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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#540666
Hallo Tim
das grüne Kennzeichen bedeutet nur, dass das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen steuerbegünstigt ist. In den meisten Fällen wg lof-Betrieb, d. h. das Fahrzeug darf nur für die Zwecke des Betriebes verwendet werden. Es gibt auch noch andere Gründe, die müsste aber aus der Schlüssel-Nr im Fahrzreugschein zu ersehen sein.
Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 to, du darfst einen 411, sofern unter 3,5t zul GG fahren. In deinem Falle aber eventuell nur für lof-Zwecke in Verbindung mit dem Betrieb, der das Fahrzeug angemeldet hat. Ansonsten ummelden und normal versteuern (schwarzes Nummernschild) und ab zur Eisdiele :wink:
#547471
Hallo,

Wir sehen wieder, die Qualität der Fragestellung ist entscheidend für die Antwort.

Ich kenne 411.118 mit 3200kg zGG, da passt das. Bei 411.119 mit Aufbauschneefräse bin ich bei 4900kg zGG. Da passt es nicht. Leider war ein Auflasten und Ablasten mit dem 411 möglich. Es zählt was in den Papieren steht.

Wenn es nicht passen sollte, könnte man das Fahrzeug ja noch ablasten. Ein 411 mit wenig Ausstattung kommt ja nur auf 2000kg Leergewicht. Plus 25% Zuladung sind wir bei 2500kg.

Ich würde über das grüne Kennzeichen nachdenken, wenn du damit zum Spaß fahren möchtest. Monatlich versteuern ist Aufwand und muss im Voraus gemacht werden. Auch der Zoll nimmt das immer genauer mit der Nutzung des grünen Kennzeichens. Es hat sich halt ein lachser Umgang damit eingebürgert.
Ein 411 kostet ja auch keine 200 Euro Steuern im Jahr. Dafür hat man keinen Ärger wegen Steuerhinterziehung und viel Spaß beim Fahren.

Gruß
Markus
#547472
Du musst aber beachten, das die FE-Klasse T auf LoF-Zwecke begrenzt ist. Sprich du darfst beispielsweise deinem Nachbar nicht beim Umzug helfen, wenn das Fahrzeug über 3,5t liegt und du nur die Klasse T hast. Bzw. spazieren fahren ohne LoF-Zweck ist auch nicht erlaubt mit der Klasse T.

Also:
Schlüsselzahl im Fahrzeugschein (LoF) und Zweck müssen passen, damit die Klasse T (L genauso) greift. Grüne Nunmer ist nicht ausreichend und ist auch kein muss.


Soweit mein Kenntnisstand
(Angaben ohne Gewähr)


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