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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#530110
Moin moin,

wenn Zoll und weitere rüstungsbezogene Bestimmungen geklärt sind, ist schon mal die größte Hürde genommen.

Das Baumuster muss eine Musterzulassung/Typgenehmigung in Deutschland besitzen, ein in Südamerika produzierter Unimog wäre vermutlich problematisch. Das Baujahr des Fahrzeugs sollte zudem in den Zeitraum fallen, in dem die Typgenehmigung auch hier gültig war, also das Baumuster hierzulande noch verkauft wurde.
Bspw. werden heute für den Export gebaute Unimog mit Euro5-Motor in Deutschland niemals zulassungsfähig sein, da das Baujahr nicht zur hierzulande gültigen Typgenehmigung passt. Ob der U416 überhaupt noch nach 1989 für den Export gebaut wurde, kann ich so grad nicht sagen.

Wenn das alles erledigt ist, muss das Fahrzeug natürlich der StVZO bzw. der heutigen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entsprechen, also typgeprüfte zivile Anhängerkupplung, Warnblinker usw.

Dann ab zum TÜV und eine Vollabnahme nach §21 machen lassen. Eine Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeugs ist eigentlich nicht nötig, die notwendigen Daten sind anhand von Baureihe und Baumuster in der Datenbank hinterlegt.

Hier wurde grad auch erst über pakistanisches Material gesprochen:
https://www.unimog-community.de/phpBB3/ ... n*#p529435

MfG
Fabian

alle Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen, aber natürlich ohne Gewähr.
#530112
Hallo Michael
ganz so einfach ist das nicht, wie Fabian das darstellt. Es gab Exportversionen, die sich von der deutschen ABE deutlich unterscheiden, in der Regel die Beleuchtung, Anhängerkupplung und Bremsanlage. Natürlich gibt es für die Exportversion auch keine Datenbankeinträge beim KBA. Da hilft aber das (kostenpflichtige) Datenblatt von Daimler, in der die relevanten Daten bestätigt werden. Für die Zollbefreiung benötigst du eine Ursprungsbescheinigung, dass das Fahrzeug in Dland hergestellt wurde. Weiterhin brauchst du die Einbfuhrbestätigung, wo das Fahrzeug in die EU eingeführt wurde. Ein Kaufvertrag ist ebenfalls hilfreich. Der letzte Besitzer wird wohl kaum eine eidesstattliche Erklärung hier abgeben.
#530181
Ach Helmut,

lies dir doch bitte noch mal meinen Beitrag durch. Die Bedeutung dieser Worte sollte dir doch eigentlich klar sein, schließlich wiederholst du sie in deinem Beitrag:
krabbler hat geschrieben: Wenn das alles erledigt ist, muss das Fahrzeug natürlich der StVZO bzw. der heutigen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entsprechen, also typgeprüfte zivile Anhängerkupplung, Warnblinker usw.
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo Michael
ganz so einfach ist das nicht, wie Fabian das darstellt. Es gab Exportversionen, die sich von der deutschen ABE deutlich unterscheiden, in der Regel die Beleuchtung, Anhängerkupplung und Bremsanlage.
Wenn das mit der Anhängerkupplung ein Problem darstellen würde, hättest du bei vielen Beiträgen über die Zivilisierung von Exemplaren der schweren Baureihe nicht schon so viele Tips und Hinweise geben können...

Dass die Beleuchtung nicht anzupassen sei, glaubst du doch selbst nicht.

Auf die Erklärung mit der Bremsanlage bin ich gespannt.
Druckluft-Anhängerbremse ist nicht Pflicht, BKV auch nicht. Kleinere Trommeln, Backen, Scheiben oder was auch immer als in der deutschen Serie werden sie wohl auch kaum verwendet haben.
Eine Öldruck-Anhängerbremse lässt sich auch entfernen/stilllegen.

MfG
Fabian
#530183
Hallo,
wenn ich mich an den Aufwand erinnere, den es bedurfte, um einen in Deutschland bei der Standortverwaltung eingesetzten 7,2 to MM- Anhänger trotz Datenkarte von MM und vorhandener BW- Papiere durch die TÜV - Abnahme mit der Ausstellung ziviler Papiere zu bekommen -
kann ich vor dem Erwerb solcher Fahrzeuge nur warnen.

Die taugen in der BRD nur zur Ersatzteilgewinnung.

MFG Wolfgang
#530185
Hallo,
krabbler hat geschrieben:Auf die Erklärung mit der Bremsanlage bin ich gespannt.Druckluft-Anhängerbremse ist nicht Pflicht, BKV auch nicht. Kleinere Trommeln, Backen, Scheiben oder was auch immer als in der deutschen Serie werden sie wohl auch kaum verwendet haben.Eine Öldruck-Anhängerbremse lässt sich auch entfernen/stilllegen.
Technisch ist das alles auf den deutschen Stand umrüstbar, egal welche Unterschiede es dabei gab. Das Problem ist, dass du das nachweisen musst, dass du das alles auf genau dem Erstzulassungsdatum oder neuer entsprechend der deutschen Variante umgerüstet hast. Je nach Prüfer kann das unmöglich oder eben sehr, sehr aufwändig werden. Den 416er gab es übrigens nicht ohne BKV, ohne dürften die nötigen Bremskraftwerte kaum erreicht werden, erst recht nicht beim Scheibenbremser.
See_baer hat geschrieben:wenn ich mich an den Aufwand erinnere, den es bedurfte, um einen in Deutschland bei der Standortverwaltung eingesetzten 7,2 to MM- Anhänger trotz Datenkarte von MM und vorhandener BW- Papiere durch die TÜV - Abnahme mit der Ausstellung ziviler Papiere zu bekommen -
Dann warst du vermutlich bei einem recht kleinlichen Prüfer. Ich konnte jedenfalls meinen U1300L von der BW per 21er Abnahme problemlos zulassen, inkl. Eintragung von 365/80er Reifen, Änderung der Sitzplatzanzahl und ziviler AHK. Ich brauchte dazu nur die Papiere von der BW als Datengrundlage.

Gruß,
Michael
#533189
Guuden,

selbst in Hessen, mit der Bündelungsbehörde, sind viele Dinge möglich.
Der Dreh- und Angelpunkt ist nach der Einfuhr der richtige amtliche Sachverständige.
Genaueres gerne per PN.
Die pakistanischen Mogs stammen m.W. aus Gaggenau, das macht die Einfuhr einfacher und Mercedes hat auch noch Unterlagen wie Datenkarte.
https://www.unimog-community.de/phpBB3/ ... 80859.html

Umrüstung der doch etwas speziellen 406/416 Scheinwerfer (Pakistan Linksverkehr), Reifen, Warnblinker.... dürfte bekannt sein.
Ein weiteres Prob können die Fahrten zur Abnahme sein, Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU werden von manchen Zulassungsstellen, selbst für ausschließliche Fahrten zum Sachverständigen, nicht erteilt, obwohl sie es eigentlich müssten.

Gibt es von den pakistanischen U416 noch mehr?

Gut Mog! Justus.
#533209
Moin,

es geht fast alles. Habe ja einen amerikanischen 419er, der in D nie eine Zulassung hatte.

Einfuhrumsatzsteuer und Verzollung müssen erledigt sein, sonst ist keine Zulassung möglich.

Dann zum TüV. Eine Einzelabnahme ist auch nicht mehr so teuer, geht nach Aufwand. Alle Datenblätter etc. die man bekommen kann mitnehmen. Der richtige Prüfer wird es richten.
Würde vorab mal anfragen, ob gerade Dein bevorzugtes Modell mit dem Baujahr entsprechend der Zulassungsart abgenommen wird. Bei meinem war eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine recht einfach, da waren z.B. keine Abgasgutachten erforderlich. Habe für die Abnahme keine 300 bezahlt, wenn man bedenkt, was die normale HU schon kostet, megagünstig.

Hier werden brasilianische VW Busse zugelassen, haufenweise amerikanische Fahrzeuge, die es hier nie gab. Denke da wird ein Unimog auch möglich sein.

Vielleicht kommst Du ja zufällig auch an einen Rahmen eines deutschen Modells inkl. Papiere. 8)
#533215
Hallo,
Halunke hat geschrieben:Vielleicht kommst Du ja zufällig auch an einen Rahmen eines deutschen Modells inkl. Papiere.
Was sollte das bringen? Der Rahmen wird nicht das Problem sein. Wenn du jetzt den Rahmen eines relativ neuen deutschen 416er nimmst und baust einen wesentlich älteren pakistanisches Fahrzeug um, kann es schon sein, dass das nicht den zum Erstzulassungszeitpunkt des deutschen Rahmen entsprechenden Ausstattungszustand (z.B. Bremsanlage) ist. Schon hast du ein Problem.
Halunke hat geschrieben:Bei meinem war eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine recht einfach, da waren z.B. keine Abgasgutachten erforderlich.
Bei einem Baujahr in den 80er Jahren wird das auch bei Zulassung als LKW nicht nötig sein, damals gab es auch beim Motor meines Wissens keinen Unterschied zur deutschen Ausführung, auch bei einer AU sollten die Werte also vorliegen.

Gruß,
Michael
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