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Anhänger und Bremsen

Verfasst: 09.03.2019, 20:11
von Marc280
Hall Miteinander

Habe da mal eine Frage,will mir einen 7 Tonnen Rückewagen kaufen jetzt habe ich bei Zwei Händlern
den gleichen Wagen gefunden.Der eine hat Auflaufbremse mit einer Super Ausstattung ,der andere
hat eine Druckluftbremse.Bei diesem Händler steht Anhänger mit Straßenzulassung,darf ma den
mit Auflaufbremse nicht auf öffentlichen Straßen fahren??

Gruß
Marc

Re: Anhänger und Bremsen

Verfasst: 10.03.2019, 00:18
von Bobber
Hallo Marc,

Zitat aus der StVZO
eine Auflaufbremse darf bis 8000kg zGG verwendet werden bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h oder 40km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.

Re: Anhänger und Bremsen

Verfasst: 10.03.2019, 10:48
von Helmut Schmitz
Hallo Marcdarf ma den
Der eine hat Auflaufbremse mit einer Super Ausstattung ,...
mit Auflaufbremse nicht auf öffentlichen Straßen fahren??
vermutlichwird der Hänger nur eine Betriebserlaubnis haben, bei LoF genügt diese für einen zulassungsfreien Anhänger mit Folgekennzeichen (des Zugfahrzeug)

Re: Anhänger und Bremsen

Verfasst: 10.03.2019, 13:11
von Moggälä
Hallo Marc,

Auflaufbremse bis 8to bzw. 3,5to (Details weiter unten), Folgenummern nur bis 25km/h und rein landwirtschaftlich (also nix Treffen etc; Bau- und Toilettenwagen bedingt und sehr zweckgebunden).

Details sind hier ganz gut aufgeführt:
https://im.baden-wuerttemberg.de/filead ... chuere.pdf

mfG
Axel