarheute.com/landundforst ... ten-545763
oder das:
https://www.agrarheute.com/technik/trak ... uli-545784
vom 27.06.
https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/maut ... h-100.html - doch keine Maut

das bedeutet - wie gehabt - keiner kennt sich wirklich aus.
Bis 01.07. ist doch noch vieeeel Zeit - ist doch erst morgen... :mauer

mfG
Axel

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 01.07.2018, 09:32
von Menontop
Ist ja toll.

Wie üblich kennt sich keiner richtig aus.
Die einen schreien hü und die anderen hot.
Oder bei manchen kamen Infos nicht an bevor der Artikel fertig würde.

Fazit es bleibt spannend.
Und im Zweifelsfall zahlen wie immer in dem Paragraphen Staat.

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 01.07.2018, 11:50
von Helmut Schmitz
Hallo Axel
deien Links beziehen sich teilweise auf Mitteilungen vor dem 27.06. ,womit klar sein dürfte, dass die neuesten Vorgaben des BMVI nichr darin wiedergegeben werden. Bis die Medien dieses alles wieder neu publizieren vergeht mit Sicherheit noch einige Zeit, falls die überhaupt dazu Stellung nehmen. :roll: So bezieht sich ET in ihrem Artikel auf den AH-Artikel vom 21.06. also Schnee von gestern. :evil:
Belastbar sind im Rechtsstreit eh nur amtliche Fundstellen. Zutreffend sind daher nur die Aussagen nach dem 27.06., und die besagen Maut-befreit.
Dazu mal ein kurzer Verweis auf die Seite des BMVI in dieser Sache :wink: , das ist eine temporäre Kulanzregelung bis zum 1.1.2019

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 01.07.2018, 12:14
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Helmut,

danke, dass Du hier besonders über die verlinkte Quelle für etwas mehr Klarheit geschaffen hast. Mir bzw meinem Schwiegersohn nutz dies. :D

Allerdings bleibt ein Wehrmutstropfen für manch einen:

Die Kulanzregelung, so wie sie in der Quelle beschrieben ist bezieht sich wohl nur auf LoF Verkehr in LoF-Betrieben.
- unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 GüKG mautfrei.
- Damit soll verhindert werden, dass land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit unnötiger Bürokratie und Kosten belastet werden.
Im Fall von Axel (eigener Wald aber kein Betrieb, wenn ich es richtig verstanden habe) würde also weiterhin bei zGG >=7,5 und BBH >40km/h Mautpflicht bestehen.

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 01.07.2018, 22:06
von Moggälä
Hallo,

@Helmut:
genau das war es, auf was ich raus wollte - ich konnte nix aktuelles und einigermaßen belastbares finden. Sorry, wenn das nicht so rüber kam.

@Jürgen:
Tja, und da wiehert der Amtsschimmel. Einen Betrieb im üblichen Sinne habe ich nicht, dh. nix was auf geschäfts- und erwärbsmäßigen Umgang mit der Materie Holz angeht. Allerdings will auch von mir das Finanzamt von mir Geld für das, was ich "ggf erwirtschaften könnte", bzw. selbst wenn ich für den Eigenbedarf Brennholz mache, müsste das ja nach den letzten "Anpassungen" von 2016 alles vor dem Fiskus angegeben werden. Demnach wird einem da irgendwann - ob man es selbst weiß oder nicht - eine Betriebsnummer zugeteilt. Das könnte dann helfen.
Allerdings - seit April hab ich ja die Verlängerung der Mautbefreiung erhalten. Aber eben wie gesagt für den Mog, Anhängerbetrieb - egal wie groß - ist da das heiße Eisen. Und wenn einem der Transport von Arbeitsgeräten mit dem PKW-Anhänger hinter'm Mog gleich als Mautprellerei ausgelegt wird, kann das recht teuer werden. 720€ einfach so als Fahrer und Halter in Personalunion... https://lkw.bussgeldkatalog.org/maut/

mfG
Axel

Re: Neue Mautregelung ab 1.7.2018

Verfasst: 04.07.2018, 07:50
von mogli406
Hallo Axel

apropos Amtsschimmel:
Von wem hast du die Mautbefreiung? Von Toll Collect oder vom Referat41 der BAG?
Registrieren kann sich jeder als Mautbefreit bei Toll Collect allerdings heisst das nicht dass es auch rechtmäßig ist!
Die Registrierung hat nur den Vorteil dass TC sich teure Mahnverfahren sparen will und wir somit keine Post bekommen.
Die letzte Entscheidung liegt an der Kontrolle der BAG. Und wenn die sagen Mautpflichtig dann ist es leider so...

habe jetzt eine telefonische Zusage dass mein Gespann mit dem Shelter auf 1to-Anhäönger BW zum Treffen mautbefreit ist erhalten. Um Ärger zu vermeiden werde ich den Mog auch wegen der 25 Euro für den entsprechenden Monat versteuern....

Sobald ich es schaffe eine verbindliche schriftliche Aussage zu bekommen werde ich berichten!

Bis dahin: Viel Glück!

Michael