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Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 26.09.2018, 13:14
von Olaf_424
Hi Leute,
ich stehe gerade vor den problem meinen Unimog in NRW Ummelden zu müssen. Da im Momet der Mog über einen Kumpel auf Grüne Nummer angemeldet ist. Ich würde den Gerne weiter unter der Grünen Nummer laufen lassen.
Jetzt meine Frage: Was Braucht das Zollamt alles, damit das auch mit der Grünen Nummer ohne probleme durch geht.

Ich selber habe Pferde, würde den Mog gerne weiter dafür nutzen, habe aber keinen Land oder Fosrbetrieb angemeldet...

Gruß Olaf

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 26.09.2018, 13:22
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Olaf,

so wie es sich für mich aus Deiner Darstellung ergibt, gibt es keine Möglichkeit für eine grüne Nummer bei Dir.

Schlimmer noch, wenn Du jetzt den Mog, Du schreibst ja es sei Dein Mog, für dich also für Deine Pferde oder sonst etwas nutzt, dann ist das faktisch bereits Steuerhinterziehung (Straftat).

Mit der grünen Nummern (Steuerbefreihung) darf der Mog ausschließlich nur für Land und/oder Forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, also zb. nur für den Betrieb deines Freundes.

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 26.09.2018, 13:27
von Olaf_424
Hi Jürgen,
das tue ich doch, Futter Fahren, Mähren Mulchen, Holz usw...

Mir geht es darum, was ich machen muss das ich eine Grüne Nummer bekomme..
Gruß

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 26.09.2018, 14:54
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Olaf,

es geht nicht darum was Du fährst sondern zu welchem Zweck. Deine Pferdehaltung ist nach Deiner eigenen Beurteilung kein Landwirtschaftlicher Zweck. Sonst würdest Du ja einen entsprechenden Betrieb anmelden.

Mit der Steuerbefreiung soll einer bestimmten Berufsgruppe geholfen werden, dass ist der eigentliche Hintergrund für die Massnahme.

Aus Deiner Beschreibung lese ich allerdings eine mehr ein Hobby heraus.

Damit Dein Unimog als LOF Zugmaschine bzw sein Betreiber die Steuerbefreiung erhält muss er zwingend und ausschließlich sich an folgende Regel halten:
Kraftfahrzeugsteuergesetz
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
...
7. Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich

a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
Wenn Du keinen eigenen LoF Betrieb hast und auch nicht nur und auschließlich mit Deinem Mog für eine solchen Betrieb Lohnarbeiten machst, sehe ich nach der Gesetzeslage keine wirkliche Möglichkeit die Steuerbefreiung legal zu erreichen

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 26.09.2018, 21:30
von Helmut Schmitz
Hallo Olaf
Pferdeshaltung gilt steuerrechtlich als Sport oder Hobby keinesfalls als landwirtschaftliche Nutzviehhaltung.

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 27.09.2018, 15:58
von Halunke
Hi,

das bisher geschriebene stimmt. Pferdehaltung ist für das Zollamt kein Landwirtschaftlicher Zweck.

Eine Landwirtschaft mußt Du nicht zwangsweise anmelden, also mit Unternehmer/Betriebs-nummer. Die einzige legale Möglichkeit ist, dass Du mit Deinen Flächen (sollten am besten min. ca. 2 ha sein) durch Deine Tätigkeit am Wirtschaftsverkehr teilnehmen musst. Eine Erzielung von Gewinn oder deren Absicht, ist da nicht erforderlich. Solltest Du landwirtschaftliche Produkte produzieren und verkaufen, so reicht dies für die grüne Nummer. Rechnungen, Steuererklärung und das drumherum an das Zollamt schicken, dann geht es. Wie gesagt, die reine Pferdehaltung, auch wenn Du Dein Futter selbst produzierst, wird nicht annerkannt.
Ich habe damals auch noch keine "angemeldete" Landwirtschaft gehabt und habe dann in zwei Widerspruchsverfahren mit einem Schreiben aus ,Baden würtemberg, irgendetwas vom Ministerium vorgesprochen. Dann ging es. Suche mal im Netz.

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 28.09.2018, 15:18
von Moggälä
Hallo Olaf,

Jürgen sieht genau das Thema gern etwas sehr extrem (sorry Jürgen - hatten wir ja schon ein paar mal).
Das ganze ging bisher auch, wenn du schlicht und ergreifend z.B. Forst-Flächen hast und damit Zwangsmitglied der landw.BG bist (inkl. zugehöriger Kosten für Beiträge, PSA usw).
Mittlerweile gibt's bei uns in der Gegend (der gelobte Süden Deutschlands 8) ) auch immer wieder die Meldungen, daß bei der Zulassung die Frage gestellt wird "können Sie Einnahmen aus Land- oder Forstwirtschaft nachweißen?" Wenn nein, dann k.v.

Es gab aber hier auf der UCom schon vor zehn Jahren die Meldungen, nachdem bei euch oben im hohen Norden "Betrieben" mit Flächengrößen <50hA die grünen Nummern abgenommen wurden - Begründung "Liebhaberei" (Randbedingungen wären dafür interessant gewesen).
Jeder, der die BG-Gebühren zahlen muss aber keine grüne Nummer kriegt, kann sich bei den Sammlern bedanken, die seit Jahren/Jahrzehnten ihre hochglanz-Fahrzeuge mit grüner Nummer ausschließlich auf die Treffen bewegen...

mfG
Axel

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 28.09.2018, 17:30
von mhame
Hallo Axel,

im Landkreis Unna ist der Nachweis aus Einnahmen aus der Land- oder Forstwirtschaft für die Zuteilung einer grünen Nummer Vorraussetzung. Wurde halt viel Mißbrauch getrieben.

Komisch, auf der einen Seite wirfst du Jürgen vor, die Sache zu genau zu nehmen, auf der anderen beklagst du dich über Hochglanzfahrzeuge mit grüner Nummer, die es nicht genau nehmen :?:

Gruß
Markus

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 28.09.2018, 21:38
von Moggälä
Hallo Markus,

die Debatte hab ich mit Jürgen schon wiederholt - vom Grundsatz her ist er kein Anhänger der grünen Nummern.
Das werf ich ihm nicht vor, ist nur immer wieder mal ein Anlass für lustige Debatten zwischen uns.
Vorwerfen würde ich das Leuten, die ohne Ahnung der Materie bzw. Hintergründe gegen die grünen Nummern zu hetzen anfangen.

Hochglanzfahrzeuge mit grüner Nummer, die es nicht genau nehmen? Ich nenn das eher typisches Nassauertum, bzw. Geiz-is-geil-Mentalität auf Kosten anderer.
Ganz nüchterne Charaktere nennen es eben Betrug. Sich mehr-oder-minder kleine Arbeitsgeräte heim in die Halle stellen, richtig Geld in die Materie steckt, und dann
Wenn man mit seinem nach wie vor eingesetztem Zugmaschinchen ab und an auch(!) mal auf ein Treffen fährt (selbst ohne Nachversteuerung), würde allein deswegen sicher keiner ein Faß aufmachen. Wenn man auf den Treffen die Augen aufmacht, dann sieht man aber, das da von ein paar teils heftig Missbrauch getrieben wird. Und deswegen dürfen jetzt wieder alle drunter leiden.

mfG
Axel

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 29.09.2018, 10:24
von mhame
Hallo Axel,

da sind wir einer Meinung :!:

Der Mog darf fünfstellig und mehr kosten, aber Steuern, ggf. mit H sind zu viel des Guten.

Ich kenne Menschen, die stecken viel Geld in das Fahrzeug (Wertanlage), wenn es aber um Transport geht, darf dieser nichts kosten, denn der schlägt sich im Wert des Fahrzeugs nicht nieder. Dann halt mit einem 3500kg Kogelkopf unter Plane mal schnell 6t transportieren.

Wer einen berechtigten Grund für die Steuerfreiheit hat, soll diese auch bekommen, so wie es die Gesellschaft durch Gesetze festgelegt hat.

Gruß
Markus

P.S.: Daher beteilige ich mich auch an solchen Diskussionen eigentlich nicht mehr.

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 01.10.2018, 07:52
von mogli406
Hatte das im Frühjahr auch hinter kich gebracht.
Wie schon geschrieben musst du beim Zoll belegen dass du am Wirtschaftskreislauf teil nimmst.
Der sogenannte Selbstversorgerparagraph der nochbeim Finanzamt galt ist nicht mehr gültig.
Als lediger darfst du laut Zoll 1200 Euro aus LoF verdienen ohne dies extra bei der Steuer angeben zu müssen. Verheiratete gemeinsam gar 2400.- im Jahr.
Dies kann sein indem du die AÄpfel deiner Streuobstwiese bei der Kelterei verkaufst, deinen eigenen Apfelsaft verkaufst, Dein überflüssiges Holz verkaufst usw....
Hauptsache du hast einen Nachweiß über die besagten Einnahmen.

Bezüglich egal was der Mog kostet aber kein Geld für Steuer:
Es geht zum Beispiel auch um Maut und Umweltzonen und auch die VErsicherungen sind zum Teil deutlichen Unterschieden je nach Zulassung unterworfen........
Muss jeder selbst wissen wie er es will.....

Ich hab dieses Jahr schon über eine Tonne Äpfel verkauft, nicht viel verdient aber am Wirtschaftskreislauf teilgenommen!

Grüßle Michael

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 01.10.2018, 21:53
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Axel,

Du verkennst mich mal wieder völlig. Ich habe nichts gegen eine grüne Nummer bzw Steuerbefreiung dort wo es vom Sinn der Verordnung vorgesehen ist.

Im oben dargestellten Fall ist aber kein Hinweis auf eigene Ländereien oder die Zugehörigkeit zu einer entsprechenden BG.
Ganz im Gegenteil, Olaf schreibt explicit das er keinen LOF Betrieb irgendwo angemeldet hat. Und es wurde schon bisher ein wenig getrickst.

Ich denke, da ist es legitim mal genauer auf die Grundlagen und mögliche Folgen schauen.

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 01.10.2018, 22:39
von Michael_Weyrich
Hallo,
Es geht zum Beispiel auch um Maut und Umweltzonen und auch die VErsicherungen sind zum Teil deutlichen Unterschieden je nach Zulassung unterworfen........
Einen Unimog, der als "Zugmaschine" zugelassen werden kann, kann man auch als "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" umschlüsseln lassen. Damit darf man in die Umweltzonen. Alternativ geht das bei mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen auch mit H-Zulassung unabhängig von der Zulassungsart. Die grüne LoF-Nummer bekommt man nicht für alle Zulassungsarten sondern nur für "Zugmaschine" oder "LoF Zugmaschine Ackerschlepper" bzw. "LoF Zugmaschine Geräteträger". Zumindest meiner Versicherung war die Farbe des Kennzeichens oder ein "H" im Kennzeichen völlig egal, da interessierte nur die Zulassungsart, in dem Fall "LoF Zugmaschine Ackerschlepper".
Ich glaube, viele verkennen die immense Nutzungseinschränkung bei grünem Kennzeichen. Der Mog darf dann nur noch für LoF-Zwecke eingesetzt werden.

Gruß,
Michael

Re: Ummelden eines Lof U1200 von Grüner Nummer ummelden

Verfasst: 03.10.2018, 13:00
von mevissen4
Hallo zusammen,

fahre auch eine Lof Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen. Versicherung waren jetzt nur noch ca. 60 Euro. Steuer 191 € mit H-Kennzeichen. Das finde ich überschaubar, zmal die beiden Pkws teuer sind :cry: