Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#537405
Hallo
war zwar ein Wohnwagen, aber den Schaden an mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger zahlt die Hapftpflicht nicht, beide Fahrzeuge bilden eine Einheit. Wird ein Schaden an einem dritten Fahrzeug verursacht, sprint die Haftpflicht des Zugfahrzeuges ein, nicht die Anhänger-Versicherung. Die zahlt nur, wenn der abgekuppelte Anhänger einen Schaden verursacht.
Versicherungstechnisch ist kein Unterschied ob LKW, Unimog oder PKW.
#537411
Hallo Ernyo,
die von dem von mir geschätzten Helmut dargestellte Form gilt heute leider nicht mehr. Wenn Du gockelst findest Du entsprechende Hinweise.
Seit der 2002 vorgenommen Änderung im Straßenverkehrs-Gesetz in § 7in Verbindung mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahre 2010 (Az. IV ZR 279/08) besteht eine entsprechend definierte gesammtschuldnerische Haftung.
Somit ist die Anhängerversicherung hälftig mit im Boot. Ich habe vor 2 Jahren eine Entsprechende Erfahrung machen dürfen. Ein Bekannter zog einen Anhänger von mir. Nach einem verschuldeten Unfall im Frontbereich des Zugfahrzeuges wurde meine Anhängerversicherung entsprechend einer gesammtschuldnerischen Veranlagung mit beansprucht.
Entsprechende Diskussionen gibt es auch bei zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhängern. Hier greifen teilweise die betrieblichen Haftpflichtversicherungen, und nur teilweise die Zugmaschinenversicherung.
Hoffentlich ist der WC Anhänger entsprechend zugelassen, alles andere ist Sch..eibenkleister...

Gruß Peter
#537414
Hallo Peter,
Es geht um den entstandenen Schaden am WC-Anhänger (durch den Fahrzeugführer).
Nicht um einen Schaden durch den WC-Anhänger an anderen Objekten (Haftpflichtschaden)

Gruß
Jochen
#537461
Hallo,

den Schaden an einem gezogenen Anhänger wird deine Unimog-Versicherung nicht zahlen, dafür ist weder die KFZ-Haftpflicht noch die Kasko zuständig. Wenn du eine Privathaftpflicht hast und die eine entsprechende Klausel enthält, könnte es sein, dass diese bezahlt.

Gruß,
Michael
#538127
Hallo!

Es ist halt einfach eine gute Sache wenn man bei der GHV Unimog Versicherung Bernd Schömann in Mapringen versichert ist.
Ich bin da seit einigen Jahren dabei und hatte da ein Problem.
Von Herrn Schömann wurde das Problem teilweise auf Kulanzbasis geregelt.
Eine vorbildliche Betreuung von dieser Argentur.

Ist sehr zu empfehlen!

Soll keine Schleichwerbung sein sondern eine praktische Erfahrung! :party

Hallo Florian, zu Deinen Fragen: Der große D[…]

suche 401-411 Frosch

guten Morgen, die Suche ist aktuell u wird erweit[…]

Hallo Klaus, die Kühlwassermuffe gibt es z.B[…]

Zapfwellengetrieb U1000

Hallo Raphael, da geht nix kaputt. Du musst die […]