Hallo Carl,
die 25km/h-Begrenzung für Anhänger kann mehrere Ursachen haben:
- für Anhänger mit 1-Leitungsbremse und Anhänger, bei denen nicht alle Achsen gebremst sind, gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25km/h
- Anhänger hinter Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft, im Schaustellergewerbe - und noch ein paar Sonderfälle - sind von der Zulassung befreit, wenn sie mit 25km/h Schildern versehen werden und die Betriebsgeschwindigkeit nicht mehr als 25km/h beträgt, unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine
daraus folgt: nicht jeder Anhänger mit 25km/h-Schild ist automatisch zulassungsfrei, wenn er von eine Zugfahrzeug mit schwarzem Kennzeichen gezogen wird, ist er zulassungspflichtig
Zur Führerscheinfrage:
mit FS B darf der 404 inkl. Anhänger mit max 750kg GG gefahren werden, wenn der 404 auf 3500kg abgelastet ist
mit FS BE darf an den abgelasteten 404 ein schwererer Anhänger angehängt werden
mit FS T darf der 404 inkl. Anhänger gefahren werden, wenn er als lof-Zugmaschine zugelassen und auf 60km/h gedrosselt ist
mit FS L darf der 404 inkl. 25km/h-Anhänger gefahren werden, wenn er als lof-Zugmaschine zugelassen und auf 32km/h gedrosselt ist
So, nun ist die Verwirrung hoffentlich perfekt
Gruß Ulli
PS: die Fahrzeugkombination WoMo mit 2 zulassungfreien Anhängern würde mich unter normalen Voraussetzungen den Führerschein kosten, erstens weil ich mit meinem Unimog(WoMo) keine zulassungfreien Anhänger ziehen darf und zweitens weil ich hinter einem Wohnmobil nur 1 Anhänger hängen darf - aber durch den Katastrophenalarm war die STVO teilweise außer Kraft gesetzt und die Polizei vor Ort meinte nur: seht zu, dass die Sandsäcke an die Deiche kommen, wie ihr das macht, interessiert uns nicht. Wir sorgen nur dafür, dass die Zufahrtsstrecken frei bleiben.