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Rundumkennleuchte und StVO

Verfasst: 08.10.2006, 21:30
von austriapeter
Hallo Mogfreunde,

Wer kann mir bezüglich der behördlichen Vorschriften zum Einsatz einer gelben Kennleuchte in Österreich Auskunft geben. Kann ich als privater Mogfahrer bei Bedarf (Ladetätigkeit oder Arbeitseinsatz am Straßenrand) zur Absicherung eine Kennleuchte verwenden, oder ist das nur mit Bewilligung (wie in Deutschland) möglich?
Mein 411er hat keine Warnblinkanlage. Die KL wäre sowieso besser sichtbar.
Bevor ich darangehe eine RKL zu montieren, möchte ich eventuelle Verwendungsbeschränkungen klären.

Beste Grüße

Peter

Verfasst: 08.10.2006, 23:06
von lugge
hallo"

In der fahrschule heißt es ja: bewilligungspflichtig.

Nun war auf unserem 421 eine drauf, und beim 406 hab ich eine raufgebaut, da wir mit FL im winter arbeiten, und da ist es sicher besser, dass eine RKL Warnt, als dass was passiert.
Aussehen tut es auch gut :lol:

Verfasst: 11.10.2006, 20:21
von ballooner
Hallo,
ich hab vor kurzem mit einem befreundeten Polizisten über diese Thema geredet. Mein U421 ist ein ehemaliges Kommunalfahrzeug und im Typenschein ist haargenau beschrieben wann man die Lampe einschalten darf. In meinem Fall nur dann, wenn man mit einem Schneepflug unterwegs ist der ab 2,5m breit ist. Da ich kein offizieller Schneeräumer bin (Gewerbeschein?) dürte ich die RKL somit nicht mal montiert haben.
Aber so lang sich kein "Kiwara" darüber aufregt ......!!!!!!!!

Gruß
Rainer

Verfasst: 11.10.2006, 20:38
von lugge
am sichersten ist es, wenn du jemanden von der landesreg. fragst. da wirst du geholfen :lol:

Verfasst: 12.10.2006, 21:28
von austriapeter
Servus,

Danke für die Hinweise. Ich habe versucht übers Internet was rauszufinden, aber mit wenig Erfolg. Landesregierung ist ein heisser Tip. Bei der Typisierungsstelle müssten die eigentlich genaueres wissen.

Ich hätte hier eine steckbare Ausführung der RKL, sodass das Ding nicht ständig am Fahrzeug angebracht wäre, sondern nur im "Ernstfall".

Es scheint so, als müsste ich eher ein Warnblinkrelais nachrüsten, damit ich wenigstens nicht ganz ohne Funsel auf der Straße stehe.

Oder sollte ich es nach einer alten österreichischen Weisheit halten: wer viel fragt, .....

Beste Grüße

Peter