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Mal ne frage zum 404 ...

Verfasst: 07.01.2003, 21:58
von T.Heck
Hi, ich nochmal, er hat natürlich nicht 4 dm bezahlt sonder 4000Dm
Gruß Tim

Mal ne frage zum 404 ...

Verfasst: 07.01.2003, 22:34
von Carl-S.
Nabend,

danke Tim für micht musst du aber keine genaueren Ausführungen zu den Kosten posten, ich wäre nur mal an den Kosten für C1E interessiert gewesen(Der \"große\" Schein ist für mich zur Zeit eigentlich eh \"unbezahlbar\" ;) ). Aber vielleicht interessiert es ja auch noch andere!

Na dann muss ich das mit dem Landwirtschaftlichen Hänger wohl aus meinem Kopf streichen.
Aber vielleicht kann ja doch noch mal jemand sagen ob es da andere Regelungen gibt wenn der Mog als Landwirtschaftliche Zugmaschiene mit grüner Nummer läuft?! ( => Ulli ? ) :cool:

Gruß

Carl S.

Mal ne frage zum 404 ...

Verfasst: 08.01.2003, 11:37
von ulli
Hallo Carl,
die 25km/h-Begrenzung für Anhänger kann mehrere Ursachen haben:

- für Anhänger mit 1-Leitungsbremse und Anhänger, bei denen nicht alle Achsen gebremst sind, gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25km/h

- Anhänger hinter Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft, im Schaustellergewerbe - und noch ein paar Sonderfälle - sind von der Zulassung befreit, wenn sie mit 25km/h Schildern versehen werden und die Betriebsgeschwindigkeit nicht mehr als 25km/h beträgt, unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine

daraus folgt: nicht jeder Anhänger mit 25km/h-Schild ist automatisch zulassungsfrei, wenn er von eine Zugfahrzeug mit schwarzem Kennzeichen gezogen wird, ist er zulassungspflichtig

Zur Führerscheinfrage:
mit FS B darf der 404 inkl. Anhänger mit max 750kg GG gefahren werden, wenn der 404 auf 3500kg abgelastet ist
mit FS BE darf an den abgelasteten 404 ein schwererer Anhänger angehängt werden

mit FS T darf der 404 inkl. Anhänger gefahren werden, wenn er als lof-Zugmaschine zugelassen und auf 60km/h gedrosselt ist

mit FS L darf der 404 inkl. 25km/h-Anhänger gefahren werden, wenn er als lof-Zugmaschine zugelassen und auf 32km/h gedrosselt ist

So, nun ist die Verwirrung hoffentlich perfekt :D
Gruß Ulli

PS: die Fahrzeugkombination WoMo mit 2 zulassungfreien Anhängern würde mich unter normalen Voraussetzungen den Führerschein kosten, erstens weil ich mit meinem Unimog(WoMo) keine zulassungfreien Anhänger ziehen darf und zweitens weil ich hinter einem Wohnmobil nur 1 Anhänger hängen darf - aber durch den Katastrophenalarm war die STVO teilweise außer Kraft gesetzt und die Polizei vor Ort meinte nur: seht zu, dass die Sandsäcke an die Deiche kommen, wie ihr das macht, interessiert uns nicht. Wir sorgen nur dafür, dass die Zufahrtsstrecken frei bleiben.

Mal ne frage zum 404 ...

Verfasst: 10.01.2003, 16:49
von Carl-S.
Hallo,

...ja die Verwirrung ist jetzt Perfekt.... ;) Nein Scherz :exclam:
Jetzt ist mir alles klar, danke an Ulli und alle anderen ! :D

Mein Mog ( wenn ich ihn habe) wir eh eine grüne Numme rkriegen also geht das ja mit dem 25 km/h Hänger fahren.


Viele Grüße aus dem (*Arsch*-kalten :mad: ) Sauerland
Carl