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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#539215
Einen guten Tag zusammen,

neuer Unimogbesitzer hier. :party :shock: :roll:

Nach langem suchen habe ich nun verschiedene Möglichkeiten gefunden wie man einen Unimog 406 zulassen kann:

1. LKW
2. Zugmaschine
3. LoF Zugmaschine

A. Schwarze Nummer
B. Oldtimer, d.h. H-Kennzeichen
C. Steuerbefreites Fahrzeug (grünes Kennzeichen)

- So ganz verstanden habe ich das Ganze noch nicht. Was ist denn der Unterschied zwischen normaler Zugmaschine und LoF Zugmaschine?
- Bekommt man alle 3 Typen als Oldtimer zugelassen?

Eigentlich bräuchte man mal ein Wiki, ist echt schwierig das aus den ganzen Beiträgen aus dem Forum zusammen zu suchen.

Grüße Bernhard
#539217
Hallo Bernhard

und herzlich willkommen hier im Forum.

Ganz so kompliziert ist das mit der Zulassung nicht.

Einfach ohne Paragraphen gesprochen.
Ein allgemeiner LKW ist normalerweise dazu da um Güter zu transportieren, eine Zugmaschine ist dazu da um Zugleistung zu erbringen. Und ein LOF Zugmaschine ist eine spezielle Zugmaschine für den Land und Forstwirtschaftlichen Einsatz. Alle drei Fahrzeugarten können Oldtimer sein wenn sie älter als 30 Jahre sind.

Schwarze Kennzeichen bekommen allgemein alle Fahrzeuge. Wenn sie älter als 30 Jahre sind und entsprechend vom TÜV bewertet sind können sie als Oldtimer mit H Kennzeichen zugelassen werden. Hauptvorteil Steuerersparnis. Grüne Kennzeichen gibt es nur für bestimmte Einsatzzwecke und die Fahrzeuge dürfen dann nur, auschließlich nur, für diese Zwecke eingesetzt werden. Bei Unimogs ist das häufig die Land oder Forstwirtschaft. Dazu bedarf es aber einen entsprechenden Betrieb auf den der Mog zugelassen wird und er darf nur dafür verwendet werden. Spassfahrten sind ausgeschlossen (Straftat Steuerhinterziehung).

Um Dir besser zu helfen, solltest Du beschreiben, was für einen Mog Du hast, (406 ist auch ein großes Feld) und was Du mit Ihm machen willst.
#539218
Danke Jürgen für deine Antwort :)

Mein Beispiel wäre Unimog 406, Vorschaltgetriebe, Heckkraftheber, Zapfwelle, Kippzylinder. Er ist bisher als Zugmaschine zugelassen gewesen mit einer grünen Nummer. Nutzen möchte ich ihn aber nun in meinem privaten Waldstück um Holz mit Hänger zu fahren.

Grüne Nummer geht nicht, da ich kein Gewerbe habe. Das haben, glaube ich, schon viele Leute verstanden. Grün ist doch etwas kritisch ist und nur für die Anwendung zu verwenden.
H-Kennzeichen hatte ich eigentlich vor. Also ein "Zugmaschinen-H-Kennzeichen". Nun stellt sich mir aber die Frage was denn nun konkret der Unterschied zu einer LoF-Zugmaschine ist? Habe ich dann automatisch eine LoF-Zugmaschine (Wald-Anwendung), bringt das Vorteile?

Trotzdem würde ich aber gerne Sonntags mal einen Bauwagen / Wohnwagen auf ein Treffen ziehen oder beim Umzug am Wochenende mit einem Hänger helfen.
#539219
Hallo Bernhard,
Grüne Nummer geht nicht, da ich kein Gewerbe habe.
entweder hast du oder ich da was falsch verstanden.
Grüne Nummer bei eigener Landwirtschaft - egal ob Vieh- Acker- oder Forstwirtschaft. Wenn letzteres, bist du schon ab einer recht übersichtlichen Fläche Pflichtmitglied der LSV (landwirtschaftliche BG) - ergo solltest du auch auf den grünen Nummern bestehen, wenn du ihn schon dafür anschaffst. Steuern werden dir für die Fläche schließlich auch angerechnet.
Wenn du ein reines Gewerbe hast, dann geht die grüne Nummer nicht mehr - das haben schon ein paar Leute einsehen müssen mit Biogas oder Dienstleister-Betrieben.

Zugmaschinen - da gab's mal die "Straßenzugmaschinen" (bei Unimog müsste das der U406-200 gewesen sein). Wenn ich mich richtig erinnere, musste da eine gewisse Motorleistung erreicht sein, abhängig vom Gewicht.
lof-Zugmaschinen haben das nicht. Lass dir aber nicht erzählen, dafür müssten dann aber ein HKH vorhanden sein. Hat unser Fahr von 1955 auch nicht - und er ist def. ne lof-Zugmaschine.

mfG
Axel
#539222
Hmm nicht schon wieder die Diskussion :D Auszug Serviceportal BW, erforderliche Unterlagen: "aktueller Nachweis des Bestehens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs und von Einkünften hieraus oder der Durchführung von entsprechenden Lohnarbeiten". Wer privat Holz macht (und sei es sein eigener Wald) kann das definitiv nicht nachweisen -> kein grünes Kennzeichen!!! Logisch, dass natürlich auch keine anderen Gewerbe gehen, nur weil sie nach "Landwirtschaft" aussehen.

Zugmaschine-Geräteträger? Oh nein jetzt wird es ja noch schlimmer :?
#539224
Hallo Bernhard,

nach Deiner Beschreibung Deines Mogs und Deines Vorhabens möchte ich Dir die Zulassung des Mog als LoF-Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen (wenn möglich mit H) empfehlen.

Die reine Zulassung als LoF-Zugmaschine bezieht sich auf die Bauart des Fahrzeuges, nicht auf den tatsächlichen Einsatz. Und der von Dir beschriebene Mog mit Heckkraftheber und Zapfwellen ist dafür geeignet.
Vorteil einer LoF-Zugmaschine ist, dass diese (derzeit) uneingeschränkt in Umweltzonen einfahren darf auch wenn sie keine grüne Plakette bekommt. Dies gilt aber auch für jegliche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.
Vorteil des H-Kennzeichens ist die Begrenzung der KFZ-Steuer auf derzeit wohl 191,73 Euro. Hierfür bedarf es aber ein kostenpflichtiges Oldtimer Gutachten vom TÜV. Beim H- Kennzeichen gibt es bei manchen Versicherungen besondere Oldtimer-Tarife, welche aber die Nutzung einschränken können. Hier muss also bei der Versicherungswahl das Kleingedruckte genau gelesen werden.

Nachteil bei einer Zulassung als reiner LKW wäre die Begrenzung der Anhängelast auf das maximal 1,5 Fache des zGG des Zugfahrzeuges. Für einen Unimog ist dies ziemlich blöd.
Nachteil bei einem grünen Kennzeichen ist, selbst wenn man dies legal bekommen kann, die klare Einschränkung der Nutzung nur auf den mit dem grünen Kennzeichen geförderten Zweck. Jegliche derartigen Fahrten wie
Trotzdem würde ich aber gerne Sonntags mal einen Bauwagen / Wohnwagen auf ein Treffen ziehen oder beim Umzug am Wochenende mit einem Hänger helfen.
sind ausgeschlossen oder müssen im Vorfeld Monatsweise versteuert werden. Gerade wenn das Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen kann lohnt sich das nicht. Wenn das Geld so knapp ist, dass die reguläre KFZ-Steuer bereits weht tut ist ein Fahrzeug wie ein Unimog wohl nicht die richtige Wahl.
#539235
Ja das hört sich schon ganz gut an. Aktuell ist er ja eine Zugmaschine (Schlüsselnr. 87000). Was ist denn nun der Vorteil von einer LoF-Zugmaschine? Ist das nun das gleiche? In einem anderen Forenbeitrag ist diese Frage leider auch unter gegangen.

Die Zugmaschine war schon zugelassen auf Grün. Also ist es dann eine "normale" Zugmaschine die für LoF vergünstigt war? Was bringt eine "LoF-Zugmaschine" die im LoF steuerbefreit ist denn mehr?

Was ist denn der genaue Unterschied zwischen Sch.Nr. 87000, 89200, 98100?
#539237
Hallo Bernhard,

die LoF-Zugmaschine hat wie oben geschrieben den Vorteil, dass sie in Umweltzonen einfahren darf. Dies darf eine einfache Zugmaschine nicht wenn sie nicht ie richtige Plakette hat.
Aber mit H-Kennzeichen dürfen dann wieder beide. Heißt wenn H-Kennzeichen, dann ist egal ob nur Zugmaschine oder LoF-Zugmaschine
#539292
Hallo Bernhard,

Das wiederum hängt davon ab was auf dem Anhänger drauf ist ( und wem es gehört).

Es gibt eine Änderung in den Vorschriften das Privatfahrten zu Hobby Zwecken erlaubt sind.
Hier wurde das diskutiert:

https://www.unimog-community.de/phpBB3/sonntagsfahrverbot-t79944-30.html

Die Änderung habe ich ausgedruckt bei meinen Papieren falls mal einer Fragt. Das kam aber noch nicht vor.

Gruss Axel
#539293
Hallo,
Lifter83 hat geschrieben:Das wiederum hängt davon ab was auf dem Anhänger drauf ist ( und wem es gehört).
Nein. Zugmaschinen (egal ob LoF oder nicht) dürfen auch Sonntags Anhänger ziehen. Das Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW mit Anhänger und für Sattelzüge.

Zur Ausgangsfrage, hier mal eine (unvollständige) Auflistung, ausgehend von privater, nichtgewerblicher Nutzung:

406er als LKW zulassen ohne H:
+ keine Fahrtenschreiberpflicht (erst über 7,5t zul. Gesamtgewicht bzw. Zuggesamtgewicht)
- beschränkte Anhängelast (max. 1,5faches des zul. Gesamtgewichtes)
- keine Einfahrt in Umweltzonen
mit H
+ pauschaler Steuersatz 191,- €
+ freie Einfahrt in Umweltzonen
+ keine Fahrtenschreiberpflicht (mit Anhänger nur sofern auch Anhänger mit H)

406er als Zugmaschine zulassen ohne H:
+ volle Anhängelast möglich (406er 22t bei durchgehender Bremse)
- Fahrtenschreiberpflicht (ab 40KW/54PS, unabhängig vom Gewicht und Nutzungsart)
- keine Einfahrt in Umweltzonen
mit H
+ pauschaler Steuersatz 191,- €
+ freie Einfahrt in Umweltzonen
+ keine Fahrtenschreiberpflicht (mit Anhänger nur sofern auch Anhänger mit H)

406er als Zugmaschine Ackerschlepper ohne H
wie Zugmaschine, jedoch
+ Fahrtenschreiberpflicht wie Zugmaschine, wenn nicht ausschließlich LoF-Nutzung
+ freie Einfahrt in Umweltzonen
+ billigere HU
mit H wie Zugmaschine mit H

Grünes Kennzeichen muss man wieder unterscheiden. Ich gehe davon aus, du meinst grünes Kennzeichen als LoF-Fahrzeug:
+ keine KFZ-Steuer
- nur bei Zugmaschine / LoF-Zugmaschine möglich
- Beschränkung auf LoF-Nutzung
- praktisch nur noch zu bekommen, wenn "echte" Landwirtschaft angemeldet ist und kaum noch für "Hobbybauern"
- keine "Spaßfahrten" erlaubt

Gruß,
Michael
#539303
Hallo,
dürfen auch Sonntags Anhänger ziehen
wie so oft - auch hier gibt's Ausnahmen. Ist Abhängig von deiner Zuladung und dem Leergewicht.
Wenn der 406 zu den leichten gehört, dann is die Pauschalaussage aber soweit ok.

und nur nebenbei:
+ keine KFZ-Steuer
dabei gilt zu erwähnen, daß gleichzeitig genügend Auflagen mit entsprechenden Kosten zu erfüllen sind.
Das haben zu oft einige "übersehen" und sich grüne Nummern für ihre Sammler-Fahrzeuge beschafft. Was zu den heutigen Problemen geführt hat, das man für seine loF-Zugmaschine eine grünen Nummer kriegt.

mfG
Axel
#539318
Hallo,
U421oirbac hat geschrieben:gilt die Fahrtenschreiberpflicht auch bei na Zugmaschine mit H , wenn diese weniger als 54 PS hat? Also so wie bei der Zugmaschine ohne H?
nein, lies nochmal genau meinen Beitrag...

Gruß,
Michael

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