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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#531876
Hallo zusammen,
so langsam blick ich nicht mehr durch.
Evtl. kann mir jemand von euch auf die Sprünge helfen.

Ich habe einen 411er Unimog (Höchstgeschwindigkeit 53 Km/h) der mit einem (schwarzen) H-Kennzeichen zugelassen und versichert ist.
Um meinem Schwigervater ab und zu aus zu helfen möchte ich seinen 8-tonner Gummiwagen (also 2-achsiger Anhänger) ziehen (mal egal wie der versteuert / versichert ist).

Was für einen Führerschein brauche ich um das Gespann so fahren zu dürfen?
Ich hatte der alten 3er Führerschein.

Jetzt (nach umschreiben) habe ich:
C1 mit der Beschränkung 171
BE
C1E
CED mit der Beschränkung 79
L mit der Beschränkung 174
T/S mit der Beschränkung 181 (also keinen T-Führerschein).

Reicht das um diesen Zug zu bewegen?

Danke und Grüße
Thomas
#531880
Ich denke Du hast das entsprechende Alter, um deine ursprünglichen Rechte zu erhalten.
Dann darf der Zug mit 8t Gummiwagen, mit Druckluftbremsanlage und Folgekennzeichen aus dem lof Betrieb mit max. 25Km/h für Transportfahrten im lof Betrieb bewegt werden.
So habe ich es früher mal gelernt.

Gruß
Jochen

(Die Druckluftbremsanlage hat mit der Regelung nichts zu tun, aber ohne diese würde ich nichts hinter den Unimog hängen.)
#531901
Hallo Thomas's,

@tommya8: Du hast den umgeschriebenen mit CE79 damit hast du nach wie vor die 18,75to, solange
- die Zugmaschine max. 7,5to
- der Tandem(!)- bzw. Einachs-Anhänger bei max. 1,5fachem des max. Zugmaschinengewichtes (= 11,25to)
- und bestimmt noch ein paar Dinge, die mir grad ned einfallen.
Beschränkung als auf drei Achsen (Tandem mit Achsabstand <1m)

Beim C1E - max.12to, Achszahl dabei egal.
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... -c-und-ce/

und wenn du den Mog landwirtschaftlich einsetzt, dann würde dir der T auch reichen
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... n-l-und-t/

mfG
Axel
#532045
Hallo,

leider wird da in dem Zusammenhang immer viel durcheinandergeworfen.

Mit "Gummiwagen" meinst du also einen 2-Achs-Anhänger. Leider ist es dabei auch für die Führerscheinklassen gerade nicht so ganz egal, wie der zugelassen, versteuert oder versichert ist.

Zulassungsfrei (und damit auch steuer- und versicherungsfrei) ist der Gummiwagen nur, wenn er in einem Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb für ebensolche Zwecke eingesetzt wird, mit 25km/h-Schildern gekennzeichnet ist und der Zug dann auch nur mit max. 25km/h gefahren wird. Der Unimog muss dann auch als Zugmaschine bzw. Zugmaschine Ackerschlepper oder Zugmaschine Geräteträger zugelassen sein, hinter LKW ist diese Anhängerart nicht zulassungsfrei.
Dann darfst du den mit dem CE(79), der aus dem alten 3er resultiert, fahren. Egal wie schwer. Denn bei dieser Konstellation zählen zulassungsfreie Anhänger nicht bei der maximalen Achsanzahl von 3 Achsen mit.

Ansonsten fällt der genannte Zug aber auch unter C1E (Unimog 3,5t + Anhänger 8t < 12t Zuggewicht), den du ja auch hast. Dabei ist es egal, ob der Anhänger zugelassen ist oder nicht.
Moggälä hat geschrieben:Du hast den umgeschriebenen mit CE79 damit hast du nach wie vor die 18,75to, solange- die Zugmaschine max. 7,5to- der Tandem(!)- bzw. Einachs-Anhänger bei max. 1,5fachem des max. Zugmaschinengewichtes (= 11,25to)- und bestimmt noch ein paar Dinge, die mir grad ned einfallen.Beschränkung als auf drei Achsen (Tandem mit Achsabstand <1m)
Es gibt keine führerscheinrechtliche Beschränkung beim CE(79) auf 18,75t und auch keine führerscheinrechtliche Festlegung auf das 1,5fache des Zugmaschinengewichtes. Dieser Unsinn wird leider oft geschrieben. Es gibt lediglich eine Beschränkung des Zuges auf 3 Achsen (wobei zulassungsfreie Anhänger nicht eingerechnet werden und Tandemachsen unter 1m Abstand als 1 Achse zählen) und eine Beschränkung auf Zugfahrzeuge mit max. 7,5t zul. Gesamtmasse.

Bei CE(79) ist die Achsanzahl auf 3 Achsen beschränkt. Das bedeutet bei einem zweiachsigen Zugfahrzeug, dass der Anhänger, sofern nicht zulassungsfrei nur eine Achse haben darf (oder Tandemachse mit weniger als 1m Achsabstand). Die Beschränkung der maximalen Achslast bzw. des maximalen zul. Gesamtgewichtes entstammt der Straßenverkehrszulassungsordnung, hat also mit der Führerscheinklasse nichts zu tun. Wenn man einen schwereren Anhänger mit Ausnahmeregelung zugelassen bekommt, darf man den auch mit dem CE(79) fahren.

Die Begrenzung der maximalen Anhängelast auf das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges gilt nur für LKW, nicht für Zugmaschinen (da ist die maximale Anhängelast von der Motorleistung abhängig) oder für Zugmaschine Ackerschleppe (da ist gar keine maximale Anhängelast in Abhängigkeit vom Zugfahrzeug vorgegeben). Auch diese Begrenzungen stammen aus der StVZO, haben also für die Führerscheinklasse überhaupt keine Bewandtnis.

Gruß,
Michael
#532050
Hallo und vielen Dank für die guten Antworten :-).

Der 2 achsige Anhänger kommt aus einem landwirtschftlichen Betrieb und ist dort auch für solche Zwecke eingesetzt (und mit 25km/h Schildern gekennzeichnet).
Ich muss mal nachschauen wie der Unimog zugelassen ist, ich meine der ist als landw. Zugmaschine zugelassen (muss ich aber nachschauen)

@ Jochen: Leider hat der Anhänger "nur" eine Auflaufbremse.
Da es aber vom Häckselplatz zur Lagerplatz nur Berauf geht sehe ich kein Risiko den Anhänger ohne Bremse (bzw. nur mit Auflaufbremse) zu ziehen
(bzw. es ist wegen der Steigung nicht möglich schneller als 30 zu fahren).
Mit dem leeren Hänger werde ich langsam fahren (ich darf ja eh nur 25 fahren).

Da ich aber gerne auch einen Anhänger besitzen möchte habe ich mich nach druckluft gebremsten Anhängern umgeschaut.
Dabei habe ich z.B. diesen gefunden:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... -276-17564

Weis jemand von euch was das für ein Typ Anhänger ist?
Ist der für den 411er schon zu groß?
Gibts für soclche Anhänger noch Papiere dass ich den mit schwarzem Kennzeichen zulassen und versichern kann?
Was war denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit für so einen Anhänger?

Danke und Grüße
Thomas
#532051
Halllo Thomas,
Das dürfte ein auf hydraulischen Zylinder umgerüstster UDBK sein.
Die Größe passt zum Unimog.
Der Zustand passt zum Preis.
Müller ist sehr hilfsbereit bei Datenkarten für ihre alten Anhänger.
Somit ist auch eine Zulassung kein Problem.
Zulassungstechnisch möglich wären Geschwindigkeiten bis 80Km/h passende Bremsanlage vorausgesetzt.

Gruß
Jochen
#532168
Hallo Namensvetter,
wenn der Anhänger, den Du zu kaufen gedenkst, abgemeldet ist, wirst Du ihn mit einer 1-Leiter Bremsanlage nicht mehr zugelassen bekommen! Die müssen immer auf 2-Leiter umgebaut werden. Somit müsstest Du auch Deinen Unimog entsprechend umbauen, wenn es nicht schon geschehen ist.

Gruß aus Hamburg
Thomas
#532177
Hallo Thomas,
an meinem Unimog ist noch die original einleiterbremse montiert.
Mein Wissensstand ist dass das bis 25 Km/h noch erlaubt ist.
Schneller werde ich mit so einem Anhänger vermutlich eh nicht fahren.

Ein umrüsten auf 2-leiterbremse habe ich nicht vor.

Weis jemand wo ich die Details zu der Einleiterbremse finde?
Also ob Einleiter bis 25 Km/h noch erlaubt ist?

Danke und Grüße
Thomas
#532178
Moin,
Einleiterbremse ist nur noch in der Landwirtschaft bis 25km/h zulässig bzw. hat Bestandsschutz.

Einen Anhänger mit 25km/h und Einleiterbremse wirst du leider nicht mehr auf ein schwarzes Kennzeichen zugelassen bekommen.

Ich kenne allerdings auch Fälle, da musste bei der TÜV-Abnahme der Einleiterkopf an der Zugmaschine blind gemacht werden, da das Fahrzeug mit Landwirtschaft nichts am Hut hatte. Ging Jahrelang so durch den TüV, bis ein Prüfer darüber gestolpert ist.

Gruß
Alex
#532208
Hallo,
tommya8 hat geschrieben:Mein Wissensstand ist dass das bis 25 Km/h noch erlaubt ist.
Korrekt. Allerdings muss der Anhänger auch entsprechend gekennzeichnet sein (25er Schilder und bei zugelassenen Anhängern auch entsprechende Eintragung in den Papieren).
tommya8 hat geschrieben:Weis jemand wo ich die Details zu der Einleiterbremse finde?Also ob Einleiter bis 25 Km/h noch erlaubt ist?
Guckst du StVZO §41 Abs 17.
Örkel hat geschrieben:Einleiterbremse ist nur noch in der Landwirtschaft bis 25km/h zulässig bzw. hat Bestandsschutz.
Falsch. Siehe o.g. § der StVZO.
Bis 25km/h stimmt. Sonst nichts. Insbesondere gibt es keinen Bestandsschutz für Anhänger über 25km/h, die mussten alle umgerüstet werden.
Örkel hat geschrieben:Einen Anhänger mit 25km/h und Einleiterbremse wirst du leider nicht mehr auf ein schwarzes Kennzeichen zugelassen bekommen.
Doch.
Örkel hat geschrieben:Ich kenne allerdings auch Fälle, da musste bei der TÜV-Abnahme der Einleiterkopf an der Zugmaschine blind gemacht werden, da das Fahrzeug mit Landwirtschaft nichts am Hut hatte. Ging Jahrelang so durch den TüV, bis ein Prüfer darüber gestolpert ist.
Und? Ich kenne auch Prüfer, die bei Zulassung eines BW-1300L einen seitlichen Unterfahrschutz haben wollten. Nur weil ein Prüfer das verlangt, muss es nicht richtig sein. Auch hinter einer "normalen" Zugmaschine dürfen 25km/h-Anhänger mit Einleiter-Bremsanlage gezogen werden, das hat mit Landwirtschaft erstmal gar nichts zu tun.

Gruß,
Michael

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