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Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 21.05.2020, 18:54
von hansi262262
Hallo,

Frage an alle, die ihren Unimog als Zugmaschine angemeldet haben, habt ihr eigentlich 2 oder 1 Kennzeichen. Sprich nur hinten oder auch vorne?

Die Frae ist bei mir aufgekommen, da ich ihn auf Wechselkennzeichen mit PKW habe.

Steht da was bei Euch im Zulassungsschein?

Grüsse, Michael

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 22.05.2020, 07:20
von Moggälä
Hallo Michael,

natürlich zwei Kennzeichen - je eins hinten und vorn.
Verstehe die Frage nicht - eine Zugmaschine ist kein Motorrad!?
Selbst unser Fahr von 1955 hat je hinten und vorn ein Kennzeichen, genauso wie mir alles anderen bekannten Zugmaschinen.

mfG
Axel

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 22.05.2020, 08:16
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Axel,

Taferln gibt es in Österreich und nicht in Franken, da ist manches anders. Können wir nicht beantworten. :D

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 22.05.2020, 18:38
von u411wtalronsd
Hallo Michael,schau mal auf :https://unimog-club-gaggenau.de/unsere- ... -weltweit/ Regional-Gruppe 54 Rene Duck oder 55 Edwin Pfeifhofer

Evtl können sie beiden dir helfen.

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 22.05.2020, 20:52
von hansi262262
Hallo,

Siehe hier:

§ 49 KFG 1967 Kennzeichentafeln

(6) Die vorgesehene Kennzeichentafel mit dem für das Fahrzeug zugewiesenen Kennzeichen muss wie folgt am Fahrzeug angebracht sein:

1.

an dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit geschlossenem kabinenartigem Aufbau und an Kraftwagen vorne und hinten;

2.

an Motorfahrrädern, Motorrädern, Motorrädern mit Beiwagen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne Aufbau, vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, Zugmaschinen, Transportkarren, Motorkarren und an Anhängern hinten.

Nachdem mein Unimog eine Zugmaschine ist, dürfte ich somit eigentlich gar keine Kennzeichen vorne montieren.

Der Gedanke war heute relevant, da ich mit dem Mog gefahren bin, aber nur ein Kennzeichen gefunden habe und es in weiterer Folge eine Diskussion mit meinem Schwiegervater gab, ob ich so überhaupt auf die Strasse dürfe oder nicht. Laut obigem Text darf ich nur so auf die Strasse.

Grüsse, Michael

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 22.05.2020, 21:11
von Helmut Schmitz
Hallo
das Land Salzburg hatte meinem vorne und hinten ein verpasst, und alle seine "Geschwister" hatten auch hinten und vorne eins.
Wie die Sachlage bei Wechselkennzeichen in Ö-Reich ausschaut, dazu kann ich nicht sagen.

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 22.05.2020, 21:47
von Jürgen-Fahlbusch
Hallo Michael, Helmut

vielleicht muss erst einmal festgestellt werden um was für Fahrzeuge es sich da jeweils handelt, gehandelt hat.

Interessant ist in diesem Österreichischen Kraftverkehrsgesetz die Definition einer Zugmaschine und damit verbunden die Frage, ob eine Unimog überhaupt in dem Sinne eine Zugmaschine ist:
§ 2 KFG 1967 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als

8. Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge;

9. Zugmaschine ein Kraftwagen (Z. 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten überwiegend auf nicht für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen oder zur Verwendung als Geräteträger bestimmt ist, auch wenn er eine beschränkte Ladefläche aufweist;
Sieht für mich so aus, das mit Zugmaschine soetwas wie bei uns mit LoF-Zugmaschine Ackerschlepper gemeint ist

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 23.05.2020, 08:01
von ingos406er
Hallo Kollegen

Spezialität der Österreichischen Zulassung !
Es hängt von der Zulassungsart ab ist das Gefährt eine Zugmaschine ausser T 4 und T 5 Zulassung
genügt ein Kennzeichen dies hängt mit der Zulassungsgeschwindigkeit zusammen ist der Unimog
über 40 km / Stunde das sind die meisten ja, oder auch im Wechselkennzeichen dann sind zwei
Kennzeichen anzubringen was auch bedeutet dass keine mehrzeiligen Kennzeichen dann erlaubt sind !
Wie sie bei den meisten Traktoren ja im Einsatz sind .

In Österreich gibt's ein und Mehrzeilige Kennzeichen z. b. PKW , Unimog und Historisches Fahrzeug mit einer Nummer zu betreiben habe dies bei meinem GLK , 417er und einem alten Fiat !

Gruss Ingo hatte beides schon und habe bei der Zulassungsbehörde auch schon einen Kampf
mit dieser Frage ausgefochten ! Dies ist meine Erfahrung

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 24.05.2020, 19:33
von hansi262262
Servus Ingo,

Vielen Dank für Deine Erläuterungen. Das bringt etwas Licht in die Sache.

Das mit der 40kmh Beschränkung war mir nicht bewusst.

Grüsse,
Michael

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 25.05.2020, 08:38
von franzmog30
Hallo Michael,

Mein Unimog 411 117 Baujahr 1960 wurde als selbstfahrende Arbeitsmaschine /N1G / Historisch
einzelgenehmigt.

Unter Punkt A 9 der Einzelgenehmigung:

Form der hinteren Kernnzeichentafel ein-oder zweiteilig

Der Unimog ist mit einem Lindner BF 35 A Traktor auf Wechselkennzeichen angemeldet.

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 26.05.2020, 08:59
von AnalogoN
Hallo,

ich bin blauäugig und ohne Erwartungen zur Zulassungsstelle gegangen und hab ohne Worte nur eins bekommen. Am 406 ein einzeiliges und am Eicher Tiger ein zweizeiliges, wüsste auch nicht wo ich beim Tiger vorne eins sinnvoll unterbringen sollte.

lg
Joe

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 03.06.2020, 16:44
von hansi262262
Hallo,

habe mich heute bei der NÖ Landesregierung, da ich schonmal dort war, gleich miterkundigt.

"Brauche ich bei Wechselkennzeichen mit PKW und historischer Zugmaschine >40kmh auch vorne ein Kennzeichen?"

Der Sachverständige dort war auch zuerst etwas ratlos, aber nach Rücksprache mit nem Juristen kam die Antwort, "nur eins hinten", zumal beim Unimog vorne auf der Motorhaube ohnehin, nicht "legal", da zu steil montiert.

Bin gespannt, ob das der naechste Dorfpolizist bei ner Kontrolle, dann auch so sieht;-)

Gruesse,
Michael

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 04.06.2020, 07:36
von ingos406er
Hallo Michael

Unser Sachverständiger und der in der Steiermark wollten die zweite Nummer explizit auf der
Motorhaube und nicht an der Stosstange was eine Alternative gewesen wäre !

Gruss Ingo so divers sind die Bundesländer ! grins

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 04.06.2020, 08:50
von franzmog30
Hallo an Alle,

bin schon oft angehalten worden, nach der Frage wo mein vorderes Kennzeichen ist ?

Nach der Kontrolle des Zulassungsschein war der Polizist zufrieden, da der Mog als Traktor -
selbstfahrende Arbeitsmaschine
eingetragen ist. Da ist nur ein Kennzeichen erforderlich !!!!

Bei der Anmeldung meines Lindner BF 35 A Traktor hatte ich ein zwei-teiliges Kennzeichen bekommen.

Angemeldet bei der BH Baden Niederösterreich.

Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?

Verfasst: 04.06.2020, 10:25
von hansi262262
Lustig.

Ein Bekannter meinte mal:
"Einen Unimog hält eh kein Polizist auf, weil da weiss niemand, was erlaubt ist und was nicht."

Ganz so unrecht hat er da wohl nicht;-)